Supermarkt darf erweitern
Die Verkaufsfläche soll deutlich größer werden. Der Marktrat stimmt einer Änderung des Bebauungsplans zu – setzt aber Grenzen
Der Supermarkt im Gewerbegebiet an der Ulmer Straße will sein Gebäude weitgehend abreißen und durch ein deutlich größeres ersetzen. Der Babenhauser Marktrat hat beschlossen, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
Ziel ist es laut Wilhelm Daurer vom gleichnamigen Planungsbüro, das bereits in einer gewerblichen Bauzone mit Emissionsreduzierung bestehende Supermarktgelände mit Parkplatz zu einem Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel zu entwickeln. Das heißt: Die Verkaufsfläche kann dann auf maximal 1200 Quadratmeter vergrößert und das Parkplatzangebot für Kunden und Personal erweitert werden. Die Erschließung des Geländes wird weiterhin vom Kreisverkehr an der Ulmer Straße erfolgen. Daurer wies darauf hin, dass entsprechende Punkte bereits diskutiert wurden, als der Plan des Bauvorhabens vor rund einem Jahr vorgelegt worden ist. Die Kosten des Änderungsverfahrens gehen zulasten des „Nutznießers dieser Bauleitplanung“.
Dieter Miller stieß in der Marktratssitzung eine Diskussion über etwaige Werbeanlagen an. Er halte eine mögliche Werbefläche, die sich über ein Viertel der Fassade erstreckt, für zu wuchtig. Möglich seien rund 15 Quadratmeter. Dies ist Ilona Keller zufolge „größer, als so manches Kinderzimmer Grundfläche hat“. Daurer machte darauf aufmerksam, dass bewegte Schriftbänder sowie Blink- und Wechselbeleuchtung ohnehin unzulässig seien. Zudem dürften Werbeschilder nicht in den Straßenbereich ragen. Josef Deggendorfer hielt es dennoch für wichtig, die Möglichkeiten einzuschränken. Martin Gleich stellte fest, dass die Schrift im Eingangsbereich maximal eine Größe von 1,5 Meter haben dürfe, auf keinen Fall aber 15 Quadratmeter. Letztlich reduzierte der Marktrat die ursprünglich mögliche Werbefläche um nahezu die Hälfte.
Weitere Vorgaben sind: Die Gebäudelänge darf 50 Meter nicht überschreiten, Pult- oder Satteldach sind mit einer Dachneigung von bis zu 30 Grad möglich. Wie Daurer erklärt, sei derzeit aber keine Aufstockung des ebenerdigen Gebäudes geplant, auch wenn eine Wandhöhe von maximal zehn Metern möglich wäre. Zäune und Einfriedungen entlang der Nord- und Ostgrenze des Grundstücks seien nicht zulässig, in anderen Bereichen nur Hecken in gewisser Höhe.
Auch ein Schleichweg – laut Daurer eine „fußläufige Anbindung“zu einer benachbarten Straße – soll in den Plänen fixiert werden. Zudem würden die geforderten Stellplätze auf dem eigenen Grund nachgewiesen: Im geplanten Sondergebiet muss pro 30 Quadratmeter Verkaufsfläche je ein Stellplatz und pro 1,5 Beschäftigten zusätzlich je ein Quadratmeter Fläche nachgewiesen werden. Dies bedeutet rechnerisch 40 bis 45 Parkplätze. Tatsächlich sieht der Antrag bis zu 70 Stellplätze vor. Letztlich stimmten die Räte der Änderung des Bebauungsplans zu. Die neuen Vorgaben könnten, so Daurer, nach der öffentlichen Auslegung umgesetzt werden.