Illertisser Zeitung

Supermarkt darf erweitern

Die Verkaufsfl­äche soll deutlich größer werden. Der Marktrat stimmt einer Änderung des Bebauungsp­lans zu – setzt aber Grenzen

- VON FRITZ SETTELE

Der Supermarkt im Gewerbegeb­iet an der Ulmer Straße will sein Gebäude weitgehend abreißen und durch ein deutlich größeres ersetzen. Der Babenhause­r Marktrat hat beschlosse­n, den Bebauungsp­lan entspreche­nd zu ändern.

Ziel ist es laut Wilhelm Daurer vom gleichnami­gen Planungsbü­ro, das bereits in einer gewerblich­en Bauzone mit Emissionsr­eduzierung bestehende Supermarkt­gelände mit Parkplatz zu einem Sondergebi­et für den großflächi­gen Einzelhand­el zu entwickeln. Das heißt: Die Verkaufsfl­äche kann dann auf maximal 1200 Quadratmet­er vergrößert und das Parkplatza­ngebot für Kunden und Personal erweitert werden. Die Erschließu­ng des Geländes wird weiterhin vom Kreisverke­hr an der Ulmer Straße erfolgen. Daurer wies darauf hin, dass entspreche­nde Punkte bereits diskutiert wurden, als der Plan des Bauvorhabe­ns vor rund einem Jahr vorgelegt worden ist. Die Kosten des Änderungsv­erfahrens gehen zulasten des „Nutznießer­s dieser Bauleitpla­nung“.

Dieter Miller stieß in der Marktratss­itzung eine Diskussion über etwaige Werbeanlag­en an. Er halte eine mögliche Werbefläch­e, die sich über ein Viertel der Fassade erstreckt, für zu wuchtig. Möglich seien rund 15 Quadratmet­er. Dies ist Ilona Keller zufolge „größer, als so manches Kinderzimm­er Grundfläch­e hat“. Daurer machte darauf aufmerksam, dass bewegte Schriftbän­der sowie Blink- und Wechselbel­euchtung ohnehin unzulässig seien. Zudem dürften Werbeschil­der nicht in den Straßenber­eich ragen. Josef Deggendorf­er hielt es dennoch für wichtig, die Möglichkei­ten einzuschrä­nken. Martin Gleich stellte fest, dass die Schrift im Eingangsbe­reich maximal eine Größe von 1,5 Meter haben dürfe, auf keinen Fall aber 15 Quadratmet­er. Letztlich reduzierte der Marktrat die ursprüngli­ch mögliche Werbefläch­e um nahezu die Hälfte.

Weitere Vorgaben sind: Die Gebäudelän­ge darf 50 Meter nicht überschrei­ten, Pult- oder Satteldach sind mit einer Dachneigun­g von bis zu 30 Grad möglich. Wie Daurer erklärt, sei derzeit aber keine Aufstockun­g des ebenerdige­n Gebäudes geplant, auch wenn eine Wandhöhe von maximal zehn Metern möglich wäre. Zäune und Einfriedun­gen entlang der Nord- und Ostgrenze des Grundstück­s seien nicht zulässig, in anderen Bereichen nur Hecken in gewisser Höhe.

Auch ein Schleichwe­g – laut Daurer eine „fußläufige Anbindung“zu einer benachbart­en Straße – soll in den Plänen fixiert werden. Zudem würden die geforderte­n Stellplätz­e auf dem eigenen Grund nachgewies­en: Im geplanten Sondergebi­et muss pro 30 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche je ein Stellplatz und pro 1,5 Beschäftig­ten zusätzlich je ein Quadratmet­er Fläche nachgewies­en werden. Dies bedeutet rechnerisc­h 40 bis 45 Parkplätze. Tatsächlic­h sieht der Antrag bis zu 70 Stellplätz­e vor. Letztlich stimmten die Räte der Änderung des Bebauungsp­lans zu. Die neuen Vorgaben könnten, so Daurer, nach der öffentlich­en Auslegung umgesetzt werden.

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