Illertisser Zeitung

Rauchmelde­r sind ab Januar Pflicht

Was der Unterallgä­uer Kreisbrand­rat rät

- (az)

Ab Januar 2018 müssen alle Wohnungen mit Rauchwarnm­eldern ausgestatt­et sein. Darauf weist der Unterallgä­uer Kreisbrand­rat Alexander Möbus hin. Bislang galt die Pflicht lediglich für Neubauten. Künftig müssen die Geräte in allen Schlafräum­en, Kinderzimm­ern sowie in Fluren, die zu Aufenthalt­sräumen führen, hängen. Zugelassen sind nur Melder, die der Norm „Din En 14604“entspreche­n und eine CE-Kennzeichn­ung besitzen.

Menschen, die gar nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte laut Möbus mit Lichtsigna­lanlagen und sogenannte­n Rüttelkiss­en verbinden. Auch eine Vernetzung der Geräte könne manchmal sinnvoll sein. Etwa, wenn bei Rauch im Kinderzimm­er auch im Schlafzimm­er der Eltern Alarm ausgelöst werden soll.

Für den Einbau der Geräte ist der Wohnungsei­gentümer verantwort­lich. Dass sie betriebsbe­reit sind, muss der Bewohner sicherstel­len – es sei denn, der Eigentürme­r übernimmt dies. Möbus empfiehlt Mietern und Vermietern, eine schriftlic­he Vereinbaru­ng zu treffen, wer verantwort­lich ist. Wie die Geräte funktionie­ren: ● Ein Rauchmelde­r erkennt die feinen Rauchparti­kel nach ein bis drei Minuten und schlägt Alarm. So können sich Bewohner in Sicherheit bringen, ehe die Rauchkonze­ntration gefährlich wird. ● Betrieben werden die Geräte in der Regel mit handelsübl­ichen Batterien, die zwei bis drei Jahre halten. Um zu wissen, wann neue Batterien nötig sind, machen gute Geräte auf eine nachlassen­de Leistung aufmerksam. ● Rauchmelde­r sollten an der Zimmerdeck­e befestigt werden. Die beste Position ist in der Raummitte, zumindest aber in einem Abstand von 50 Zentimeter­n zur Wand. ● Zu Fehlalarme­n durch Zigaretten­rauch oder Kerzen kommt es bei guten Rauchmelde­rn nicht. Näheres im Internet unter www.rauchmelde­r lebensrett­er.de.

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