Rauchmelder sind ab Januar Pflicht
Was der Unterallgäuer Kreisbrandrat rät
Ab Januar 2018 müssen alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Darauf weist der Unterallgäuer Kreisbrandrat Alexander Möbus hin. Bislang galt die Pflicht lediglich für Neubauten. Künftig müssen die Geräte in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, hängen. Zugelassen sind nur Melder, die der Norm „Din En 14604“entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen.
Menschen, die gar nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte laut Möbus mit Lichtsignalanlagen und sogenannten Rüttelkissen verbinden. Auch eine Vernetzung der Geräte könne manchmal sinnvoll sein. Etwa, wenn bei Rauch im Kinderzimmer auch im Schlafzimmer der Eltern Alarm ausgelöst werden soll.
Für den Einbau der Geräte ist der Wohnungseigentümer verantwortlich. Dass sie betriebsbereit sind, muss der Bewohner sicherstellen – es sei denn, der Eigentürmer übernimmt dies. Möbus empfiehlt Mietern und Vermietern, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, wer verantwortlich ist. Wie die Geräte funktionieren: ● Ein Rauchmelder erkennt die feinen Rauchpartikel nach ein bis drei Minuten und schlägt Alarm. So können sich Bewohner in Sicherheit bringen, ehe die Rauchkonzentration gefährlich wird. ● Betrieben werden die Geräte in der Regel mit handelsüblichen Batterien, die zwei bis drei Jahre halten. Um zu wissen, wann neue Batterien nötig sind, machen gute Geräte auf eine nachlassende Leistung aufmerksam. ● Rauchmelder sollten an der Zimmerdecke befestigt werden. Die beste Position ist in der Raummitte, zumindest aber in einem Abstand von 50 Zentimetern zur Wand. ● Zu Fehlalarmen durch Zigarettenrauch oder Kerzen kommt es bei guten Rauchmeldern nicht. Näheres im Internet unter www.rauchmelder lebensretter.de.