Vorsicht beim Geschenkekauf per Mausklick
In der Adventszeit häufen sich Anzeigen wegen Online-Betrugs – auch bei der Memminger Polizei
Ein paar Tasten drücken, mit der Maus klicken – schon liegt die Videospielekonsole im virtuellen Einkaufskorb. Bei einer 27-jährigen Unterallgäuerin ist es dabei geblieben: Sie wartete vergeblich darauf, dass ihr das Gerät geliefert wird. Die 249 Euro, die sie auf ein deutsches Konto überwiesen hatte, waren weg. Letztlich meldete sie sich bei der Memminger Polizei.
Gerade in der Adventszeit boomt das Geschäft im Internet: Dem Statistischen Bundesamt zufolge machte der Online-Handel im vergangenen Jahr zwölf Prozent des Weihnachtsumsatzes in Deutschland aus. Viele wollen vom Sofa aus nach Geschenken stöbern, statt in vollen Fußgängerzonen. Gleichzeitig häufen sich in diesen Wochen – so die Erfahrungen der Polizei – Anzeigen von Personen, die auf der Schnäppchensuche im Internet auf FakeShops, zu deutsch: gefälschte Läden, hereingefallen sind.
Dazu gehört ein 58-Jähriger, der ebenfalls im Raum Memmingen wohnt. Er wollte in einem Internetshop ein Smartphone kaufen. Er entdeckte ein auf den ersten Blick günstiges Modell und überwies 361 Euro auf ein deutsches Konto. Der Normalpreis des Handys liegt knapp 80 Euro darüber. Wie bei der jungen Frau kam die Ware nie an. „Was besonders günstig ist, wird meist von Betrügern angeboten“, warnt die Polizei in einem Bericht.
Nachforschungen ergaben, dass es sich in beiden Fällen um FakeShops handelte. Ein Finanzagent betrieb das genannte Konto – also nicht der Betrüger selbst, sondern ein Vermittler. Finanzagenten werden engagiert, damit sie ein Konto auf ihren Namen einrichten und das Geld, das dann dort ankommt, für einen prozentualen Anteil auf ein anderes Konto weiterleiten. Laut Sven Hornfischer, Pressesprecher der Polizei Schwaben Süd/West, ist nicht allen bewusst, dass sie für Betrüger arbeiten. Wissen die Finanzagenten jedoch Bescheid, könnten sie dafür belangt werden, etwa für leichtfertige Geldwäsche, sagt Jo- Huber. Dem Polizeihauptkommissar der Arbeitsgruppe Betrug bei der Polizeiinspektion Memmingen zufolge sind dubiose Jobangebote häufig als „leichte Bürotätigkeit von Zuhause aus“ausgeschrieben. „Bei geringstem Verdacht sollte man die Finger davon lassen und das Angebot bei der Polizei melden“, sagt Huber.
Geht eine Anzeige von OnlineKäufern bei der Polizeidienststelle ein, gehen die Ermittler Hornfischer zufolge nach verschiedenen Ansätzen vor: Sie nehmen etwa das Konto genauer unter die Lupe. In bestimmten Fällen wenden sie sich an die Staatsanwaltschaft. Diese kann einen Antrag beim Bundesamt für Finanzaufsicht stellen, um zu erfahhann ren, wer der Besitzer ist. Schwierig gestalte sich die Nachverfolgung bei ausländischen Konten. Als Tatort gelte aus rechtlicher Sicht der Sitz des Betrügers. „Oft sind es baltische Länder oder Russland“, sagt Huber. Manche Banken gäben auch Verdachtsanzeigen auf, wenn ihnen ein ungewöhnlicher Geldtransfer auffällt. Das Geld könne jedoch meist nicht zurückgeholt werden, wenn es einmal überwiesen ist, warnt die Polizei in dem Bericht.
Bereits 2014 wurden in einzelnen Kriminaldienststellen im südwestlichen Schwaben – etwa in Neu-Ulm – „Arbeitsbereiche Cybercrime“eingerichtet, die sich speziell mit Computer- und Internetkriminalität beschäftigten. Zwischenzeitlich wurden diese zu eigenständigen Kommissariaten ausgebaut. Seit Juli gibt es ein solches auch bei der Memminger Polizeiinspektion. „Die Cybercrime-Abteilung wird bei hohen Schadenssummen oder organisierten Betrügereien eingeschaltet“, sagt Hornfischer. Dies stelle sich meist im Laufe der Ermittlungen heraus – komplexe Fälle werden dann übergeben. Zusätzlich gebe es Betrugskommissariate.
Wie viele Fälle sich in jüngster Zeit im Unterallgäu und im benachbarten Landkreis Neu-Ulm ereignet haben, kann Hornfischer nicht sagen: Bei ihrer internen Recherche könne die Polizei nur nach Betrügen im Allgemeinen suchen, nicht aber speziell nach Betrügen im OnlineBereich. Rechtlich unterscheiden die Ermittler zwischen zwei Arten von Betrug: Bei Warenbetrug überweist eine Person Geld, bekommt die Ware aber nicht. Bei Warenkreditbetrug dagegen verhält es sich andersherum: Eine Person liefert Ware, erhält aber kein Geld vom Käufer dafür.