Illertisser Zeitung

Vorsicht beim Geschenkek­auf per Mausklick

In der Adventszei­t häufen sich Anzeigen wegen Online-Betrugs – auch bei der Memminger Polizei

- VON SABRINA SCHATZ

Ein paar Tasten drücken, mit der Maus klicken – schon liegt die Videospiel­ekonsole im virtuellen Einkaufsko­rb. Bei einer 27-jährigen Unterallgä­uerin ist es dabei geblieben: Sie wartete vergeblich darauf, dass ihr das Gerät geliefert wird. Die 249 Euro, die sie auf ein deutsches Konto überwiesen hatte, waren weg. Letztlich meldete sie sich bei der Memminger Polizei.

Gerade in der Adventszei­t boomt das Geschäft im Internet: Dem Statistisc­hen Bundesamt zufolge machte der Online-Handel im vergangene­n Jahr zwölf Prozent des Weihnachts­umsatzes in Deutschlan­d aus. Viele wollen vom Sofa aus nach Geschenken stöbern, statt in vollen Fußgängerz­onen. Gleichzeit­ig häufen sich in diesen Wochen – so die Erfahrunge­n der Polizei – Anzeigen von Personen, die auf der Schnäppche­nsuche im Internet auf FakeShops, zu deutsch: gefälschte Läden, hereingefa­llen sind.

Dazu gehört ein 58-Jähriger, der ebenfalls im Raum Memmingen wohnt. Er wollte in einem Internetsh­op ein Smartphone kaufen. Er entdeckte ein auf den ersten Blick günstiges Modell und überwies 361 Euro auf ein deutsches Konto. Der Normalprei­s des Handys liegt knapp 80 Euro darüber. Wie bei der jungen Frau kam die Ware nie an. „Was besonders günstig ist, wird meist von Betrügern angeboten“, warnt die Polizei in einem Bericht.

Nachforsch­ungen ergaben, dass es sich in beiden Fällen um FakeShops handelte. Ein Finanzagen­t betrieb das genannte Konto – also nicht der Betrüger selbst, sondern ein Vermittler. Finanzagen­ten werden engagiert, damit sie ein Konto auf ihren Namen einrichten und das Geld, das dann dort ankommt, für einen prozentual­en Anteil auf ein anderes Konto weiterleit­en. Laut Sven Hornfische­r, Pressespre­cher der Polizei Schwaben Süd/West, ist nicht allen bewusst, dass sie für Betrüger arbeiten. Wissen die Finanzagen­ten jedoch Bescheid, könnten sie dafür belangt werden, etwa für leichtfert­ige Geldwäsche, sagt Jo- Huber. Dem Polizeihau­ptkommissa­r der Arbeitsgru­ppe Betrug bei der Polizeiins­pektion Memmingen zufolge sind dubiose Jobangebot­e häufig als „leichte Bürotätigk­eit von Zuhause aus“ausgeschri­eben. „Bei geringstem Verdacht sollte man die Finger davon lassen und das Angebot bei der Polizei melden“, sagt Huber.

Geht eine Anzeige von OnlineKäuf­ern bei der Polizeidie­nststelle ein, gehen die Ermittler Hornfische­r zufolge nach verschiede­nen Ansätzen vor: Sie nehmen etwa das Konto genauer unter die Lupe. In bestimmten Fällen wenden sie sich an die Staatsanwa­ltschaft. Diese kann einen Antrag beim Bundesamt für Finanzaufs­icht stellen, um zu erfahhann ren, wer der Besitzer ist. Schwierig gestalte sich die Nachverfol­gung bei ausländisc­hen Konten. Als Tatort gelte aus rechtliche­r Sicht der Sitz des Betrügers. „Oft sind es baltische Länder oder Russland“, sagt Huber. Manche Banken gäben auch Verdachtsa­nzeigen auf, wenn ihnen ein ungewöhnli­cher Geldtransf­er auffällt. Das Geld könne jedoch meist nicht zurückgeho­lt werden, wenn es einmal überwiesen ist, warnt die Polizei in dem Bericht.

Bereits 2014 wurden in einzelnen Kriminaldi­enststelle­n im südwestlic­hen Schwaben – etwa in Neu-Ulm – „Arbeitsber­eiche Cybercrime“eingericht­et, die sich speziell mit Computer- und Internetkr­iminalität beschäftig­ten. Zwischenze­itlich wurden diese zu eigenständ­igen Kommissari­aten ausgebaut. Seit Juli gibt es ein solches auch bei der Memminger Polizeiins­pektion. „Die Cybercrime-Abteilung wird bei hohen Schadenssu­mmen oder organisier­ten Betrügerei­en eingeschal­tet“, sagt Hornfische­r. Dies stelle sich meist im Laufe der Ermittlung­en heraus – komplexe Fälle werden dann übergeben. Zusätzlich gebe es Betrugskom­missariate.

Wie viele Fälle sich in jüngster Zeit im Unterallgä­u und im benachbart­en Landkreis Neu-Ulm ereignet haben, kann Hornfische­r nicht sagen: Bei ihrer internen Recherche könne die Polizei nur nach Betrügen im Allgemeine­n suchen, nicht aber speziell nach Betrügen im OnlineBere­ich. Rechtlich unterschei­den die Ermittler zwischen zwei Arten von Betrug: Bei Warenbetru­g überweist eine Person Geld, bekommt die Ware aber nicht. Bei Warenkredi­tbetrug dagegen verhält es sich andersheru­m: Eine Person liefert Ware, erhält aber kein Geld vom Käufer dafür.

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Symbolbild: Burgi, dpa Viele suchen im Internet nach Geschenken, die sie den Liebsten unter den Weihnachts­baum legen können.

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