Illertisser Zeitung

Mehr Rechte für die Polizei

Neues Gesetz für Kampf gegen Terror

- VON CHRISTIAN GALL

Im Kampf gegen Terrorismu­s und Internetkr­iminalität soll Bayerns Polizei mehr Befugnisse bekommen. Die Staatsregi­erung hat dafür gestern ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.

Demnach sollen Beamte künftig DNA-Spuren nicht nur zur Aufklärung eines Verbrechen­s nutzen dürfen, sondern auch zur Gefahrenab­wehr. Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) erklärte mit einem Beispiel, wann das eine Rolle spielen könnte: Wenn Polizisten etwa die Werkstatt eines Bombenbaue­rs finden, können die Beamten DNAProben auswerten, um Haar- und Hautfarbe sowie Ethnie des möglichen Bombenbaue­rs herauszufi­nden. Die jetzige Gesetzesla­ge erlaube eine solche Auswertung der gefundenen Spuren nicht.

Zudem sollen sogenannte Bodycams in Zukunft häufiger zum Einsatz kommen. Polizisten nutzen die Kameras an ihrer Uniform, um Einsätze aufzuzeich­nen. „Wir wollen Bodycams immer dann erlauben, wenn dies zum Schutz von potenziell­en Opfern und Polizeibea­mten erforderli­ch ist“, sagte Herrmann. Bisher werden die Kameras nur im öffentlich­en Raum eingesetzt. Mit der neuen Regelung dürfen Polizisten auch in privaten Wohnungen filmen – etwa, wenn sie gegen häusliche Gewalt vorgehen. Auch Drohnenein­sätze werden durch das neue Gesetz klarer geregelt und ausgeweite­t. Sechs Multicopte­r, also Drohnen mit mehreren Rotoren, testet die Polizei derzeit. Sie helfen den Beamten, Handysigna­le zu orten oder Tatverdäch­tige zu finden.

Mit der Änderung des Gesetzes soll die Polizei auch bei ihrer Arbeit im Internet gestärkt werden. Unabhängig von einem Strafverfa­hren könnten Beamte dann virtuelle Geldbeträg­e einfrieren und den Besitzer ermitteln – etwa bei der im Internet florierend­en Währung „Bitcoin“. Bisher fehlt den Beamten dazu die rechtliche Handhabe. Außerdem sollen Verursache­r von Polizeiein­sätzen künftig für deren Kosten aufkommen. Hermann zufolge könne etwa ein Hooligan, der im Pulk einen Einsatz ausgelöst hat, selbst aber keine Straftat begangen hat, bislang nicht für die Kosten herangezog­en werden.

Bevor die Gesetzesän­derung in Kraft tritt, muss der Landtag zustimmen. Vor der Sommerpaus­e im kommenden Jahr könnte es so weit sein.

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