Straßenausbau: Bürger müssen zahlen
Stadtrat beschließt trotz Kritik die Neufassung der Satzung
Wenn die Straße vor der eigenen Haustüre erneuert wird, dann schwant Anwohnern oftmals nichts Gutes. Denn per Gesetz müssen sich die Bürger über sogenannte Straßenausbaubeiträge an den Kosten beteiligen, was häufig für Unmut sorgt. Auch in Vöhringen haben sich die Stadträte kürzlich mit den ungeliebten Beiträgen befasst – und trotz einiger Kritik einer Neufassung der Satzung zugestimmt.
Wie Bürgermeister Karl Janson sagte, müsse sich die Kommune an die gesetzlichen Vorgaben halten. Auf die Ausbaubeiträge der Bürger zu verzichten, könne sich eine Stadt wie Vöhringen auch schlicht nicht leisten. „Einen gerechten Maßstab zu finden, ist schwierig“, so Janson. Es werde immer wieder Fälle geben, über die im Einzelnen entschieden werden müsse.
„Wir unterstützen ein Gesetz, das nicht gerecht ist“, kritisierte unter anderem Stadtrat Peter Kelichhaus (FWG). Als Beispiel kam die Reiherstraße im Vöhringer Norden auf. Die Straße ist bislang nur einseitig bebaut. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, wurden die Anlieger bisher nur für die Verlegung von Kanal und Wasserleitungen zur Kasse gebeten.
Würde die Straße ausgebaut, müssten sich die Anlieger an den Kosten beteiligen, die bis dato ein Grundstück an der Reiherstraße besitzen. Würde zu einem späteren Zeitpunkt auch im Norden der Straße ein Wohngebiet erschlossen, hätten die Bürger dort Glück – sie müssten für die bereits ausgebaute Strecke nicht mehr zahlen, hieß es. Laut Verwaltung ist ein Ausbau der Reiherstraße derzeit aber nicht geplant.
Wie tief die Anlieger einer bestehenden Straße bei deren Ausbau in die Tasche greifen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Denn der Ausbaubeitrag richtet sich unter anderem nach der Bedeutung der Straße für den Verkehr, etwa, ob es sich um eine Anlieger- oder eine Hauptverkehrsstraße handelt. Auch wird zwischen Straßenausbaubeiträgen und Erschließungskosten unterschieden. Letztere müssen nur für die erstmalige Erschließung einer Straße bezahlt werden, etwa in einem Neubaugebiet. Anlieger müssen dann bis zu 90 Prozent der Kosten tragen.
Seit April 2016 haben die Gemeinden außerdem ein Wahlrecht, ob sie einmalige oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben. In Vöhringen werden betroffene Anlieger, wie berichtet, einmalig zur Kasse gebeten.