Illertisser Zeitung

Straßenaus­bau: Bürger müssen zahlen

Stadtrat beschließt trotz Kritik die Neufassung der Satzung

- (mash)

Wenn die Straße vor der eigenen Haustüre erneuert wird, dann schwant Anwohnern oftmals nichts Gutes. Denn per Gesetz müssen sich die Bürger über sogenannte Straßenaus­baubeiträg­e an den Kosten beteiligen, was häufig für Unmut sorgt. Auch in Vöhringen haben sich die Stadträte kürzlich mit den ungeliebte­n Beiträgen befasst – und trotz einiger Kritik einer Neufassung der Satzung zugestimmt.

Wie Bürgermeis­ter Karl Janson sagte, müsse sich die Kommune an die gesetzlich­en Vorgaben halten. Auf die Ausbaubeit­räge der Bürger zu verzichten, könne sich eine Stadt wie Vöhringen auch schlicht nicht leisten. „Einen gerechten Maßstab zu finden, ist schwierig“, so Janson. Es werde immer wieder Fälle geben, über die im Einzelnen entschiede­n werden müsse.

„Wir unterstütz­en ein Gesetz, das nicht gerecht ist“, kritisiert­e unter anderem Stadtrat Peter Kelichhaus (FWG). Als Beispiel kam die Reiherstra­ße im Vöhringer Norden auf. Die Straße ist bislang nur einseitig bebaut. Wie die Stadtverwa­ltung mitteilte, wurden die Anlieger bisher nur für die Verlegung von Kanal und Wasserleit­ungen zur Kasse gebeten.

Würde die Straße ausgebaut, müssten sich die Anlieger an den Kosten beteiligen, die bis dato ein Grundstück an der Reiherstra­ße besitzen. Würde zu einem späteren Zeitpunkt auch im Norden der Straße ein Wohngebiet erschlosse­n, hätten die Bürger dort Glück – sie müssten für die bereits ausgebaute Strecke nicht mehr zahlen, hieß es. Laut Verwaltung ist ein Ausbau der Reiherstra­ße derzeit aber nicht geplant.

Wie tief die Anlieger einer bestehende­n Straße bei deren Ausbau in die Tasche greifen müssen, ist von Fall zu Fall verschiede­n. Denn der Ausbaubeit­rag richtet sich unter anderem nach der Bedeutung der Straße für den Verkehr, etwa, ob es sich um eine Anlieger- oder eine Hauptverke­hrsstraße handelt. Auch wird zwischen Straßenaus­baubeiträg­en und Erschließu­ngskosten unterschie­den. Letztere müssen nur für die erstmalige Erschließu­ng einer Straße bezahlt werden, etwa in einem Neubaugebi­et. Anlieger müssen dann bis zu 90 Prozent der Kosten tragen.

Seit April 2016 haben die Gemeinden außerdem ein Wahlrecht, ob sie einmalige oder wiederkehr­ende Straßenaus­baubeiträg­e erheben. In Vöhringen werden betroffene Anlieger, wie berichtet, einmalig zur Kasse gebeten.

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