Illertisser Zeitung

Rentner können Beiträge sparen Versicheru­ng

Für einige wird die Krankenver­sicherung günstiger

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VON HERBERT KELLER 24 Jahre. Wenn Frau Mustermann in diesem Zeitraum zu mindestens 90 Prozent, also 21,6 Jahre, in einer gesetzlich­en Kasse versichert war, wird sie in die KVdR eingestuft; wenn nicht, ist sie als Rentnerin freiwillig versichert.

Wie erfolgt nun die Beitragsbe­rechnung? Bei den KVdR-Versichert­en ganz einfach: Sie zahlen nur einen Prozentsat­z von ihrer Rente – alle sonstigen Einkünfte (Mieteinnah­men, Zinserträg­e usw.) bleiben unberücksi­chtigt.

Die freiwillig Versichert­en müssen sich dagegen alle Einkünfte anrechnen lassen und deshalb einen wesentlich höheren Beitrag zahlen. Im Einzelfall kann es sogar so weit kommen, dass eine Ruheständl­erin mit geringer Rente die Einkünfte des Ehemannes angeben muss und darauf ein Beitrag zur Krankenver­sicherung fällig wird. Richtig teuer wird es, wenn Witwen die Witwenrent­e angeben müssen.

Das hat der Gesetztgeb­er geändert. Seit 1. August 2017 wird die Zugehörigk­eit neu bewertet. Für einige Versichert­e kann das zu einer erhebliche­n Beitragser­sparnis führen. Wer also die 90-ProzentQuo­te nicht erreicht hatte und deshalb als freiwillig Versichert­er eingestuft wurde, der darf nun Kindererzi­ehungszeit­en – drei Jahre für jedes Kind – in die Berechnung einfließen lassen.

Unsere Beispiel Frau Mustermann hat in ihrer zweiten Berufshälf­te 16 Jahre gearbeitet, erfüllte bislang also nicht die Voraussetz­ung, um in die KVdR zu kommen, ist freiwillig krankenver­sichert und zahlt höhere Beiträge. Sie hat aber zwei Kinder. Dafür darf sie sechs Jahre auf die Arbeitszei­t in der zweiten Berufshälf­te aufschlage­n. So kommt sie auf 22 Arbeitsjah­re und wird in die KVdR aufgenomme­n. Beiträge zahlt sie nun nur noch aus ihrer Rente.

Doch Vorsicht! Diese neue Berechnung wird von den gesetzlich­en Krankenkas­sen nicht automatisc­h durchgefüh­rt; freiwillig Versichert­e müssen dazu einen formlosen Antrag stellen und am besten die Geburtsurk­unde(n) der Kinder beilegen.

Sie könnten betroffen sein und haben noch Fragen? Dann schreiben Sie unserem Krankenver­sicherungs­experten Herbert Keller per E-Mail an rat@augsburger-allgemeine.de oder per Post an Augsburger Allgemeine, Redaktion Wirtschaft, Stichwort Krankenver­sicherung, Curt-Frenzel-Straße 2, 86167 Augsburg.

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