Lagerhalle nun doch genehmigt
Mehrmals hat der Marktrat die Bauvoranfrage für eine landwirtschaftliche Lagerhalle im nordöstlichen Außenbereich von Babenhausen abgelehnt – nun stimmt er zu. Der Antragsteller hat vor, zwei bereits bestehende Gebäude zu einem zu verbinden und den Mittelteil als Mehrzweckhalle zu gestalten.
Das Gremium hatte in einer vergangenen Sitzung festgelegt, nur noch über einen Bauplan mit Statikgutachten zu beraten, nicht mehr über eine reine Bauvoranfrage. Zudem wurde betont, dass aufgrund der Größenordnung eine „Verfahrensfreiheit nicht infrage“komme. Die nun vorgelegte Baubeschreibung beinhaltet eine „zimmermannmäßige Holzkonstruktion mit Holzverschalung und Stahl- und Holzstützen nach statischen Erfordernissen“.
Der Flächennutzungsplan weist in diesem Bereich Flächen für die Landwirtschaft und zudem Flächen „von besonderer ökologischer und landschaftsgestalterischer Bedeutung durch standortgemäße Landwirtschaft beziehungsweise Pflegemaßnahmen“aus. Wie Göppel erklärte, handele es sich bei dem Flächennutzungsplan um ein „Internum der Gemeinde ohne Außenwirkung, welches die städtebauliche Entwicklung und Planungsabsicht der Gemeinde darstellt. Die aktuellen Darstellungen seien nach Aussage der unteren Bauaufsichtsbehörde kein Ausschlusskriterium für eine Baugenehmigung, hieß es. Die Belange des Naturschutzes seien durch das Landratsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.
Dieter Miller regte an, den Standort bezüglich einer möglichen Umgehungsstraße von Fachbehörden prüfen zu lassen. Letztlich passierte das Bauvorhaben den Marktgemeinderat mit zwei Gegenstimmen – unter der Voraussetzung, dass die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird.