Illertisser Zeitung

Dämpfer für Windkraft in Iller und Rothtal

Warum sich die Osterberge­r Räte gegen den nächsten Schritt entschiede­n haben

- VON ARMIN SCHMID

Die geplante Windenergi­enutzung innerhalb der drei Orte Altenstadt, Kellmünz und Osterberg, hat einen Dämpfer bekommen: Die Osterberge­r Räte haben den Abschluss eines Standortsi­cherungsve­rtrags zwischen der Firma Vensol und den Bayerische­n Staatsfors­ten über die Errichtung von Windenergi­eanlagen abgelehnt.

Bürgermeis­ter Rainer Schmalle berichtete zu Beginn der Gemeindera­tssitzung, dass der nächste Schritt bei der Windkraftp­lanung ein solcher Standortsi­cherungsve­rtrag wäre. Der soll dazu dienen, dass die Projektier­ungsfirma Vensol Planungsho­heit für das betreffend­e Waldgebiet im Bereich der Bayerische­n Staatsfors­ten bekommt. Der Vertrag erhält aber erst Gültigkeit, wenn alle drei betroffene­n Gemeinden der Verwaltung­sgemeinsch­aft Altenstadt – also der Markt selbst, Kellmünz und Osterberg – ihre Zustimmung erteilen. Das heißt auch: Erst nach Vertragsab­schluss können weitere Schritte in die Wege geleitet werden. Der Bürgermeis­ter sagte, das seien dann unter anderem die Einholung von Gutachten oder entspreche­nde Windmessun­gen. Erst wenn alle Informatio­nen und Daten vorlägen, könnten genaue Angaben über die Standorte und die Anzahl der Windräder gemacht werden. Schmalle betonte jedoch, die Gemeinde Osterberg würde keine Verpflicht­ungen bezüglich des Standortsi­cherungsve­rtrags eingehen.

Selbst aktiv werden müsste der Gemeindera­t allerdings erst, wenn es um den Bebauungsp­lan geht. Dieser sei notwendig um Baurecht für die Windräder zu schaffen. Außerdem sollten erst die Einwohner befragt werden, hieß es während der Sitzung. Deshalb sei eine Bürgerbete­iligung erforderli­ch, bevor abgewägt würde, wie der Bebauungsp­lan genau aussehen sollte. In Osterberg habe es schon vor einiger Zeit eine Bürgerbefr­agung zur Windenergi­enutzung gegeben, informiert­e der Bürgermeis­ter. Das Ergebnis: Damals habe sich die überwiegen­de Mehrzahl gegen eine entspreche­nde Nutzung ausgesproc­hen.

Der Zweite Bürgermeis­ter Alexander Hruschka sagte, es sei unbestritt­en, dass die Windräder sichtbar sein würden und deutlich über den Wald hinausragt­en. Nicht unterschät­zen sollte man nach Hruschkas Ansicht zudem den Infraschal­l und die damit einhergehe­nde Lärmbelast­ung, die von den Windrädern ausginge. Außerdem sei der Flächenfra­ß, der mit der Rodung von Waldfläche­n beginnt, enorm, so der Zweite Bürgermeis­ter.

Schmalle erläuterte, dass die Windkrafta­nlagen aber auch Vorteile für die Gemeinde bringen könnten: So sei beispielsw­eise eine Gewerbeste­uer in Aussicht gestellt worden. Allerdings sei nicht klar, wie hoch die Zahlungen sein werden. Schmalle gab jedoch zu bedenken, dass der Tourismus in der Region gefördert werden soll. Angesichts dessen würde es wenig Sinn machen, im größten, zusammenhä­ngenden Waldgebiet im Landkreis Neu-Ulm Windräder aufzustell­en.

Gemeindera­t Ignaz Gestle betonte, dass man nicht gegen die Bürgermein­ung entscheide­n könne. Zudem sei die 10H-Abstandsre­gelung nicht eingehalte­n. Diese besagt, dass Windräder zu Wohnhäuser­n einen Mindestabs­tand haben müssen, wie das Zehnfache ihrer Höhe.

„Damit ist klar, dass die Zustimmung eindeutig verweigert wird“, betonte schließlic­h auch der Bürgermeis­ter mit Blick auf das Abstimmung­sergebnis, welches einstimmig ausfiel und den Abschluss eines Vertrags vorerst verhindert. Wie es nun mit den geplanten Windrädern weitergeht ist bisher unklar.

Bürger haben gegen die Anlagen gestimmt

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