Illertisser Zeitung

Im Ländle wird nachts wieder Schnaps verkauft

Sieben Jahre lang galt für Geschäfte das Verbot, nach 22 Uhr noch Alkohol abzugeben. Heute fällt es

- VON SEBASTIAN MAYR

Heute um 22.01 Uhr ist wieder erlaubt, was sieben Jahre lang verboten war: Supermärkt­e, Kioske und Tankstelle­n in Baden-Württember­g dürfen auch nachts Alkohol verkaufen. Der Stuttgarte­r Landtag hatte das 2010 verboten. Saufgelage sollten verhindert und die Zahl von durch Alkoholkon­sum verursacht­en Straftaten gesenkt werden. Es galt: Ab 22 Uhr dürfen Bier, Wein und Schnaps in Läden nicht mehr verkauft werden. „Am Anfang gab es manchmal Riesenterr­or“, sagt Kaufmann Martin Weimper, der den Rewe-Markt in der Ulmer Wielandstr­aße und Supermärkt­e in Weißenhorn, Vöhringen und Pfaffenhof­en betreibt. „Wir mussten den Leuten erst einmal erklären, dass das nicht von uns kommt, sondern ein Gesetz ist.“Für Besucher aus anderen Teilen Deutschlan­ds sei das schwer zu verstehen gewesen.

Jetzt sind die Kommunen selbst verantwort­lich. Sie können lokale Konsumverb­ote ausspreche­n. Dann ist das Trinken an bestimmten Orten verboten. Doch die Bedingunge­n dafür sind streng.

Auswirkung­en des Verkaufsve­rbots hat die Polizei entlang der Donau und der Iller während der sieben Jahre kaum gespürt – wohl wegen der Landesgren­ze. „Für uns bestand immer die Situation, dass Bayern die eine Regelung hatte und Baden-Württember­g die andere“, sagt Ulms Polizeispr­echer Wolfgang Jürgens. Seit die Regelung eingeführt wurde, habe die Polizei keine deutlichen Veränderun­gen bei alkoholbed­ingten Straftaten bemerkt. Auch die Kollegen auf der anderen Seite der Donau haben nichts dergleiche­n beobachtet. „Ulm und Neu-Ulm sind ohnehin mehr oder weniger eine Stadt“, sagt Michael Wecker von der Polizei Neu-Ulm. Er vermutet, dass die Bürger schlicht beim nächstgele­genen Kiosk oder Supermarkt einkauften, ohne die Grenzen von Stadt und Land zu beachten.

Was für Ulm und Neu-Ulm gilt, dürfte auch für Illertisse­n und Dietenheim oder für Vöhringen und Illerriede­n gelten. Auf der badenwürtt­embergisch­en Seite waren die Supermärkt­e länger geöffnet, auf der bayerische­n Seite gab es auch nachts Alkohol an Tankstelle­n. In Bayern galten zeitweise seltsame Regeln: Etwa, dass Alkohol von Tankstelle­n nur als Reiseprovi­ant verkauft werden durfte. Das hieß: Wer mit dem Auto kam, durfte Bier kaufen. Wer zu Fuß kam, nicht.

In Ulm gilt die Gegend um die Obere Bahnhofsst­raße als Brennpunkt. Immer wieder gehen von dort bei der Stadt Beschwerde­n über Trinker ein. Die verstärkte Präsenz von Sicherheit­sdiensten habe das Problem vorerst verringert, sagt Marlies Gildehaus, Sprecherin der Stadt. Eine lokale Verbotszon­e komme dort nicht infrage, die Polizei erkenne keine überpropor­tionale Häufigkeit von alkoholbed­ingten Delikten. Allerdings soll es in Ulm mehr Jugendschu­tzkontroll­en geben: Dann schickt die Stadt minderjähr­ige Auszubilde­nde mit einem Polizisten und einem Verwaltung­smitarbeit­er auf Einkaufsto­ur. Die Jugendlich­en versuchen, Alkohol zu kaufen. Gelingt das, droht den Händlern eine Strafe.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Alkohol ist nachts wieder in Läden zu ha ben.

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