Illertisser Zeitung

Nach Sexattacke: Mann wird verurteilt

Ein 25-jähriger Malier soll eine Jugendlich­e vom Rad gezerrt und bedrängt haben. Deswegen stand er nun vor Gericht. Das ist nicht die einzige Tat, die ihm vorgeworfe­n wird

- VON FRANZISKA WOLFINGER

Ein 25-jähriger Malier soll auf einem Spielplatz in Vöhringen eine Jugendlich­e bedrängt, sie vom Fahrrad gezerrt und ihr zwischen die Beine gefasst haben. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgerich­t Memmingen verantwort­en. Der Mann wurde wegen sexueller Nötigung verurteilt – zu einer Haftstrafe von drei Jahren.

Die 17-Jährige schilderte den Vorfall im August während der Verhandlun­g so: Sie radelte von Bellenberg nach Vöhringen, als der junge Mann, ebenfalls mit dem Rad unterwegs, zu ihr aufschloss. Er wollte ein Gespräch beginnen, was ihr jedoch unangenehm war. In der Stadt angekommen, war der 25-Jährige kurze Zeit verschwund­en. Das Mädchen wartete auf dem Spielplatz auf Freunde, mit denen es dort verabredet war. Dort tauchte der Mann wieder auf, bedrängte sie erneut und berührte sie auch. Als sie auf ihr Fahrrad stieg, um wegzufahre­n, zerrte der Angeklagte sie vom Sattel. Er warf das Mädchen zu Boden, legte sich auf es und hielt es an beiden Handgelenk­en fest. Als die damals 16-Jährige um Hilfe rief, steckte der Mann ihr mehrere Finger in den Mund. Sie biss zu, sagte die Jugendlich­e vor Gericht. Der Angrei- fer ließ los, das Mädchen rollte zur Seite weg und konnte so entkommen.

Bei dem Angriff hatte der Mann sein Opfer am Gaumen verletzt: Mehrere Tage konnte sie nur Babybrei essen, sagte die Jugendlich­e. Seit der Attacke hat sie Angst, wenn sie alleine unterwegs ist – und auch, wenn sie jemanden begegnet, der dem Angreifer ähnlichsie­ht. Manchmal fängt sie an zu weinen. Sie hat Rat bei einem Psychologe­n gesucht und steht auf einer Warteliste für weitere Behandlung­en, sagte das Mädchen.

Der Angeklagte hingegen erzählte mithilfe einer Übersetzer­in eine ganz andere Geschichte. Er traf das Mädchen zunächst auf dem Weg zwischen Bellenberg und Vöhringen. Am Spielplatz trafen die beiden erneut aufeinande­r: „Ich wollte ihr nichts tun. Ich respektier­e Frauen“, sagte der 25-Jährige vor Gericht. Das Mädchen wollte die Polizei rufen, glaubte der Mann. Er wollte es davon abhalten. Dabei kam es zu einem Handgemeng­e, bei dem das Opfer sich seine Verletzung am Mund und diverse blaue Flecke zuzog. Dass die Polizei dazu kommt, wollte er unbedingt verhindern, denn er war juristisch gesehen zu diesem Zeitpunkt kein unbeschrie­benes Blatt, wie er sagte.

Erst wenige Wochen zuvor war der junge Mann vom Amtsgerich­t Neu-Ulm zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden, weil er an einem See ein Pärchen belästigt haben soll. Das Gericht sah den Vorfall damals als erwiesen an, der Angeklagte akzeptiert­e das Urteil nicht und legte Berufung ein. Die Verhandlun­g am Landgerich­t steht noch aus. Seit der Malier wegen des Vorfalls in Vöhringen angeklagt ist, sitzt er im Memminger Gefängnis in Untersuchu­ngshaft. Bei einer Reihe weiterer Delikte, in denen die Kriminalpo­lizei Ulm derzeit ermittelt, gilt er außerdem als Hauptverdä­chtiger.

Bei dem Prozess in Memmingen stützten die Aussagen zweier Gerichtsme­diziner die Geschichte des Opfers. Einer der beiden Gutachter hatte die Kleidung der Jugendlich­en untersucht und dort DNA des angeklagte­n Maliers gefunden, unter anderem an der Hose im Bereich des Schritts. Der Richter und die Schöffen hielten die Aussage der 17-Jährigen für glaubhaft. Der Angeklagte würde in seiner Version der Geschichte nur das zugeben, was durch die Ermittlung­en ohnehin bewiesen war, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Für den jungen Mann, der 2014 als Asylbewerb­er nach Deutschlan­d kam, könnte seine Verurteilu­ng weitreiche­nde Folgen haben. Denn die Justiz werde das an die Ausländerb­ehörde melden, sagt deren Leiter im Landkreis Neu-Ulm, Jochen Grotz. Diese prüfe dann, ob der Betroffene Deutschlan­d verlassen muss. Sitzt der Verurteilt­e im Gefängnis und soll ausgewiese­n werden, könne die Staatsanwa­ltschaft auf die weitere Verbüßung der Strafe verzichten. Der Betroffene würde dann direkt aus der Haft abgeschobe­n. Das komme im Kreis Neu-Ulm regelmäßig vor, sagt Grotz.

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