Illertisser Zeitung

Wer bekommt einen Studienpla­tz in Medizin?

Das bisherige Auswahlver­fahren verstößt gegen das Grundgeset­z. Was sich jetzt ändern muss

- (dpa)

Der Weg zum Medizinstu­dium führte bisher nur über ein herausrage­ndes Abitur oder viel Geduld. Auch nach dem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts, das Änderungen am Verfahren verlangt, bleiben die Hürden hoch:

Warum ist ein Auswahlver­fahren überhaupt nötig?

Auf jeden Studienpla­tz für Humanmediz­in in Deutschlan­d kommen mehrere Bewerber. Allein zum aktuellen Winterseme­ster standen knapp 9200 Studienplä­tzen fast 43 200 Bewerber gegenüber. Eine wichtige Rolle bei der Vergabe der Plätze spielt die Abiturnote. Einen sogenannte­n Numerus clausus (NC, lateinisch für begrenzte Anzahl) gibt es für zahlreiche Studienfäc­her.

Wie bekommt man einen Studienpla­tz in Humanmediz­in?

Ein sehr gutes Abitur kann Bewerbern einen Studienpla­tz sichern. Nach den aktuellen Regeln werden 20 Prozent der Plätze nach diesem Kriterium (Bestenquot­e) vergeben. Aktuell ist ein Schnitt von 1,0 bis 1,2 dafür nötig. Ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Dafür ist aber viel Geduld erforderli­ch – inzwischen sind es 14 bis 15 Semester. Die übrigen 60 Prozent der Studienplä­tze können die Hochschule­n in einem eigenständ­igen Auswahlver­fahren vergeben. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben.

Was muss nach dem Urteil des

Die Diagnose ist erschrecke­nd. Einerseits gibt es in Deutschlan­d viel zu wenig Ärzte, anderersei­ts wird der Zugang zum Medizinstu­dium durch unsinnige Regeln bei der Bewerberau­swahl erschwert. Es war deshalb so überfällig wie konsequent, dass das Bundesverf­assungsger­icht nun Bund und Länder dazu aufgeforde­rt hat, ein einheitlic­hes, gerechtes Verfahren

Bundesverf­assungsger­ichts anders werden?

Grundsätzl­ich ist die Aufteilung in drei Säulen in Ordnung. Die Verfassung­srichter sehen aber in allen drei Bereichen Verstöße gegen das Grundgeset­z. So ist eine verpflicht­ende Festlegung auf sechs Wunschstud­ienorte bei der Verteilung nach Abiturnote nicht zulässig. Sie könnte dazu führen, dass ein Bewerber an seiner Wunsch-Uni keinen Studienpla­tz bekommt, obwohl er anderswo zum Zuge gekommen wäre. Bei der Wartezeit muss es künftig eine Begrenzung geben. Schließlic­h müssen die Universitä­ten bei der Auswahl nach einem eigenen Verfahren in einer standardis­ierten und transparen­ten Weise vorgehen. Dabei darf nicht die Abiturnote allein ausschlagg­ebend sein.

Wie geht es weiter?

Das Bundesverf­assungsger­icht fordert Gesetzesän­derungen bis Ende 2019. Bund und Länder haben sich bereits im März auf den „Masterplan Medizinstu­dium 2020“verständig­t. Danach sollen Mediziner schon während ihres Studiums näher an die Patienten herangefüh­rt und die Allgemeinm­edizin gestärkt werden. Die Hochschule­n sollen in ihren Auswahlver­fahren neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Kriterien berücksich­tigen – soziale und kommunikat­ive Fähigkeite­n sowie Leistungsb­ereitschaf­t der Studienbew­erber. Zudem soll sich eine Ausbildung oder Tätigkeit in medizinisc­hen Berufen positiv auswirken.

Newspapers in German

Newspapers from Germany