Wer bekommt einen Studienplatz in Medizin?
Das bisherige Auswahlverfahren verstößt gegen das Grundgesetz. Was sich jetzt ändern muss
Der Weg zum Medizinstudium führte bisher nur über ein herausragendes Abitur oder viel Geduld. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Änderungen am Verfahren verlangt, bleiben die Hürden hoch:
Warum ist ein Auswahlverfahren überhaupt nötig?
Auf jeden Studienplatz für Humanmedizin in Deutschland kommen mehrere Bewerber. Allein zum aktuellen Wintersemester standen knapp 9200 Studienplätzen fast 43 200 Bewerber gegenüber. Eine wichtige Rolle bei der Vergabe der Plätze spielt die Abiturnote. Einen sogenannten Numerus clausus (NC, lateinisch für begrenzte Anzahl) gibt es für zahlreiche Studienfächer.
Wie bekommt man einen Studienplatz in Humanmedizin?
Ein sehr gutes Abitur kann Bewerbern einen Studienplatz sichern. Nach den aktuellen Regeln werden 20 Prozent der Plätze nach diesem Kriterium (Bestenquote) vergeben. Aktuell ist ein Schnitt von 1,0 bis 1,2 dafür nötig. Ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Dafür ist aber viel Geduld erforderlich – inzwischen sind es 14 bis 15 Semester. Die übrigen 60 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen in einem eigenständigen Auswahlverfahren vergeben. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben.
Was muss nach dem Urteil des
Die Diagnose ist erschreckend. Einerseits gibt es in Deutschland viel zu wenig Ärzte, andererseits wird der Zugang zum Medizinstudium durch unsinnige Regeln bei der Bewerberauswahl erschwert. Es war deshalb so überfällig wie konsequent, dass das Bundesverfassungsgericht nun Bund und Länder dazu aufgefordert hat, ein einheitliches, gerechtes Verfahren
Bundesverfassungsgerichts anders werden?
Grundsätzlich ist die Aufteilung in drei Säulen in Ordnung. Die Verfassungsrichter sehen aber in allen drei Bereichen Verstöße gegen das Grundgesetz. So ist eine verpflichtende Festlegung auf sechs Wunschstudienorte bei der Verteilung nach Abiturnote nicht zulässig. Sie könnte dazu führen, dass ein Bewerber an seiner Wunsch-Uni keinen Studienplatz bekommt, obwohl er anderswo zum Zuge gekommen wäre. Bei der Wartezeit muss es künftig eine Begrenzung geben. Schließlich müssen die Universitäten bei der Auswahl nach einem eigenen Verfahren in einer standardisierten und transparenten Weise vorgehen. Dabei darf nicht die Abiturnote allein ausschlaggebend sein.
Wie geht es weiter?
Das Bundesverfassungsgericht fordert Gesetzesänderungen bis Ende 2019. Bund und Länder haben sich bereits im März auf den „Masterplan Medizinstudium 2020“verständigt. Danach sollen Mediziner schon während ihres Studiums näher an die Patienten herangeführt und die Allgemeinmedizin gestärkt werden. Die Hochschulen sollen in ihren Auswahlverfahren neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Kriterien berücksichtigen – soziale und kommunikative Fähigkeiten sowie Leistungsbereitschaft der Studienbewerber. Zudem soll sich eine Ausbildung oder Tätigkeit in medizinischen Berufen positiv auswirken.