Illertisser Zeitung

Neue Gebühren sind fällig

Wie viel die Babenhause­r künftig für Entwässeru­ng zahlen müssen

- (fs)

Ab Januar gilt im Fuggermark­t eine neue Beitrags- und Gebührensa­tzung für die Entwässeru­ng. Der Beitragssa­tz bezüglich der Grundstück­sfläche sinkt, während sich derjenige bezüglich der Geschossfl­äche erhöht.

Die Grundlage für die momentan geltenden Beiträge stammt aus dem Jahr 1995. Bereits sechs Änderungss­atzungen wurden seitdem erlassen. Zudem gilt nach den Worten von Otto Göppel immer noch die „Beitragssa­tzung für die Verbesseru­ng und Erneuerung der Entwässeru­ngseinrich­tung vom 5. Juni 2003“. Die Satzung müsse ebenfalls aufgehoben werden, da diese damals für den Neubau der Kläranlage und den Bau von zwei Stauraumka­nälen erlassen wurde.

Inzwischen hat ein Fachbüro für die Entwässeru­ngseinrich­tung eine neue Beitrags- und Gebührenka­lku- lation erstellt, die im Marktrat vorgestell­t wurde. Auf Grundlage dieser Kalkulatio­n wurde die neue Satzung erlassen und Kosten errechnet. Die Entwässeru­ngs-Beiträge belaufen sich künftig auf 1,61 Euro je Quadratmet­er Grundstück­sfläche (bisher waren es rund zwei Euro) und knapp acht Euro pro Quadratmet­er Geschossfl­äche (bisher 7,7 Euro). Laut Göppel ergeben sich dadurch „nur geringe Veränderun­Bürgermeis­ter gen“. Neu eingeführt wird eine Grundgebüh­r, welche der Marktgemei­nde jährlich Einnahmen von 57 700 Euro einbringen soll. Dadurch wird es möglich, die Einleitung­sgebühr von bisher 2,40 Euro auf künftig 2,31 Euro je Kubikmeter Abwasser zu senken. Die Gebühren seien dann erst wieder in drei Jahren, also 2020, neu zu kalkuliere­n. Der Marktrat zeigte sich einverstan­den.

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