Neue Gebühren sind fällig
Wie viel die Babenhauser künftig für Entwässerung zahlen müssen
Ab Januar gilt im Fuggermarkt eine neue Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerung. Der Beitragssatz bezüglich der Grundstücksfläche sinkt, während sich derjenige bezüglich der Geschossfläche erhöht.
Die Grundlage für die momentan geltenden Beiträge stammt aus dem Jahr 1995. Bereits sechs Änderungssatzungen wurden seitdem erlassen. Zudem gilt nach den Worten von Otto Göppel immer noch die „Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung vom 5. Juni 2003“. Die Satzung müsse ebenfalls aufgehoben werden, da diese damals für den Neubau der Kläranlage und den Bau von zwei Stauraumkanälen erlassen wurde.
Inzwischen hat ein Fachbüro für die Entwässerungseinrichtung eine neue Beitrags- und Gebührenkalku- lation erstellt, die im Marktrat vorgestellt wurde. Auf Grundlage dieser Kalkulation wurde die neue Satzung erlassen und Kosten errechnet. Die Entwässerungs-Beiträge belaufen sich künftig auf 1,61 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche (bisher waren es rund zwei Euro) und knapp acht Euro pro Quadratmeter Geschossfläche (bisher 7,7 Euro). Laut Göppel ergeben sich dadurch „nur geringe VeränderunBürgermeister gen“. Neu eingeführt wird eine Grundgebühr, welche der Marktgemeinde jährlich Einnahmen von 57 700 Euro einbringen soll. Dadurch wird es möglich, die Einleitungsgebühr von bisher 2,40 Euro auf künftig 2,31 Euro je Kubikmeter Abwasser zu senken. Die Gebühren seien dann erst wieder in drei Jahren, also 2020, neu zu kalkulieren. Der Marktrat zeigte sich einverstanden.