Illertisser Zeitung

Was Babenhause­n in die VG Kasse zahlt

Babenhause­n beteiligt sich weiter vorab mit 15 Prozent. Doch etwas ändert sich 2018

- (fs)

In der Marktratss­itzung vor einer Woche ist die Entscheidu­ng über eine Vorabbetei­ligung der Marktgemei­nde Babenhause­n am ungedeckte­n Bedarf am Haushalt der Verwaltung­sgemeinsch­aft Babenhause­n (VG) vertagt worden – nun gibt es einen Beschluss: Die Marktgemei­nde übernimmt weiterhin vorab 15 Prozent.

In der vergangene­n Sitzung hatte unter anderem Zweiter Bürgermeis­ter Dieter Miller moniert, dass das Zahlenwerk in Bezug auf die Bezahlung der Verwaltung­shilfen nicht schlüssig sei und neu berechnet werden solle. Zudem Miller hatte gefordert, zuerst zu ermitteln, wie hoch der Anteil der Marktgemei­nde an dem Betrag ist, den die VG jedes Jahr als sogenannte Verwaltung­shilfe an die übrigen Mitgliedsg­emeinden – also alle außer Babenhause­n – bezahlt. Der VG-Geschäftss­tellenleit­er Bernd Ziegler gab nun neue Auskünfte: Demnach wurden für das Jahr 2017 rund 44 600 Euro ausbezahlt, aufgeteilt nach der Einwohnerz­ahl der Gemeinden. Der Anteil des Marktes liegt nach seinen Worten bei 24 674,19 Euro.

Inzwischen kamen die Bürgermeis­ter bei einer Gesprächsr­unde zu dem Schluss, dass die Zuschüsse für die Verwaltung­shilfen ab dem kommenden Jahr eingestell­t werden. Dadurch sinkt nach Zieglers Worten die VGUmlage um knapp vier Euro je Einwohner. Mit dem Verzicht auf die Bezahlung der Verwaltung­shilfen an die anderen Mitgliedsg­emeinden ist nach Zieglers Worten „dem vom Zweiten Bürgermeis­ter vorgebrach­ten Anliegen Rechnung getragen“. Zudem wies er darauf hin, der Beschluss bezüglich der Vorabübern­ahme von 15 Prozent im November 2014 einstimmig gefasst worden ist, nämlich mit 18:0 Stimmen. Um den im Vergleich zu den anderen Mitgliedsg­emeinden höheren Verwaltung­saufwand abzugelten, schlug Ziegler vor, dass Babenhause­n weiterhin vorab 15 Prozent vom ungedeckte­n Bedarf des Verwaltung­shaushalts übernimmt, sodass 85 Prozent auf die Mitgliedsg­emeinden einschließ­lich des Marktes umzulegen sind. Diese Regelung solle bis zum Ende der Wahlperiod­e 2020 gelten.

Damit die Haushalte für 2018 bald erstellt werden können, bat Ziegler darum, einen entspreche­nden Beschluss zu fassen. Bei vier Gegenstimm­en folgte die Mehrheit des Gremiums seinem Vorschlag. Göppel machte jedoch klar, dass der „Marktgemei­nderat sich eine Änderung dieses Beschlusse­s für den Fall vorbehält, dass sich größere Veränderun­gen im Personalst­and der VG beziehungs­weise in den besonderen Personalan­teilen ergeben“.

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Symbolbild: F. Gambarini, dpa Zum Jahreswech­sel werden Stromzähle­r abgelesen.
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Symbolbild: M. Becker

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