Was Babenhausen in die VG Kasse zahlt
Babenhausen beteiligt sich weiter vorab mit 15 Prozent. Doch etwas ändert sich 2018
In der Marktratssitzung vor einer Woche ist die Entscheidung über eine Vorabbeteiligung der Marktgemeinde Babenhausen am ungedeckten Bedarf am Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen (VG) vertagt worden – nun gibt es einen Beschluss: Die Marktgemeinde übernimmt weiterhin vorab 15 Prozent.
In der vergangenen Sitzung hatte unter anderem Zweiter Bürgermeister Dieter Miller moniert, dass das Zahlenwerk in Bezug auf die Bezahlung der Verwaltungshilfen nicht schlüssig sei und neu berechnet werden solle. Zudem Miller hatte gefordert, zuerst zu ermitteln, wie hoch der Anteil der Marktgemeinde an dem Betrag ist, den die VG jedes Jahr als sogenannte Verwaltungshilfe an die übrigen Mitgliedsgemeinden – also alle außer Babenhausen – bezahlt. Der VG-Geschäftsstellenleiter Bernd Ziegler gab nun neue Auskünfte: Demnach wurden für das Jahr 2017 rund 44 600 Euro ausbezahlt, aufgeteilt nach der Einwohnerzahl der Gemeinden. Der Anteil des Marktes liegt nach seinen Worten bei 24 674,19 Euro.
Inzwischen kamen die Bürgermeister bei einer Gesprächsrunde zu dem Schluss, dass die Zuschüsse für die Verwaltungshilfen ab dem kommenden Jahr eingestellt werden. Dadurch sinkt nach Zieglers Worten die VGUmlage um knapp vier Euro je Einwohner. Mit dem Verzicht auf die Bezahlung der Verwaltungshilfen an die anderen Mitgliedsgemeinden ist nach Zieglers Worten „dem vom Zweiten Bürgermeister vorgebrachten Anliegen Rechnung getragen“. Zudem wies er darauf hin, der Beschluss bezüglich der Vorabübernahme von 15 Prozent im November 2014 einstimmig gefasst worden ist, nämlich mit 18:0 Stimmen. Um den im Vergleich zu den anderen Mitgliedsgemeinden höheren Verwaltungsaufwand abzugelten, schlug Ziegler vor, dass Babenhausen weiterhin vorab 15 Prozent vom ungedeckten Bedarf des Verwaltungshaushalts übernimmt, sodass 85 Prozent auf die Mitgliedsgemeinden einschließlich des Marktes umzulegen sind. Diese Regelung solle bis zum Ende der Wahlperiode 2020 gelten.
Damit die Haushalte für 2018 bald erstellt werden können, bat Ziegler darum, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Bei vier Gegenstimmen folgte die Mehrheit des Gremiums seinem Vorschlag. Göppel machte jedoch klar, dass der „Marktgemeinderat sich eine Änderung dieses Beschlusses für den Fall vorbehält, dass sich größere Veränderungen im Personalstand der VG beziehungsweise in den besonderen Personalanteilen ergeben“.