Ab wann dürfen Raketen gezündet werden?
Vereinzelt wurden die ersten Böller schon abgefeuert. Wann das richtig teuer werden kann
Die ersten Menschen konnten ihn gestern kaum erwarten: den bundesweiten Verkaufsstart für die Silvesterknaller in den Geschäften. Nur noch zwei Tage, dann dürfen die bunten Raketen auch abgefeuert werden. Doch vereinzelt war in der Umgebung bereits ein Knallen und Explodieren von Böllern zu hören – verbotenerweise.
Von wann bis wann die Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen, können die Kommunen mitbestimmen. In den meisten gilt aber das bundesweite Sprengstoffgesetz. So auch in Illertissen. Nach Auskunft von Florian Kramlinger, Mitarbeiter des Ordnungsamtes, heißt es darin, dass ein Feuerwerk nur vom 31. Dezember ab 0 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr abgebrannt werden darf. Außerdem dürfen Feuerwerke der Klasse II – also typische Silvesterfeuerwerke – nur von Personen über 18 Jahren entzündet werden. In Illertissen habe sich laut Kramlinger bisher noch niemand wegen frühzeitig abgefeuerter Böller beim Ordnungsamt beschwert.
Auch die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt haben keine extra Regelung für die Silvesterraketen erlassen, teilt das Ordnungsamt auf Nachfrage mit. Genau wie in Illertissen gilt dort: Kanonenschläge, Knallfrösche und Co. dürfen nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgefeuert werden. Und auch in der Verwaltungsgemeinschaft Buch darf nur zwischen Sonntag und Montag geböllert werden. Denn gebe es diese Verordnung nicht, würde das wahrscheinlich viel Ärger um Lärmbelästigungen während des Jahres nach sich ziehen, mutmaßt Michael Schneider vom örtlichen Ordnungsamt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer während des Jahres Lust auf Pyrotechnik hat, kann vielerorts dank Ausnahmebewilligung seine explosiven Gegenstände zum Knallen bringen. Das teilt Marc Hermann vom Ordnungsamt in Babenhausen (Kreis Unterallgäu) mit. Das Lichterspektakel müsse dann aber laut Hermann bis 22 Uhr beendet sein, während der Sommerzeit bis 22.30 Uhr, in den Monaten Mai, Juni und Juli bis 23 Uhr. Das sei allerdings nur eine Verwaltungsvorschrift, im Einzelfall könnten ebenfalls andere Zeiten festgelegt werden.
In Babenhausen gilt heuer im Bereich um das Fuggerschloss wie berichtet ein Abbrennverbot von Böllern. Vor drei Jahren wurde dieser Beschluss das erste Mal gefasst. In Illertissen gibt es so eine Verordnung zum Schutz des Vöhlinschlosses nicht. „Da muss man an die Vernunft der Leute appellieren“, sagt Florian Kramlinger. Bisher sei dort noch nie etwas passiert. Generell dürften nach Aussage von Kramlinger und Hermann aber keine Knaller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern angezündet werden. Wer das laute Knallen bis Silvester nicht abwarten kann, muss übrigens tief in die Tasche greifen: Ein Verstoß gegen das Verbot könne mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden, warnt Hermann.