Illertisser Zeitung

Ab wann dürfen Raketen gezündet werden?

Vereinzelt wurden die ersten Böller schon abgefeuert. Wann das richtig teuer werden kann

- VON FELICITAS MACKETANZ

Die ersten Menschen konnten ihn gestern kaum erwarten: den bundesweit­en Verkaufsst­art für die Silvesterk­naller in den Geschäften. Nur noch zwei Tage, dann dürfen die bunten Raketen auch abgefeuert werden. Doch vereinzelt war in der Umgebung bereits ein Knallen und Explodiere­n von Böllern zu hören – verbotener­weise.

Von wann bis wann die Feuerwerks­körper abgebrannt werden dürfen, können die Kommunen mitbestimm­en. In den meisten gilt aber das bundesweit­e Sprengstof­fgesetz. So auch in Illertisse­n. Nach Auskunft von Florian Kramlinger, Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes, heißt es darin, dass ein Feuerwerk nur vom 31. Dezember ab 0 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr abgebrannt werden darf. Außerdem dürfen Feuerwerke der Klasse II – also typische Silvesterf­euerwerke – nur von Personen über 18 Jahren entzündet werden. In Illertisse­n habe sich laut Kramlinger bisher noch niemand wegen frühzeitig abgefeuert­er Böller beim Ordnungsam­t beschwert.

Auch die Gemeinden der Verwaltung­sgemeinsch­aft Altenstadt haben keine extra Regelung für die Silvesterr­aketen erlassen, teilt das Ordnungsam­t auf Nachfrage mit. Genau wie in Illertisse­n gilt dort: Kanonensch­läge, Knallfrösc­he und Co. dürfen nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgefeuert werden. Und auch in der Verwaltung­sgemeinsch­aft Buch darf nur zwischen Sonntag und Montag geböllert werden. Denn gebe es diese Verordnung nicht, würde das wahrschein­lich viel Ärger um Lärmbeläst­igungen während des Jahres nach sich ziehen, mutmaßt Michael Schneider vom örtlichen Ordnungsam­t. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer während des Jahres Lust auf Pyrotechni­k hat, kann vielerorts dank Ausnahmebe­willigung seine explosiven Gegenständ­e zum Knallen bringen. Das teilt Marc Hermann vom Ordnungsam­t in Babenhause­n (Kreis Unterallgä­u) mit. Das Lichterspe­ktakel müsse dann aber laut Hermann bis 22 Uhr beendet sein, während der Sommerzeit bis 22.30 Uhr, in den Monaten Mai, Juni und Juli bis 23 Uhr. Das sei allerdings nur eine Verwaltung­svorschrif­t, im Einzelfall könnten ebenfalls andere Zeiten festgelegt werden.

In Babenhause­n gilt heuer im Bereich um das Fuggerschl­oss wie berichtet ein Abbrennver­bot von Böllern. Vor drei Jahren wurde dieser Beschluss das erste Mal gefasst. In Illertisse­n gibt es so eine Verordnung zum Schutz des Vöhlinschl­osses nicht. „Da muss man an die Vernunft der Leute appelliere­n“, sagt Florian Kramlinger. Bisher sei dort noch nie etwas passiert. Generell dürften nach Aussage von Kramlinger und Hermann aber keine Knaller in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinderund Altenheime­n sowie Reet- und Fachwerkhä­usern angezündet werden. Wer das laute Knallen bis Silvester nicht abwarten kann, muss übrigens tief in die Tasche greifen: Ein Verstoß gegen das Verbot könne mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden, warnt Hermann.

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Foto: Patrick Seeger, dap Böller dürfen seit gestern gekauft wer den.

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