Drogenhandel Prozess: Ein Fall mit vielen ungeklärten Fragen
Ein Rauschgifthändler soll einen Kunden und dessen Familie bedroht haben. Doch das Verfahren stockt weiterhin
Auch im dritten Fortsetzungstermin ist ein Verfahren vor dem Landgericht Memmingen nicht in die Gänge gekommen: Angeklagt und seit nunmehr acht Monaten in Untersuchungshaft ist ein 35-jähriger Slowene, dem Rauschgifthandel und räuberische Erpressung vorgeworfen werden.
Der Mann soll einem Italiener, wie berichtet, mindestens 24 Mal Kokain verkauft haben. Als dieser die Einkäufe nicht bezahlen konnte, soll der Angeklagte den Kaufpreis durch „Strafzinsen“ständig erhöht und den Kunden sowie dessen damalige Freundin und deren Sohn bedroht haben. Bei einem zur Rückzahlung arrangierten Treffen wurde der Slowene Anfang Mai 2017 auf dem Parkplatz eines Vöhringer Supermarkts festgenommen, wobei ihm ein Eisen-Vierkantrohr aus der Hose fiel. Dieses, so sagte er damals aus, habe er nur dabei gehabt, um sich vor angeblichen Freunden des Italieners aus dem Mafia-Milieu zu schützen. Was davon wahr ist, konnte vor Gericht bisher nicht geklärt werden, denn der Hauptzeuge hatte sich vor Beginn des Prozesses in seine Heimat bei Neapel abgesetzt und weigert sich seither, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Andeutungen des Staatsanwalts lassen die Vermutung zu, dass diesem hierzulande eine Strafverfolgung wegen Rauschgiftund Verkehrsdelikten droht. Was nach bisherigen Zeugenaussagen festzustehen scheint, ist, dass der Angeklagte mit dem Italiener in Streit geraten war, als es um die Rückzahlung von Schulden ging. Der Angeklagte soll diesem dabei eine Ohrfeige verpasst haben. Alles andere – vom Rauschgifthandel über die angeblichen Strafzinsen bis hin zu der von der Ex-Freundin als Zeugin angeführten Drohung des Slowenen gegen den Italiener, es wäre doch schade, wenn deren Sohn nicht mehr von der Schule heimkäme – erscheint zumindest bislang als zweifelhaft. Auch der Angeklagte sowie dessen Verteidiger Uwe Böhm tragen nicht zur Klärung des Falls bei. Denn der Slowene verweigert auf Anraten seines Anwalts jegliche Aussage. Nun soll die Ex-Freundin des Italieners nochmals als Zeugin geladen werden, denn wie Richter Hasler andeutete, habe sie am Tag vor dem vierten Prozesstermin bei der Kripo eine neue Aussage gemacht. Diese soll nun beim fünften Verhandlungstag am 25. Januar vorgetragen werden. Außerdem soll der Italiener am 8. Februar vor dem Landgericht aussagen – nämlich im Rahmen einer Videokonferenz von seiner Heimat aus. Ob er das tut, ist fraglich, denn wie Verteidiger Böhm andeutete, habe ein KripoBeamter dem Zeugen am Telefon bereits mitgeteilt, dass er wegen der anderweitigen Ermittlungen, die offenbar gegen ihn laufen, ein Aussageverweigerungsrecht habe.
Auf die Frage Böhms, warum sein Mandant weiter in Untersuchungshaft bleiben müsse, hatte Richter Hasler drei Antworten: Zum einen sei bei den angeblichen Geldgeschäften unklar, ob es dabei um Drogen oder um Mietschulden ging. Zweitens seien die Vorwürfe schon bei der Vernehmung des Angeklagten vor der Haftrichterin nicht entkräftet worden. Außerdem, so Hasler, begründeten sowohl die Aussage der Ex-Freundin des Italieners als auch die Briefe des Angeklagten aus der Haft, die beim vergangenen Verhandlungstermin verlesen wurden, die Fortdauer der Haft.