„Gold“Barren bringen Mann kein Glück
Unterallgäuer steht vor Gericht
Gefälschte Gold- und Platinbarren und Unzen hat ein 21-jähriger Unterallgäuer im Internet angeboten. „Nur zur Dekoration“, wie er betonte. Dennoch musste sich der Heranwachsende jüngst vor dem Jugendrichter am Memminger Amtsgericht verantworten.
Der 21-Jährige hatte zwar angegeben, dass die Barren und Unzen nicht aus Gold oder Platin waren – somit stand ein Betrugsverdacht schon mal nicht im Raum. Allerdings trugen die Barren Namen von Marken wie „Degussa“. Das ist nicht erlaubt: Für die als „Kennzeichenverletzung“bezeichnete Straftat gibt es bis zu drei Jahren Haft.
Auch wenn der Unterallgäuer mehrere Hundert Goldbarren und Münzen auf Lager hatte, die er sich aus Asien hatte schicken lassen, zeigte sich Jugendrichter Dr. Markus Veit milde. Der Angeklagte hatte zuvor sofort zugegeben, die Barren zum Verkauf angeboten zu haben – inklusive dem Zusatz, dass sie nicht echt seien. Noch immer stünden solche Anzeigen von anderen Anbietern im Internet, so der junge Mann. Der Zoll habe das Paket ohne Probleme an ihn weitergeleitet, deswegen habe er gedacht, es sei in Ordnung.
Dennoch hätte er wissen oder es im Gefühl haben müssen, dass man Namen von Marken nicht einfach so verwenden dürfe, erklärte Richter Veit, der das Verfahren letztlich gegen eine Zahlung von 800 Euro einstellte. „Sind wir mal großzügig“, sagte er milde. Das Geld muss der 21-Jährige an den Förderverein der Mindelheimer Mittelschule zahlen.