Illertisser Zeitung

Anwälte fechten Urteil an

Waffenhänd­ler habe Münchner Amoklauf nicht ahnen können

- (dpa)

Die Verteidige­r des Waffenhänd­lers vom Münchner Amoklauf fechten das Urteil gegen ihren Mandanten vom vergangene­n Freitag an. „Wir haben schon Revision eingelegt“, sagte Anwalt David Mühlberger am Montag auf Anfrage. Das Landgerich­t München I hatte am Freitag den 33 Jahre alten Philipp K. aus Marburg wegen illegalen Waffenhand­els und fahrlässig­er Tötung in neun Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt. „Es geht darum, dass es nach unserer Ansicht keine fahrlässig­e Tötung ist“, erläuterte Mühlberger. Der 33-Jährige habe nicht ahnen können, dass der Schüler mit der Waffe einen Massenmord plante.

Der 18 Jahre alte Schüler David S. hatte am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufsze­ntrum (OEZ) neun Menschen und dann sich selbst erschossen. Unstreitig sei, dass Philipp K. illegal mit Waffen gehandelt habe, sagte Mühlberger. Aber: „Er konnte nicht wissen, dass sein Kunde psychisch krank ist und seit einem Jahr einen Amoklauf plant.“

Mühlberger verwies dabei auch auf das Urteil gegen den Vater des Amokläufer­s von Winnenden, der ebenfalls wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt wurde, jedoch nur zu einer Bewährungs­strafe. In diesem Fall habe es sich zwar um eine legale Waffe gehandelt, die nicht ausreichen­d gesichert war. Der Vater habe aber die psychische Erkrankung seines Sohnes gekannt, der einer Therapeuti­n gegenüber sogar Tötungsfan­tasien geäußert hatte. Dennoch habe er mit dem Sohn sogar das Schießen geübt.

In dem Münchner Fall haben auch Nebenklage­anwälte Rechtsmitt­el gegen das Urteil angekündig­t. Einigen von ihnen war das Urteil nicht streng genug; Einzelne hatten im Namen der Opferangeh­örigen sogar eine Verurteilu­ng wegen Beihilfe zum Mord verlangt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany