Mit „Bitcoins“auf Drogen Einkaufstour
Mann bestellt illegale Rauschmittel im Internet – und fliegt auf
Als er mit seinem Verteidiger im Gerichtssaal eintraf, hatte der Angeklagte aus dem südlichen Landkreis noch Scherze auf den Lippen: Als jedoch die Anklageschrift verlesen wurde, saß der Mann wie versteinert auf seinem Platz und blickte mit ernster Miene in die Runde. Im Jahr 2015 soll der damals noch nicht vorbestrafte Mann 100 Ecstasy-Tabletten, 100 Gramm Amphetamin und zwei Gramm Kokain im Internet bestellt haben. Der Verkäufer, welcher akribisch Buch über seine Sendungen führte, wurde vor einiger Zeit gefasst – wodurch auch der Einkauf des Angeklagten aufflog. Die Drogen im Wert von 774 Euro, „zuzüglich sechs Euro Versand“, wie der Richter Thomas Mayer anmerkte, wurden mit einem Paketzulieferer versendet und mit der Online-Währung „Bitcoins“bezahlt. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab: Er habe die Drogen gekauft und auch selbst konsumiert. Die Rauschmittel seien für den Eigenverbrauch gedacht gewesen und nicht zum Weiterverkauf. „Wozu sollte ich sie weiterverkaufen, ich habe einen guten Job“, argumentierte der Mann. Gelegentlich habe er Drogen an Freunde weiter gegeben, jedoch ohne Handel zu treiben.
Zum ersten Mal konsumierte der Mann illegale Drogen, als er 14 Jahre alt war, damals Haschisch. Später, mit 16, nahm er auch sogenannte harte Drogen, wie er sagte. Dass er ein „Suchtproblem“habe, habe er erst bemerkt, als die Anklageschrift in seinem Briefkasten lag. Sein Anwalt Klaus Knopf nannte dies „den Schuss vor den Bug“. Seither war sein Mandat zwei Mal bei einer Drogenberatung.
Aufgrund des umfassenden Geständnisses und der „nicht übermäßig großen Menge“der Drogen forderte die Staatsanwältin ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Zusätzlich sollte der Mann 3000 Euro an das Diakonische Werk zahlen. Der Verteidiger stellte die Reue seines Mandaten in den Vordergrund und beantragte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten Gefängnis.
Nach kurzer Beratungszeit verkündete Richter Mayer dann das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung. Zudem muss der Drogenkäufer 2000 Euro ans Diakonische Werk überweisen. Es gehe nun darum, dem Mann dabei zu helfen, sein Leben in geregelten Bahnen zu halten, sagte Mayer. Der Verurteilte muss sich drei Mal im Jahr einem Drogentest unterziehen und einmal im Monat ein Gespräch mit einem Experten einer hiesigen Drogenberatungsstelle führen. Ein Bewährungshelfer soll ihn unterstützen. Der Angeklagte solle den Tag des Prozesses als „neuen Geburtstag“eintragen und den Start in ein neues Leben feiern, so der Richter.