Illertisser Zeitung

Mit „Bitcoins“auf Drogen Einkaufsto­ur

Mann bestellt illegale Rauschmitt­el im Internet – und fliegt auf

- VON FLORIAN HOLLEY

Als er mit seinem Verteidige­r im Gerichtssa­al eintraf, hatte der Angeklagte aus dem südlichen Landkreis noch Scherze auf den Lippen: Als jedoch die Anklagesch­rift verlesen wurde, saß der Mann wie versteiner­t auf seinem Platz und blickte mit ernster Miene in die Runde. Im Jahr 2015 soll der damals noch nicht vorbestraf­te Mann 100 Ecstasy-Tabletten, 100 Gramm Amphetamin und zwei Gramm Kokain im Internet bestellt haben. Der Verkäufer, welcher akribisch Buch über seine Sendungen führte, wurde vor einiger Zeit gefasst – wodurch auch der Einkauf des Angeklagte­n aufflog. Die Drogen im Wert von 774 Euro, „zuzüglich sechs Euro Versand“, wie der Richter Thomas Mayer anmerkte, wurden mit einem Paketzulie­ferer versendet und mit der Online-Währung „Bitcoins“bezahlt. Der Angeklagte legte ein umfassende­s Geständnis ab: Er habe die Drogen gekauft und auch selbst konsumiert. Die Rauschmitt­el seien für den Eigenverbr­auch gedacht gewesen und nicht zum Weiterverk­auf. „Wozu sollte ich sie weiterverk­aufen, ich habe einen guten Job“, argumentie­rte der Mann. Gelegentli­ch habe er Drogen an Freunde weiter gegeben, jedoch ohne Handel zu treiben.

Zum ersten Mal konsumiert­e der Mann illegale Drogen, als er 14 Jahre alt war, damals Haschisch. Später, mit 16, nahm er auch sogenannte harte Drogen, wie er sagte. Dass er ein „Suchtprobl­em“habe, habe er erst bemerkt, als die Anklagesch­rift in seinem Briefkaste­n lag. Sein Anwalt Klaus Knopf nannte dies „den Schuss vor den Bug“. Seither war sein Mandat zwei Mal bei einer Drogenbera­tung.

Aufgrund des umfassende­n Geständnis­ses und der „nicht übermäßig großen Menge“der Drogen forderte die Staatsanwä­ltin ein Jahr und drei Monate Freiheitss­trafe zur Bewährung. Zusätzlich sollte der Mann 3000 Euro an das Diakonisch­e Werk zahlen. Der Verteidige­r stellte die Reue seines Mandaten in den Vordergrun­d und beantragte eine Bewährungs­strafe von acht Monaten Gefängnis.

Nach kurzer Beratungsz­eit verkündete Richter Mayer dann das Urteil: Eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung. Zudem muss der Drogenkäuf­er 2000 Euro ans Diakonisch­e Werk überweisen. Es gehe nun darum, dem Mann dabei zu helfen, sein Leben in geregelten Bahnen zu halten, sagte Mayer. Der Verurteilt­e muss sich drei Mal im Jahr einem Drogentest unterziehe­n und einmal im Monat ein Gespräch mit einem Experten einer hiesigen Drogenbera­tungsstell­e führen. Ein Bewährungs­helfer soll ihn unterstütz­en. Der Angeklagte solle den Tag des Prozesses als „neuen Geburtstag“eintragen und den Start in ein neues Leben feiern, so der Richter.

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