Was sich in Osterberg tut
Ein Verkaufswagen könnte die Bewohner mit Lebensmitteln versorgen – und ein altes Haus in der Hauptstraße wird saniert
Lebensmittelverkauf aus einem Wagen: Das könnte in Zukunft in Osterberg möglich sein. Während der Gemeinderatssitzung sagte Bürgermeister Rainer Schmalle, dass Osterberg zwar einen Wochenmarkt, aber keinen Dorfladen habe. Angedacht sei nun ein Verkaufsmobil, das eine sinnvolle Ergänzung sein könnte. Dieses Mobil würde die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln im Ort verbessern.
Als Stellplatz für das Verkaufsmobil wäre der Vorplatz des Rathauses möglich. Dort findet mittwochs der Wochenmarkt statt. Der Bürgermeister fügte an, dass man Montag oder Freitag als Verkaufstage einrichten könnte. Gemeinderat Johannes Fackler betonte, der Wochenmarkt und die Öffnungszeiten der Bäckerei am Samstag sollten nicht beeinträchtigt werden. Die Räte einigten sich schließlich darauf, dass der Bürgermeister Gespräche mit dem Betreiber des Wagens aufnehmen sollte, um zu sehen, ob und wann der Verkauf beginnen kann.
Und noch etwas tut sich in Osterberg: Ein unter Denkmalschutz stehendes privates Gebäude wird saniert. Der Gemeinderat erteilte die Erlaubnis für die Arbeiten an dem Haus in der Hauptstraße 24. Es handelt sich um ein Wohnhaus aus der jüdischen Siedlung des 19. Jahrhunderts, das im Sinne des Ortsbildes saniert werden soll. Ein Teil des Gebäudes wurde bereits instandgesetzt. Der Bürgermeister erläuterte, dass das Haus auch künftig für eine Wohnnutzung vorgesehen ist.
Nicht einig waren sich die Räte hingegen bei einer Garage und zwei Stellplätzen, die an den Wertstoffhof angebaut werden sollen. Eine geschlossene Parzelle soll vom Bauhof für Geräte genutzt werden. Die anderen beiden Flächen mit Schleppdächern werden Jagdgenossen und Landwirte für die Unterbringung ihrer Geräte nutzen. Rat Ignaz Gestle sagte, für ihn sei neu, dass die Gemeinde der Bauherr sein und das Vorhaben 37500 Euro kosten soll. Bislang sei nur ein Zuschuss im Gespräch gewesen. Schmalle sagte, die Gemeinde müsse als Grundstücksbesitzer den Bauantrag einreichen. Es werde aber vor Baubeginn einen Vertrag geben, der alle Rechte und Pflichten unter den Beteiligten regeln wird. Gegen die Stimme von Gestle stimmten die Räte zu.