Er würde es wohl wieder tun
Gutachter sieht Gefahr bei Hussein K.
Im Freiburger Mordprozess gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger Hussein K. hat der psychiatrische Gutachter vor einer hohen Wiederholungsgefahr gewarnt. Der Angeklagte habe eine große und anhaltende Gewaltbereitschaft, Interesse an aggressiven Sexualpraktiken sowie eine frauenfeindliche Einstellung, sagte der Sachverständige Hartmut Pleines am Freitag vor dem Landgericht Freiburg. Zudem zeige er keine Reue und kein Mitgefühl dem Leid anderer Menschen gegenüber. Deshalb sei eine Sicherungsverwahrung sinnvoll.
Dem vor der Jugendkammer angeklagten Hussein K., dessen Alter unbekannt ist und der seit November 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Freiburg lebte, werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er gab zu, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Sie ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Jetzt beendete das Gericht nach knapp einem halben Jahr Prozessdauer die Beweisaufnahme.
Das Urteil werde am 22. März verkündet, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk. In Betracht komme, obwohl das Alter des Angeklagten nicht feststehe, eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht. Ihm drohen bei einem Mord-Urteil lebenslange Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Nach Jugendstrafrecht ist dies nicht möglich, hier sind Strafen in der Regel geringer. Die zuständige Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ist für eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt.