Truppenarzt belästigte auch ein Kind
Mediziner vor Gericht hat Vorstrafen
Es geht um die berufliche Existenz eines 41-jährigen Mediziners. Der Vater von drei minderjährigen Kindern steht als Angeklagter vor dem Ulmer Schöffengericht. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, dann erwartet den Mann eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe. Außerdem könnte er seine Zulassung als derzeit frei praktizierender Allgemeinmediziner verlieren. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten, er habe in seiner Zeit als Truppenarzt am Bundeswehrkrankenhaus (BWK) eine psychisch kranke Patientin mehrfach sexuell missbraucht. Die Frau soll nicht widerstandsfähig gewesen sein.
Im Januar hatte das Verfahren gegen ihn begonnen. Gleich zu Beginn bestritt der ehemalige Oberstabsarzt die Tatvorwürfe heftig. Vielmehr habe er mit der Frau, die damals Soldatin war, eine kurze und einvernehmliche Affäre gehabt, um gemeinsame sexuelle Fantasien auszuleben. Die Soldatin hatte sich im BWK, wo sie auch arbeitete, wegen psychischer Belastungen behandeln lassen. Die 36-Jährige erzählte bei ihrem Auftritt im Zeugenstand offenbar eine ganz andere Geschichte. Bei ihrer Aussage war die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen und auch beim Gutachten eines forensischen Psychiaters mussten die Prozessbeobachter den Sitzungssaal verlassen.
Doch bei der Vernehmung einer Bundeswehrkollegin der 36-jährigen Nebenklägerin konnten sich Beobachter ein Bild machen. Der Intimverkehr mit dem Oberstabsarzt sei keine Liebe gewesen. Die 36-Jährige habe den Sex mit ihm als erniedrigend empfunden, sagte die Zeugin.
Die Verhandlung am Freitagmorgen dauerte nur kurz, nachdem eine wichtige Zeugin krank geworden war. Der Vorsitzende Richter verlas zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages einen Auszug aus dem Vorstrafenregister des Angeklagten. Dieser war im Jahr 2014 vom Ulmer Amtsgericht zu acht Monaten Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt worden, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Daraufhin entließ die Bundeswehr den Truppenarzt. Laut Urteil hat der Mediziner in einem Internet-Chat Kontakt mit einem zwölfjährigen Mädchen aufgenommen.
Der Offizier und das Kind tauschten sexuelle Fantasien aus und fotografierten sich entblößt vor den Computerbildschirmen. Doch als der Mann das Mädchen leibhaftig treffen wollte, beendete es den Kontakt. „Da hatte ich Mist gebaut“, räumte der Angeklagte jetzt vor dem Schöffengericht ein.
Der Prozess wird am Freitag, 23. März, fortgesetzt.