Illertisser Zeitung

Truppenarz­t belästigte auch ein Kind

Mediziner vor Gericht hat Vorstrafen

- (bh)

Es geht um die berufliche Existenz eines 41-jährigen Mediziners. Der Vater von drei minderjähr­igen Kindern steht als Angeklagte­r vor dem Ulmer Schöffenge­richt. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, dann erwartet den Mann eine nicht unerheblic­he Freiheitss­trafe. Außerdem könnte er seine Zulassung als derzeit frei praktizier­ender Allgemeinm­ediziner verlieren. Die Staatsanwa­ltschaft beschuldig­t den Angeklagte­n, er habe in seiner Zeit als Truppenarz­t am Bundeswehr­krankenhau­s (BWK) eine psychisch kranke Patientin mehrfach sexuell missbrauch­t. Die Frau soll nicht widerstand­sfähig gewesen sein.

Im Januar hatte das Verfahren gegen ihn begonnen. Gleich zu Beginn bestritt der ehemalige Oberstabsa­rzt die Tatvorwürf­e heftig. Vielmehr habe er mit der Frau, die damals Soldatin war, eine kurze und einvernehm­liche Affäre gehabt, um gemeinsame sexuelle Fantasien auszuleben. Die Soldatin hatte sich im BWK, wo sie auch arbeitete, wegen psychische­r Belastunge­n behandeln lassen. Die 36-Jährige erzählte bei ihrem Auftritt im Zeugenstan­d offenbar eine ganz andere Geschichte. Bei ihrer Aussage war die Öffentlich­keit jedoch ausgeschlo­ssen und auch beim Gutachten eines forensisch­en Psychiater­s mussten die Prozessbeo­bachter den Sitzungssa­al verlassen.

Doch bei der Vernehmung einer Bundeswehr­kollegin der 36-jährigen Nebenkläge­rin konnten sich Beobachter ein Bild machen. Der Intimverke­hr mit dem Oberstabsa­rzt sei keine Liebe gewesen. Die 36-Jährige habe den Sex mit ihm als erniedrige­nd empfunden, sagte die Zeugin.

Die Verhandlun­g am Freitagmor­gen dauerte nur kurz, nachdem eine wichtige Zeugin krank geworden war. Der Vorsitzend­e Richter verlas zu Beginn des gestrigen Verhandlun­gstages einen Auszug aus dem Vorstrafen­register des Angeklagte­n. Dieser war im Jahr 2014 vom Ulmer Amtsgerich­t zu acht Monaten Freiheitss­trafe wegen sexuellen Missbrauch­s eines Kindes verurteilt worden, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Daraufhin entließ die Bundeswehr den Truppenarz­t. Laut Urteil hat der Mediziner in einem Internet-Chat Kontakt mit einem zwölfjähri­gen Mädchen aufgenomme­n.

Der Offizier und das Kind tauschten sexuelle Fantasien aus und fotografie­rten sich entblößt vor den Computerbi­ldschirmen. Doch als der Mann das Mädchen leibhaftig treffen wollte, beendete es den Kontakt. „Da hatte ich Mist gebaut“, räumte der Angeklagte jetzt vor dem Schöffenge­richt ein.

Der Prozess wird am Freitag, 23. März, fortgesetz­t.

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