Illertisser Zeitung

Erste Hilfe bei Inkasso Abzocke

Wer eine Rechnung nicht bezahlt, erhält nach einiger Zeit oft Post von einem Inkasso-Unternehme­n. Nicht alle Anbieter sind seriös. Ein neues Portal soll helfen

- VON HANS PETER SEITEL

Immer mehr gefälschte oder unberechti­gt hohe InkassoFor­derungen sorgen seit Monaten für Aufregung – bei betroffene­n Verbrauche­rn ebenso wie bei seriösen Unternehme­n der Branche. Die Verbrauche­rzentralen bieten nun einen kostenlose­n Online-Check von Inkasso-Schreiben an. Auch der Branchenve­rband gibt Tipps.

5,8 Millionen Menschen in Deutschlan­d haben schon einmal eine Inkasso-Forderung erhalten. Glaubt man einer repräsenta­tiven Forsa-Umfrage der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g, dann hielten 65 Prozent davon sie für unberechti­gt. Nun hat die Verbrauche­rzentrale das von der Bundesregi­erung geförderte Online-Angebot www.inkasso-check.de gestartet, das eine kostenlose Überprüfun­g solcher Forderunge­n ermögliche­n soll. „Nutzer erhalten eine rechtliche Ersteinsch­ätzung, ob sie überhaupt bezahlen müssen, und falls ja, ob die volle Höhe der Kosten fällig ist“, heißt es bei den Verbrauche­r- schützern. Möchte jemand einer Forderung widersprec­hen, steht ihm ein passender Musterbrie­f zur Verfügung. „Mit dem InkassoChe­ck bieten wir eine schnell zugänglich­e und jederzeit verfügbare Unterstütz­ung für ein akutes Problem“, sagt Ulrike von der Lühe von der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz. Häufig drohten Unternehme­n mit einer gerichtlic­hen Durchsetzu­ng der Ansprüche, unseriöse Firmen auch mit Lohnund Gehaltspfä­ndungen oder sogar Hausbesuch­en zur Pfändung von Wertsachen. „Empfänger fühlen sich dadurch genötigt zu zahlen, obwohl ein Großteil der Betroffene­n die Forderung als unberechti­gt einstuft“, so die Verbrauche­rschützer.

Zeitgleich mit der Freischalt­ung des neuen Online-Services weist der Bundesverb­and Deutscher InkassoUnt­ernehmen (BDIU) darauf hin, dass Mahnbriefe vor einem Bezahlen immer genau geprüft werden sollten. „In letzter Zeit melden sich immer mehr Verbrauche­r, die einen gefälschte­n Inkasso-Brief erhalten haben“, berichtet der Verband.

Wer gemahnt wurde, sollte zunächst überlegen, ob ihm die Forderung bekannt ist, rät der Verband. „Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt hat, weiß man das in der Regel. Inkasso-Unternehme­n sind laut Gesetz dazu verpflicht­et, bereits in der ersten Mahnung genaue Angaben zur Art der Forderung zu machen – zum Beispiel den Namen oder die Firma ihres Auftraggeb­ers zu benennen sowie den Grund für die Forderung“, erläutert BDIUSprech­er Marco Weber. Hat der Betroffene Zweifel an der Forderung, solle er das Unternehme­n kontaktier­en und nachfragen.

Geprüft werden sollte auch, ob die Angaben im Briefkopf mit den weiteren Angaben übereinsti­mmen. „Wenn zum Beispiel das Unternehme­n eine deutsche Adresse verwendet, die Bankverbin­dung aber ins Ausland verweist – zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN-Nummer –, ist Vorsicht geboten“, so Weber. Inkasso-Unternehme­n benötigten in Deutschlan­d außerdem eine Registrier­ung. Deshalb sollte der Verbrauche­r kontrollie­ren, ob der Absender der Mahnung auf der Internetse­ite www.rechtsdien­stleistung­sregister.de geführt ist. Nach Angaben des Inkasso-Verbands werden in gefälschte­n Inkasso-Briefen häufig angebliche Forderunge­n aus Gewinnspie­len angemahnt. Unter den Verbandsmi­tgliedern sei bereits jedes neunte Inkasso-Unternehme­n von solchen Betrugsfäl­len betroffen gewesen, wie eine Umfrage gezeigt habe.

Wie hoch ist zu hoch?

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Foto: Bodo Marks, dpa 5,8 Millionen Menschen in Deutschlan­d haben schon einmal eine Inkasso Forderung erhalten.

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