Was geschieht mit diesem Haus?
Das Huith-Gebäude in Altenstadt ist eines von vielen in der Marktgemeinde, das unter Denkmalschutz steht. Es soll saniert werden – doch noch ist kein Fortschritt geschehen
Der neue Marktplatz in Altenstadt nimmt Form an: Bäume wurden gepflanzt, Pflastersteine verlegt und erste Geschäfte öffneten. Doch unweit des neugestalteten Platzes zeigt sich ein ganz anderes Bild: Ein altes Gebäude steht seit Jahren leer, der Putz bröckelt von den Wänden und die Geländer vor den Eingangstüren sind verrostet. Die Rede ist von dem sogenannten Huith-Haus.
Vor etwa viereinhalb Jahren kaufte Marktrat Jochen Anders das unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Sein Plan: Das ehemalige Wohnhaus zu einem Restaurant umgestalten und einen Biergarten schaffen. Außerdem sollen, wie berichtet, zwei Wohnungen im ersten Stock entstehen. Die Baugenehmigung dafür hat Anders bereits in der Tasche. Allerdings geht es mit seinem Vorhaben nicht so recht voran. „Ich will im Sinne des Denkmalschutzes handeln, aber es ist schwierig“, gibt er zu. Denn vonseiten der Behörden gebe es etliche Einschränkungen – und keine konkreten Kostenangaben. Die aber braucht Anders, um mit der Sanierung beginnen zu können. Seine finanzielle Schmerzgrenze: deutlich unter einer Millionen Euro, also bei etwa 800000 Euro. Momentan lägen die Sanierungs- und Baukosten jedoch bei rund 1,5 Millionen Euro, so Anders.
Er rechnet aber mit Zuschüssen. Laut Bürgermeister Wolfgang Höß stellt etwa die Regierung von Schwaben 200 000 Euro in Aussicht – vorausgesetzt, der Markt beteiligt sich mit 40 Prozent daran, also mit rund 80000 Euro. Dann würden 120 000 Euro aus der StädtebauFörderung in das Projekt an der Memminger Straße 45 fließen. Das Landesamt für Denkmalpflege schießt laut Anders maximal ein Prozent der Baukosten zu – in diesem Fall also nicht mehr als 15000 Euro. „Für mich muss es aber finanzierbar sein“, sagt Anders. Die Kosten zu senken sei deshalb momentan das A und O, sonst könne er nicht an dem Haus arbeiten. „Ich will das machen. Dieses Jahr möchte ich damit anfangen und mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine gemeinsame Lösung finden“, betont er.
Doch es gilt trotz seiner Baugenehmigung, einige Hürden zu überwinden: So hat Anders die Auflage, den alten Boden im Gebäude zu bewahren. Auch das Dachgeschoss dürfe man nicht ausbauen. Und die Fenster müssen an den Stellen erhalten bleiben, wo sie sich derzeit befinden. Nach Auskunft des NeuUlmer Landratsamtes, müssen die bestehenden Kreuzstockfenster und die Fensterläden aber ertüchtigt werden. „Es sind viele Sachen, damit kann ich leben. Ich muss aber auch die Kosten im Auge behalten“, sagt er. Denn, um die Vorgaben ein- zu können, stiegen die Investitionen entsprechend. Anders schätzt den finanziellen Mehraufwand im Vergleich zu einem Neubau an selber Stelle aufgrund der Auflagen auf etwa 400 000 Euro.
Förderungen müssten im Einzelfall geprüft werden, heißt es vonseiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Das Landratsamt Neu-Ulm, in diesem Fall die Untere Denkmalschutzbehörde, teilt mit, dass der Kreis fünf Prozent vom „denkmalpflegerischen Mehraufwand“, als Zuschuss in Aussicht stellen kann. Es sei aber durchaus so, dass wegen der verschiedenen Auflagen, wie eben jene des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Kosten steigen könnten.
Eine weitere Hürde sind die einzelnen Baumaßnahmen selbst, denn für jede Veränderung an einem Denkmal muss der Eigentümer nach Angaben des Landesamtes eine „denkmalrechtliche Erlaubnis“bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. „Bevor diese über den Erlaubnisantrag entscheidet, holt die Untere Denkmalschutzbehörde die fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege ein“, teilt Silke Wapenhensch, Pressereferentin des Landesamtes, mit. „Denkmalschutz bedeutet nicht, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden darf“, sagt sie. Vielmehr sei es wünschenswert, dass die Baudenkmäler genutzt würden.
Warum es überhaupt so viele Vorgaben gibt, die den privaten Bauherren oftmals im Wege stehen, erklärt Wapenhensch auf Nachfrage: Jedes Baudenkmal werde vor Instandsetzungen untersucht. „Die denkmalrechtliche Erlaubnis enthält dann entsprechende Auflagen, die dazu dienen, die historische Substanz und das historische Erscheinungsbild des Denkmals zu erhalten.“Beim Huith-Haus kommen gleich zwei Denkmalschutz-Varianhalten ten zum Tragen, was die Sache knifflig macht: Das Haus an der Memminger Straße ist zum Einen ein Einzelbaudenkmal – heißt: Das gesamte Haus steht unter Denkmalschutz. Es zählte einst zur sogenannten „Judensiedlung“in Altenstadt und wurde etwa im Jahr 1853 errichtet. Und es steht zum Anderen auch unter Ensemble-Schutz. Wapenhensch sagt, dass das Gebäude aus diesem Grund mit seiner äußeren Erscheinung zur Authentizität des Ensembles beiträgt
Diese möchte auch Bauherr Jochen Anders beibehalten. Ihm sei wichtig, dass das ehemalige Wohnhaus mit dem zweigeschossigen Satteldachbau weiterhin optisch in die „Judensiedlung“passe. „Im Kern bleibt das Gebäude nahezu unberührt.“Ziel sei, dem Haus wieder neues Leben einzuhauchen – und eventuell einen neuen Treffpunkt für die Altenstadter zu schaffen.