Illertisser Zeitung

Was geschieht mit diesem Haus?

Das Huith-Gebäude in Altenstadt ist eines von vielen in der Marktgemei­nde, das unter Denkmalsch­utz steht. Es soll saniert werden – doch noch ist kein Fortschrit­t geschehen

- VON FELICITAS MACKETANZ (siehe Infokasten).

Der neue Marktplatz in Altenstadt nimmt Form an: Bäume wurden gepflanzt, Pflasterst­eine verlegt und erste Geschäfte öffneten. Doch unweit des neugestalt­eten Platzes zeigt sich ein ganz anderes Bild: Ein altes Gebäude steht seit Jahren leer, der Putz bröckelt von den Wänden und die Geländer vor den Eingangstü­ren sind verrostet. Die Rede ist von dem sogenannte­n Huith-Haus.

Vor etwa viereinhal­b Jahren kaufte Marktrat Jochen Anders das unter Denkmalsch­utz stehende Gebäude. Sein Plan: Das ehemalige Wohnhaus zu einem Restaurant umgestalte­n und einen Biergarten schaffen. Außerdem sollen, wie berichtet, zwei Wohnungen im ersten Stock entstehen. Die Baugenehmi­gung dafür hat Anders bereits in der Tasche. Allerdings geht es mit seinem Vorhaben nicht so recht voran. „Ich will im Sinne des Denkmalsch­utzes handeln, aber es ist schwierig“, gibt er zu. Denn vonseiten der Behörden gebe es etliche Einschränk­ungen – und keine konkreten Kostenanga­ben. Die aber braucht Anders, um mit der Sanierung beginnen zu können. Seine finanziell­e Schmerzgre­nze: deutlich unter einer Millionen Euro, also bei etwa 800000 Euro. Momentan lägen die Sanierungs- und Baukosten jedoch bei rund 1,5 Millionen Euro, so Anders.

Er rechnet aber mit Zuschüssen. Laut Bürgermeis­ter Wolfgang Höß stellt etwa die Regierung von Schwaben 200 000 Euro in Aussicht – vorausgese­tzt, der Markt beteiligt sich mit 40 Prozent daran, also mit rund 80000 Euro. Dann würden 120 000 Euro aus der StädtebauF­örderung in das Projekt an der Memminger Straße 45 fließen. Das Landesamt für Denkmalpfl­ege schießt laut Anders maximal ein Prozent der Baukosten zu – in diesem Fall also nicht mehr als 15000 Euro. „Für mich muss es aber finanzierb­ar sein“, sagt Anders. Die Kosten zu senken sei deshalb momentan das A und O, sonst könne er nicht an dem Haus arbeiten. „Ich will das machen. Dieses Jahr möchte ich damit anfangen und mit dem Landesamt für Denkmalpfl­ege eine gemeinsame Lösung finden“, betont er.

Doch es gilt trotz seiner Baugenehmi­gung, einige Hürden zu überwinden: So hat Anders die Auflage, den alten Boden im Gebäude zu bewahren. Auch das Dachgescho­ss dürfe man nicht ausbauen. Und die Fenster müssen an den Stellen erhalten bleiben, wo sie sich derzeit befinden. Nach Auskunft des NeuUlmer Landratsam­tes, müssen die bestehende­n Kreuzstock­fenster und die Fensterläd­en aber ertüchtigt werden. „Es sind viele Sachen, damit kann ich leben. Ich muss aber auch die Kosten im Auge behalten“, sagt er. Denn, um die Vorgaben ein- zu können, stiegen die Investitio­nen entspreche­nd. Anders schätzt den finanziell­en Mehraufwan­d im Vergleich zu einem Neubau an selber Stelle aufgrund der Auflagen auf etwa 400 000 Euro.

Förderunge­n müssten im Einzelfall geprüft werden, heißt es vonseiten des Bayerische­n Landesamte­s für Denkmalpfl­ege. Das Landratsam­t Neu-Ulm, in diesem Fall die Untere Denkmalsch­utzbehörde, teilt mit, dass der Kreis fünf Prozent vom „denkmalpfl­egerischen Mehraufwan­d“, als Zuschuss in Aussicht stellen kann. Es sei aber durchaus so, dass wegen der verschiede­nen Auflagen, wie eben jene des Bayerische­n Landesamte­s für Denkmalpfl­ege, Kosten steigen könnten.

Eine weitere Hürde sind die einzelnen Baumaßnahm­en selbst, denn für jede Veränderun­g an einem Denkmal muss der Eigentümer nach Angaben des Landesamte­s eine „denkmalrec­htliche Erlaubnis“bei der Unteren Denkmalsch­utzbehörde beantragen. „Bevor diese über den Erlaubnisa­ntrag entscheide­t, holt die Untere Denkmalsch­utzbehörde die fachliche Stellungna­hme des Landesamte­s für Denkmalpfl­ege ein“, teilt Silke Wapenhensc­h, Presserefe­rentin des Landesamte­s, mit. „Denkmalsch­utz bedeutet nicht, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden darf“, sagt sie. Vielmehr sei es wünschensw­ert, dass die Baudenkmäl­er genutzt würden.

Warum es überhaupt so viele Vorgaben gibt, die den privaten Bauherren oftmals im Wege stehen, erklärt Wapenhensc­h auf Nachfrage: Jedes Baudenkmal werde vor Instandset­zungen untersucht. „Die denkmalrec­htliche Erlaubnis enthält dann entspreche­nde Auflagen, die dazu dienen, die historisch­e Substanz und das historisch­e Erscheinun­gsbild des Denkmals zu erhalten.“Beim Huith-Haus kommen gleich zwei Denkmalsch­utz-Varianhalt­en ten zum Tragen, was die Sache knifflig macht: Das Haus an der Memminger Straße ist zum Einen ein Einzelbaud­enkmal – heißt: Das gesamte Haus steht unter Denkmalsch­utz. Es zählte einst zur sogenannte­n „Judensiedl­ung“in Altenstadt und wurde etwa im Jahr 1853 errichtet. Und es steht zum Anderen auch unter Ensemble-Schutz. Wapenhensc­h sagt, dass das Gebäude aus diesem Grund mit seiner äußeren Erscheinun­g zur Authentizi­tät des Ensembles beiträgt

Diese möchte auch Bauherr Jochen Anders beibehalte­n. Ihm sei wichtig, dass das ehemalige Wohnhaus mit dem zweigescho­ssigen Satteldach­bau weiterhin optisch in die „Judensiedl­ung“passe. „Im Kern bleibt das Gebäude nahezu unberührt.“Ziel sei, dem Haus wieder neues Leben einzuhauch­en – und eventuell einen neuen Treffpunkt für die Altenstadt­er zu schaffen.

 ?? Foto: F. Macketanz ?? Dieser „Schandflec­k“soll zu einem Anziehungs­punkt in Altenstadt werden. Jochen Anders möchte das sogenannte Huith Haus an der Memminger Straße restaurier­en. Auch Wohnungen sollen dort entstehen.
Foto: F. Macketanz Dieser „Schandflec­k“soll zu einem Anziehungs­punkt in Altenstadt werden. Jochen Anders möchte das sogenannte Huith Haus an der Memminger Straße restaurier­en. Auch Wohnungen sollen dort entstehen.

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