Fall Felbinger: Anklage fordert Bewährungsstrafe
Im Betrugsprozess gegen den parteilosen Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (vormals Freie Wähler) hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Die Anklage regte gestern vor dem Münchner Landgericht außerdem eine Geldauflage in Höhe von 50 000 Euro an. Dem Abgeordneten wird vorgeworfen, den Landtag mit fingierten Verträgen um knapp 56 000 Euro betrogen zu haben. Der 55-Jährige habe sich bei denjenigen bedient, für die er eigentlich im Parlament sei: den Steuerzahlern, argumentierte der Staatsanwalt. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr.