Illertisser Zeitung

CDU fordert ein europäisch­es Strafregis­ter

Lebenslang für Hussein K. Hätte die Tat verhindert werden können?

- VON RUDI WAIS UND PHILIPP KINNE (mit dpa)

Für den Sexualmord an einer Freiburger Studentin muss der Asylbewerb­er Hussein K. lebensläng­lich in Haft – die politische Aufarbeitu­ng des Falles ist dagegen noch lange nicht abgeschlos­sen. Nach dem Willen des baden-württember­gischen Innenminis­ters Thomas Strobl (CDU) soll in Zukunft jeder unbegleite­te minderjähr­ige Ausländer zwingend erkennungs­dienstlich behandelt werden. „Außerdem brauchen wir nicht nur ein europäisch­es Fahndungs-, sondern auch ein europäisch­es Strafregis­ter“, betonte Strobl gegenüber unserer Zeitung. „Man kann niemandem vermitteln, dass ein angeblich minderjähr­iger Flüchtling, der eine solche Straftat begangen hat und seinen Meldeaufla­gen nicht nachkommt, nicht zur internatio­nalen Fahndung ausgeschri­eben wird.“

Hussein K. war im Jahr 2013 in Griechenla­nd schon einmal wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau verurteilt worden, später aber gegen Auflagen frei gekommen. Anschließe­nd tauchte er unter und kam nach Deutschlan­d, wo die Behörden nichts von seiner kriminelle­n Vorgeschic­hte wussten. Wäre er nach seinem Untertauch­en zur Fahndung ausgeschri­eben worden, vermutet Strobl, wäre er auch aufgefalle­n.

Gleichzeit­ig mahnte der CDUPolitik­er, der auch stellvertr­etender Vorsitzend­er seiner Partei ist, mehr Sorgfalt bei der Überprüfun­g von Altersanga­ben an. „Dazu müssen wir in Zweifelsfä­llen alle Methoden der Altersfest­stellung in Betracht ziehen, aktuell zum Beispiel die Untersuchu­ng des Handwurzel­knochens.“Ärzteverbä­nde lehnen Röntgen ohne medizinisc­he Indikation jedoch als Eingriff in die körperlich­e Unversehrt­heit ab. Nach verschiede­nen Gutachten war Hussein K., der sich bei seiner Einreise als Minderjähr­iger ausgegeben hatte, zum Zeitpunkt der Tat mindestens 22 Jahre alt. Sein Verteidige­r hat bereits angekündig­t, er werde Revision einlegen. Da K. Drogen und Alkohol eingenomme­n habe, sei er nicht voll schuldfähi­g gewesen.

Michael Kubiciel, Professor für Strafproze­ssrecht an der Universitä­t Augsburg, geht davon aus, dass die Verschleie­rung des Alters ein Grund für die Härte des Urteils war. „Das stimmt keinen Richter freundlich“, sagte er. Dass gegen Hussein K. die Höchststra­fe verhängt wurde, überrascht ihn nicht: „Mord lässt nur eine lebenslang­e Haftstrafe zu.“In dem Fall könne die Absicht des Täters, eine andere Straftat – die vorangegan­gene Vergewalti­gung – zu verschleie­rn, als Mordmerkma­l gelten.

Die Vorsitzend­e Richterin Kathrin Schenk begründete das Urteil, das auch eine spätere Sicherungs­verwahrung ermöglicht, unter anderem mit dem Charakter von Hussein K. Eine Wiedereing­liederung in die Gesellscha­ft, betonte sie, „hält die Kammer für nahezu ausgeschlo­ssen“. K. müsste dafür „ein anderer Mensch“werden. Es bestehe eine erhebliche Gefahr, dass er erneut Straftaten begehe. Dazu auch der Auf lesen Sie, wie das Gericht zu seinem Urteil kam.

Sicherungs­verwahrung

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