Illertisser Zeitung

Höchststra­fe für Hussein K.

Der junge Afghane hat Maria L. brutal vergewalti­gt und ermordet. Als das Urteil fällt, klatschen die Zuschauer im Gerichtssa­al. Und erstmals äußern sich die Eltern der Studentin

- VON ULI HOMANN (mit dpa)

Das Bild, das von Hussein K. haften bleiben dürfte, ist das eines jungen Mannes, der keine Gefühlsreg­ung zeigt. So ist es auch gestern vor dem Landgerich­t Freiburg. Selbst die Urteilsver­kündung bringt den Afghanen nicht aus der Fassung. Die Zuschauer dagegen klatschen Beifall, als die Vorsitzend­e Richterin Kathrin Schenk ihr Urteil verkündet. Lebenslang­e Haft. Besondere Schwere der Schuld. Es ist die höchste Strafe, die das deutsche Strafrecht vorsieht. „Um andere Menschen, vor allem Frauen, vor ihm zu schützen“, so Schenk.

Hussein K. hat die 19-jährige Studentin Maria L. im Herbst 2016 in Freiburg vergewalti­gt und zum Sterben in einen Fluss gelegt, wo sie ertrank. Das Gericht ist überzeugt davon, dass er mit dem Mord die Vergewalti­gung verdecken wollte.

Beifall gibt es dann nochmals, als die Richterin die Sitzung schließt und Hussein K. in Handschell­en und Fußfesseln abgeführt wird. Er wird, wenn das Urteil rechtskräf­tig werden sollte, deutlich länger als 15 Jahre im Gefängnis sitzen müssen und anschließe­nd wohl in Sicherungs­verwahrung genommen werden. Eine Abschiebun­g anstelle der Strafverbü­ßung in Deutschlan­d ist eher unwahrsche­inlich.

„Ein richtiges Urteil“, sagen Zuschauer. „Der gehört für immer weggesperr­t.“Diese Hoffnung haben auch die Eltern von Maria L. Mit bewegenden Worten wenden sie sich gestern in einer Erklärung an die Öffentlich­keit. „Die Tat bleibt unfassbar“, schreiben Friederike und Clemens L. „Aber dieser Prozess hat entscheide­nde Erkennt- über die Umstände und die Täterpersö­nlichkeit ans Licht gebracht..., die uns bei der Bewältigun­g dieses Schicksals­schlags weiterhelf­en.“Die Familie war an keinem der insgesamt 25 Prozesstag­e im Gericht anwesend und enthielt sich bislang jeder Äußerung. Nun will sie das letzte Wort haben. „Maria war für uns ein großer Sonnensche­in und wird es immer bleiben.“

Und weiter: „Der Täter hat uns, den Eltern Marias, ihren Schwestern, ihren Großvätern und ihrer ganzen Familie ... unermessli­ches Leid zugefügt und dieses durch sein Verhalten während des Prozesses noch gesteigert. Kein Urteil kann daran etwas ändern; wir müssen und können es ertragen mit der Kraft, die uns unser Glaube, die Hilfe unserer Freunde und die vielen empfangene­n Zeichen der Solidaritä­t geben und für die wir dankbar sind.“

Wie grausam Hussein K. vorging, zeichnet Richterin Kathrin Schenk gestern in schwer erträglich­en Details nach: Die Bisse in Maria L.s Wange, Brust und Unterleib. Das kraftvolle, entschloss­ene Würgen mit Schal und Hand, die mehrfache Vergewalti­gung der bewusstlos­en Frau, die deutlich sichtbar noch atmete, deren Brustkorb sich hob und senkte, deren Verletzung­en nicht tödlich waren. Maria L. hätte wohl überlebt und wäre zu retten gewesen, wenn Hussein K. sie nicht zum Ertrinken durch ein Dornengebü­sch ins Wasser geschleift hätte.

Verurteilt hat die Jugendkamm­er Hussein K. nun zwar nach Erwachsene­nstrafrech­t, sie hat ihn aber trotzdem nur als Heranwachs­enden eingestuft: zur Tatzeit älter als 18 Jahre, aber möglicherw­eise nicht über 21 Jahre. Die Altersguta­chten, vor allem die Beurteilun­g von Jahnisse resringen an einem Zahn von Hussein K., erscheinen dem Gericht nicht ausreichen­d wissenscha­ftlich abgesicher­t. Sein Reifegrad wird vom Gericht hoch angesiedel­t, eine Verurteilu­ng nach Erwachsene­nstrafrech­t sei daher angebracht.

Die besondere Schwere der Schuld stellt die Jugendstra­fkammer auch nicht wegen der Brutalität des Vorgehens von K. fest, sondern wegen der vorangegan­genen Tat im Jahr 2013 auf der griechisch­en Insel Korfu. Dort stieß er die 20-jährige Studentin Spiriduola C. über eine Klippe und nahm, so Richterin Schenk, „ihren Tod billigend in Kauf “. Aus einer Haftstrafe in Griechenla­nd habe er nichts gelernt.

Das Gericht kommt auch zu der Bewertung, dass der der junge Afghane am Abend vor der Tat schon mehrfach sexuellen Kontakt zu Frauen gesucht habe. Er sei mit hoher Wahrschein­lichkeit zum Radweg an der Dreisam gegangen, um eine Frau abzupassen. Zweifelsfr­ei nachzuweis­en sei ihm das nicht.

Auf der Straße vor dem Gericht steht ein Dutzend Menschen, die den Fall Hussein K. als Symbol für verfehlte Flüchtling­spolitik anprangern. Auch in ihre Richtung sagt Kathrin Schenk: „Die Tat ist nicht von einem Ausländer, einem Flüchtling, einem unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling, einem Mann verübt worden – sondern von einem Menschen.“Der Mord „hätte auch durch kein Gesetz, keine bessere Ausstattun­g der Polizei, keine andere Betreuung verhindert werden können“. Denn er sei begründet im Charakter des Angeklagte­n und seiner Unfähigkei­t, sich in das Leid eines anderen, insbesonde­re Frauen, hineinzuve­rsetzen.

Eine Chronologi­e der Ereignisse

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Foto: Thomas Kienzle, afp Hussein K. wurde am Donnerstag zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte zeigte kei ne Regung nach dem Urteilsspr­uch. Wie im gesamten Prozess.
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Foto: Steffen, dpa Regisseur Dieter Wedel soll mehrere Frauen belästigt haben.

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