Babenhausen will Obdachlosigkeit vorbeugen
Die Marktgemeinde schafft zusätzliche Unterkünfte und befasst sich mit den Gebühren
Ihnen droht ein Leben auf der Straße; die stete Suche nach einem Ort, an dem sie schlafen oder sich waschen können: Menschen, die ihren festen Wohnsitz verlieren. Obdachlosigkeit zu vermeiden, ist dann auch eine Pflicht der Kommunen. Sie müssen eine Unterkunft anbieten, wenn Bürger plötzlich kein Dach mehr über dem Kopf haben. Auch Babenhausen stellt Wohnraum zur Verfügung. Dennoch müsse die Gemeinde rechtzeitig vorsorgen, wie Bürgermeister Otto Göppel in der Marktratsitzung sagte.
Wie viele Menschen im Unterallgäu ohne Obdach leben, ist nicht bekannt. Laut Landratsamt kann dies nicht ermittelt werden. Nach Göppels Worten steigt die Zahl der Betroffenen tendenziell. Gleichzeitig werde bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Daher sei die Marktgemeinde gefordert, über weitere Möglichkeiten der Unterbringung nachzudenken. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig reagiert werden kann.“Auf Nachfrage sagte Göppel: Für Gemeinden sei es wichtig, über eigenen Wohnraum zu verfügen und diesen anbieten zu können. Er erinnere sich an einen Fall, bei dem eine Unterallgäuer Gemeinde kurzfristig einen Container zur Unterbringung aufstellen musste.
Babenhausen stellt an der Mörikestraße Zimmer mit Etagen-Dusche und -WC für Einzelpersonen sowie eine kleine Wohnung für eine Familie zur Verfügung. Da aktuell nicht alle Zimmer belegt sind, kann die Marktgemeinde laut Göppel hier noch auf eine „Reserve“bei der Unterbringung alleinstehender Personen zurückgreifen. Um weitere Kapazitäten zu schaffen, hat die Verwaltung kürzlich Eigenbedarf für eine Wohnung an der Aspenstraße erhoben. Diese Räume waren zuletzt an den Landkreis vermietet, der dort Asylbewerber untergebracht hatte. Hier könnte demnächst eine Familie einziehen, so Göppel. Auch eine weitere Wohnung an der Mörikestraße könnte frei werden. „Aber natürlich muss jeder zunächst ernsthaft versuchen, selbst eine Wohnung zu finden“, betont der Bürgermeister gegenüber unserer Zeitung. Das Ordnungsamt prüfe dann, ob tatsächlich eine Obdachlosigkeit vorliege.
Wer eine Unterkunft bewohnt, muss eine Gebühr bezahlen. Diese betrug bislang 49 Euro pro Monat für ein Zimmer und 120 Euro für die Wohnung an der Mörikestraße. Für Nebenkosten, etwa für Strom und Wasser, wurde ein pauschaler Betrag in Höhe von 15 Euro pro Person erhoben. Diese Beträge ändern sich nun. Der Hintergrund: Der Marktrat hat kürzlich in einer geschlossenen Sitzung entschieden, die Mieten für gemeindeeigene Wohnungen um fünf Prozent zu erhöhen. Im Zuge dessen werden auch die Gebühren für die Obdachlosenunterkünfte angepasst. Künftig sollen diese einheitlich drei Euro pro Quadratmeter betragen. Die Bewohner der Wohnung müssen dadurch deutlich mehr bezahlen, die der Zimmer dagegen etwas weniger.
Die Gebühren werden in einer Satzung festgehalten, welche die Marktgemeinde 2015 erlassen hatte, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Zuvor sei es bisweilen zu Problemen gekommen, da sich nicht alle Bewohner an Vereinbarungen gehalten hätten, hieß es damals.
Rätin Beate Käsmeyer (CSU) fragte in der Sitzung, woher die Bewohner das Geld nehmen. Dies kann Göppel zufolge variieren. Sozialhilfeempfänger, aber ebenso Rentner oder von Schicksalsschlägen getroffene Familien mit Einkommen können die Hilfe benötigen – dann nämlich, wenn sie ihren Wohnsitz verlieren und selbst keine neue Bleibe finden. Martin Gleich (CSU) erkundigte sich nach „Durchreisenden“, die nur eine Nacht bleiben. Armin Schröter (Freie Wähler) zufolge bezahlen diese dann nur einen prozentualen Anteil der Miete. Laut Göppel schlagen Durchreisende ab und zu auf, aber nur noch selten. Auf Nachfrage sagte er, dass dies in Städten oder Orten mit Bahnhöfen vermutlich öfter vorkomme.
Welche Grundsätze gelten