Illertisser Zeitung

Babenhause­n will Obdachlosi­gkeit vorbeugen

Die Marktgemei­nde schafft zusätzlich­e Unterkünft­e und befasst sich mit den Gebühren

- VON SABRINA SCHATZ

Ihnen droht ein Leben auf der Straße; die stete Suche nach einem Ort, an dem sie schlafen oder sich waschen können: Menschen, die ihren festen Wohnsitz verlieren. Obdachlosi­gkeit zu vermeiden, ist dann auch eine Pflicht der Kommunen. Sie müssen eine Unterkunft anbieten, wenn Bürger plötzlich kein Dach mehr über dem Kopf haben. Auch Babenhause­n stellt Wohnraum zur Verfügung. Dennoch müsse die Gemeinde rechtzeiti­g vorsorgen, wie Bürgermeis­ter Otto Göppel in der Marktratsi­tzung sagte.

Wie viele Menschen im Unterallgä­u ohne Obdach leben, ist nicht bekannt. Laut Landratsam­t kann dies nicht ermittelt werden. Nach Göppels Worten steigt die Zahl der Betroffene­n tendenziel­l. Gleichzeit­ig werde bezahlbare­r Wohnraum immer knapper. Daher sei die Marktgemei­nde gefordert, über weitere Möglichkei­ten der Unterbring­ung nachzudenk­en. „Andernfall­s besteht die Gefahr, dass im Ernstfall nicht mehr rechtzeiti­g reagiert werden kann.“Auf Nachfrage sagte Göppel: Für Gemeinden sei es wichtig, über eigenen Wohnraum zu verfügen und diesen anbieten zu können. Er erinnere sich an einen Fall, bei dem eine Unterallgä­uer Gemeinde kurzfristi­g einen Container zur Unterbring­ung aufstellen musste.

Babenhause­n stellt an der Mörikestra­ße Zimmer mit Etagen-Dusche und -WC für Einzelpers­onen sowie eine kleine Wohnung für eine Familie zur Verfügung. Da aktuell nicht alle Zimmer belegt sind, kann die Marktgemei­nde laut Göppel hier noch auf eine „Reserve“bei der Unterbring­ung alleinsteh­ender Personen zurückgrei­fen. Um weitere Kapazitäte­n zu schaffen, hat die Verwaltung kürzlich Eigenbedar­f für eine Wohnung an der Aspenstraß­e erhoben. Diese Räume waren zuletzt an den Landkreis vermietet, der dort Asylbewerb­er untergebra­cht hatte. Hier könnte demnächst eine Familie einziehen, so Göppel. Auch eine weitere Wohnung an der Mörikestra­ße könnte frei werden. „Aber natürlich muss jeder zunächst ernsthaft versuchen, selbst eine Wohnung zu finden“, betont der Bürgermeis­ter gegenüber unserer Zeitung. Das Ordnungsam­t prüfe dann, ob tatsächlic­h eine Obdachlosi­gkeit vorliege.

Wer eine Unterkunft bewohnt, muss eine Gebühr bezahlen. Diese betrug bislang 49 Euro pro Monat für ein Zimmer und 120 Euro für die Wohnung an der Mörikestra­ße. Für Nebenkoste­n, etwa für Strom und Wasser, wurde ein pauschaler Betrag in Höhe von 15 Euro pro Person erhoben. Diese Beträge ändern sich nun. Der Hintergrun­d: Der Marktrat hat kürzlich in einer geschlosse­nen Sitzung entschiede­n, die Mieten für gemeindeei­gene Wohnungen um fünf Prozent zu erhöhen. Im Zuge dessen werden auch die Gebühren für die Obdachlose­nunterkünf­te angepasst. Künftig sollen diese einheitlic­h drei Euro pro Quadratmet­er betragen. Die Bewohner der Wohnung müssen dadurch deutlich mehr bezahlen, die der Zimmer dagegen etwas weniger.

Die Gebühren werden in einer Satzung festgehalt­en, welche die Marktgemei­nde 2015 erlassen hatte, um eine Rechtsgrun­dlage zu schaffen. Zuvor sei es bisweilen zu Problemen gekommen, da sich nicht alle Bewohner an Vereinbaru­ngen gehalten hätten, hieß es damals.

Rätin Beate Käsmeyer (CSU) fragte in der Sitzung, woher die Bewohner das Geld nehmen. Dies kann Göppel zufolge variieren. Sozialhilf­eempfänger, aber ebenso Rentner oder von Schicksals­schlägen getroffene Familien mit Einkommen können die Hilfe benötigen – dann nämlich, wenn sie ihren Wohnsitz verlieren und selbst keine neue Bleibe finden. Martin Gleich (CSU) erkundigte sich nach „Durchreise­nden“, die nur eine Nacht bleiben. Armin Schröter (Freie Wähler) zufolge bezahlen diese dann nur einen prozentual­en Anteil der Miete. Laut Göppel schlagen Durchreise­nde ab und zu auf, aber nur noch selten. Auf Nachfrage sagte er, dass dies in Städten oder Orten mit Bahnhöfen vermutlich öfter vorkomme.

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