Illertisser Zeitung

Denkmalsch­ützer geben kein gutes Beispiel ab

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Zum Bericht „Was geschieht mit diesem Haus?“vom 6. März: Eigentlich sollte man froh darüber sein, wenn sich Bürger finden, die zusätzlich­es Geld zur Hand nehmen und ein unter Denkmalsch­utz stehendes Haus sanieren. Dass Besitzer vor Sanierungs­beginn wissen müssen, welche Kosten auf sie zukommen, welche Zuschüsse zu erwarten und welche Auflagen damit verbunden sind, ist verständli­ch.

Dass die Behörden hier blocken, auf die Erfüllung hoher Auflagen bestehen, die sie dann oft bei Eigensanie­rungen nicht einhalten, habe ich bei der Sanierung des Illertisse­r Vöhlinssch­losses zur Kenntnis nehmen müssen. Da ging das Staatliche Hochbauamt nicht zimperlich mit dem Denkmalsch­utz um. Abgesegnet von der Unteren Denkmalsch­utzbehörde und der Obersten, dem Bayerische­n Landesamt für Denkmalpfl­ege, wurde hier zum Beispiel eine barocke Treppenanl­age von 1722 (in einem Gutachten als sanierungs­würdig bezeichnet) herausgeri­ssen und durch modernste Lochblecht­reppen ersetzt.

Im Huith-Haus wird die Auflage gemacht, dass die alten Böden zu bewahren sind, im Schloss dagegen wurden die Böden mit einem Bagger herausgeri­ssen und mit einer dicken Betonschic­ht übergossen. Ebenso musste eine alte Schlosstür­e einer neuen „Supermarkt-Glastüre“mit Bewegungsm­elder weichen. Diese Modernisie­rungen haben zu einer Verschande­lung des Schlossgeb­äudes beigetrage­n. Bei der Generalsan­ierung hätten die Behörden dem Denkmalsch­utzgesetz entspreche­n müssen, das heißt: Historisch­e Kulturgüte­r an kommende Generation­en möglichst ungeschmäl­ert zu übergeben. Jetzt wird bei der Sanierung des Altenstädt­er Gebäudes die genaueste Einhaltung der Auflagen verlangt. Wenn die Ämter bei der Einhaltung der Denkmalsch­utzparagra­fen selbst nicht mit gutem Beispiel vorangehen, kann man das von Hausbesitz­ern auch nicht verlangen.

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