Denkmalschützer geben kein gutes Beispiel ab
Zum Bericht „Was geschieht mit diesem Haus?“vom 6. März: Eigentlich sollte man froh darüber sein, wenn sich Bürger finden, die zusätzliches Geld zur Hand nehmen und ein unter Denkmalschutz stehendes Haus sanieren. Dass Besitzer vor Sanierungsbeginn wissen müssen, welche Kosten auf sie zukommen, welche Zuschüsse zu erwarten und welche Auflagen damit verbunden sind, ist verständlich.
Dass die Behörden hier blocken, auf die Erfüllung hoher Auflagen bestehen, die sie dann oft bei Eigensanierungen nicht einhalten, habe ich bei der Sanierung des Illertisser Vöhlinsschlosses zur Kenntnis nehmen müssen. Da ging das Staatliche Hochbauamt nicht zimperlich mit dem Denkmalschutz um. Abgesegnet von der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Obersten, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, wurde hier zum Beispiel eine barocke Treppenanlage von 1722 (in einem Gutachten als sanierungswürdig bezeichnet) herausgerissen und durch modernste Lochblechtreppen ersetzt.
Im Huith-Haus wird die Auflage gemacht, dass die alten Böden zu bewahren sind, im Schloss dagegen wurden die Böden mit einem Bagger herausgerissen und mit einer dicken Betonschicht übergossen. Ebenso musste eine alte Schlosstüre einer neuen „Supermarkt-Glastüre“mit Bewegungsmelder weichen. Diese Modernisierungen haben zu einer Verschandelung des Schlossgebäudes beigetragen. Bei der Generalsanierung hätten die Behörden dem Denkmalschutzgesetz entsprechen müssen, das heißt: Historische Kulturgüter an kommende Generationen möglichst ungeschmälert zu übergeben. Jetzt wird bei der Sanierung des Altenstädter Gebäudes die genaueste Einhaltung der Auflagen verlangt. Wenn die Ämter bei der Einhaltung der Denkmalschutzparagrafen selbst nicht mit gutem Beispiel vorangehen, kann man das von Hausbesitzern auch nicht verlangen.
Illertissen »
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