Kommissar Zufall lässt Marihuana Plantage auffliegen
Wegen eines Diebstahls waren Polizisten in einem Haus im südlichen Landkreis. Verdächtig war auch der Garten
Das war Pech für ein Paar aus dem südlichen Landkreis: Bei einer Hausdurchsuchung wegen eines mutmaßlichen Diebstahls traten in einem Gewächshaus noch ganz andere Dinge zutage. Das hatte nun ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht.
Die 43-jährige Frau und ihr Lebensgefährte empfingen die Polizeibeamten freundlich und zeigten sich als „durchaus kooperativ“, wie eine Ermittlerin vor dem Schöffengericht in Neu-Ulm aussagte. Während sie die fraglichen Gegenstände, es handelte sich um Waren des Alltagsbedarfs, auflistete und die mutmaßliche Täterin verhörte, ging der Mann „raus, um eine zu rauchen“. Dem Kollegen der Polizeibeamtin kam das verdächtig vor: Als er dem Hausbesitzer nachging, fand er heraus, woran das lag. Im Gewächshaus wuchsen nicht nur Tomaten und Zucchini, sondern auch vier gut zweieinhalb Meter hohe Cannabispflanzen. Eine Pflanze hatte der 33-Jährige bereits abgeschnitten und offensichtlich wollte er durch die schnelle Ernte die Entdeckung der Gewächse verhindern. Diese, so bestätigte Verteidiger Alfred Nübling, dienten nicht nur dazu, Schädlinge von den Tomaten abzuhalten – wofür sie sehr gut geeignet seien – vielmehr hatte die Frau des Hauses die Pflanzung angelegt, um ihren Bedarf an dem illegalen Rauschmittel zu decken. Sie wollte nicht bei Kriminellen einkaufen, wie es hieß, nahm dafür aber in Kauf, dass der Wirkstoffgehalt ihrer hauseigenen Pflanzen „erbärmlich gering“war. Dennoch reichte dieser für eine Anklage wegen Rauschgiftbesitzes in „nicht geringer Menge“. Sie habe ihre Schlaf- und Essstörungen behandeln wollen, sagte die Frau. Ihr Lebensgefährte habe damit nichts zu tun. Richter Thomas Mayer konnte beiden Angeklagten einiges zugutehalten. So hatte die Frau mit dem Anbau erst wenige Monate zuvor begonnen, als der Mann das Haus gekauft hatte, und die Plantage war alles andere als professionell. Sowohl die beiden Verteidiger Mihail Milosevic und Alfred Nübling waren sich mit dem Richter einig: Es handle sich um einen „minderschweren Fall“, und man müsse, wie Nübling ausführte, „die Kirche im Dorf lassen“. Mayer erkannte allerdings bei der Frau eine „Suchtproblematik“, zumal sie nicht nur mehrfach wegen Diebstahls, sondern auch einmal wegen Fahrens unter Alkohol vorbestraft war.
Das Urteil: Eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro. Die Frau muss sich nach Aussage von Richter Mayer beraten lassen: Sie werde einem Bewährungshelfer unterstellt. Drogentests sollen überwachen, dass die 43-Jährige fortan nichts Illegales mehr konsumiert.
Ihrem Partner, der seiner Aussage zufolge mit den Pflanzen nichts zu tun und kein Marihuana konsumiert hatte, lastete der Richter „aufgedrängten Mitbesitz“am Rauschgift an. Er habe die Pflanzung geduldet und muss 130 Tagessätze zu je 60 Euro (7800 Euro) zahlen.
Die Staatsanwältin hatte für beide Angeklagten etwas höhere Strafen gefordert. Sie nahm nach der Urteilsverkündung daher die Bedenkzeit von einer Woche in Anspruch, das Urteil ist nichts rechtskräftig.