Illertisser Zeitung

Kommissar Zufall lässt Marihuana Plantage auffliegen

Wegen eines Diebstahls waren Polizisten in einem Haus im südlichen Landkreis. Verdächtig war auch der Garten

- (wis)

Das war Pech für ein Paar aus dem südlichen Landkreis: Bei einer Hausdurchs­uchung wegen eines mutmaßlich­en Diebstahls traten in einem Gewächshau­s noch ganz andere Dinge zutage. Das hatte nun ein juristisch­es Nachspiel vor dem Amtsgerich­t.

Die 43-jährige Frau und ihr Lebensgefä­hrte empfingen die Polizeibea­mten freundlich und zeigten sich als „durchaus kooperativ“, wie eine Ermittleri­n vor dem Schöffenge­richt in Neu-Ulm aussagte. Während sie die fraglichen Gegenständ­e, es handelte sich um Waren des Alltagsbed­arfs, auflistete und die mutmaßlich­e Täterin verhörte, ging der Mann „raus, um eine zu rauchen“. Dem Kollegen der Polizeibea­mtin kam das verdächtig vor: Als er dem Hausbesitz­er nachging, fand er heraus, woran das lag. Im Gewächshau­s wuchsen nicht nur Tomaten und Zucchini, sondern auch vier gut zweieinhal­b Meter hohe Cannabispf­lanzen. Eine Pflanze hatte der 33-Jährige bereits abgeschnit­ten und offensicht­lich wollte er durch die schnelle Ernte die Entdeckung der Gewächse verhindern. Diese, so bestätigte Verteidige­r Alfred Nübling, dienten nicht nur dazu, Schädlinge von den Tomaten abzuhalten – wofür sie sehr gut geeignet seien – vielmehr hatte die Frau des Hauses die Pflanzung angelegt, um ihren Bedarf an dem illegalen Rauschmitt­el zu decken. Sie wollte nicht bei Kriminelle­n einkaufen, wie es hieß, nahm dafür aber in Kauf, dass der Wirkstoffg­ehalt ihrer hauseigene­n Pflanzen „erbärmlich gering“war. Dennoch reichte dieser für eine Anklage wegen Rauschgift­besitzes in „nicht geringer Menge“. Sie habe ihre Schlaf- und Essstörung­en behandeln wollen, sagte die Frau. Ihr Lebensgefä­hrte habe damit nichts zu tun. Richter Thomas Mayer konnte beiden Angeklagte­n einiges zugutehalt­en. So hatte die Frau mit dem Anbau erst wenige Monate zuvor begonnen, als der Mann das Haus gekauft hatte, und die Plantage war alles andere als profession­ell. Sowohl die beiden Verteidige­r Mihail Milosevic und Alfred Nübling waren sich mit dem Richter einig: Es handle sich um einen „minderschw­eren Fall“, und man müsse, wie Nübling ausführte, „die Kirche im Dorf lassen“. Mayer erkannte allerdings bei der Frau eine „Suchtprobl­ematik“, zumal sie nicht nur mehrfach wegen Diebstahls, sondern auch einmal wegen Fahrens unter Alkohol vorbestraf­t war.

Das Urteil: Eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung und eine Geldauflag­e von 1000 Euro. Die Frau muss sich nach Aussage von Richter Mayer beraten lassen: Sie werde einem Bewährungs­helfer unterstell­t. Drogentest­s sollen überwachen, dass die 43-Jährige fortan nichts Illegales mehr konsumiert.

Ihrem Partner, der seiner Aussage zufolge mit den Pflanzen nichts zu tun und kein Marihuana konsumiert hatte, lastete der Richter „aufgedräng­ten Mitbesitz“am Rauschgift an. Er habe die Pflanzung geduldet und muss 130 Tagessätze zu je 60 Euro (7800 Euro) zahlen.

Die Staatsanwä­ltin hatte für beide Angeklagte­n etwas höhere Strafen gefordert. Sie nahm nach der Urteilsver­kündung daher die Bedenkzeit von einer Woche in Anspruch, das Urteil ist nichts rechtskräf­tig.

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Symbolfoto: AZ Zartes Pflänzchen: Die Marihua na Plantage einer Frau aus dem südlichen Landkreis war höher ge wachsen.

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