Für eigene Beerdigung vorsorgen?
Erst einmal mag es sich komisch anhören, schon vor dem Tod einen Vertrag mit dem Bestatter abzuschließen. Doch wenn man ein paar Dinge beachtet, kann das sinnvoll sein
An den eigenen Tod zu denken, fällt vielen schwer. Allerdings kann es gute Gründe geben, Kosten und Details der eigenen Beerdigung bereits vorab zu regeln. „Wer seine Bestattung selbst regelt, kann viel sicherer sein, dass später nach seinen Vorstellungen vorgegangen wird“, sagt Dietmar Kurze von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Einerseits werde den Angehörigen eine Last abgenommen. Andererseits können Verbraucher verhindern, dass die Angehörigen anders handeln, als es sich der Verstorbene gewünscht hätte. Zudem gebe es viele Menschen, die niemanden haben, der die Angelegenheiten der Beisetzung gut und verlässlich organisieren kann.
Wer seine Bestattung frühzeitig bezahlt, könne sein Geld vor dem Sozialamt schützen, erklärt Kurze. Denn gerade bei geringen Einkommen besteht die Befürchtung, dass alles für Pflegeleistungen aufgebraucht wird und kein Geld für eine angemessene Bestattung übrig ist. Aber vorsicht, denn geht das Bestattungsinstitut pleite, könnte das Geld weg sein. Deshalb rät Kurze: „Vorsorger sollten unbedingt beachten, dass die Zahlung gesichert ist.“Das gehe zum Beispiel über eine Treuhand.
Doch wie läuft der Vertragsabschluss und die Absicherung genau ab? Der Kunde spricht mit dem Bestatter zunächst über seine konkreten Wünsche, erklärt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. In dem Vertrag kann der Kunde etwa den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege regeln. Anschließend erstellt der Bestatter ein Angebot. Gemäß dem Kostenvoranschlag schließt der Kunde einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand. Das Kapital werde dann verzinslich angelegt, so Neuser. Die Höhe des Treuhandvermögens wird dem Vorsorger mindestens einmal im Jahr mitgeteilt.
„Ein Vertrag mit einer Treuhandgesellschaft ist sinnvoll, wenn der Kunde seine Bestattung auf einen Schlag im Voraus bezahlen und es vor dem Zugriff des Sozialamts schützen will“, sagt Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest. Die Stiftung hat zuletzt vier Treuhandgesellschaften zur Bestattungsvorsorge verglichen. Ein Ergebnis: Gesellschaften bieten ihren Kunden einen Schutz bei Konflikten mit dem Sozialamt an. Neben einer juristischen Erstberatung tragen drei der vier Gesellschaften auch die Gerichts- und Anwaltskosten.
Außerdem ist das Geld der Kunden bei drei Gesellschaften gut geschützt. Wer vorsorgt, sollte darauf achten, dass das Vermögen zusätzlich durch eine Bankbürgschaft abgesichert ist, schreiben die Experten. Denn auch Treuhandgesellschaften können pleitegehen.
Der Vorsorgevertrag kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen: „Vorzeitig zu kündigen, kann teuer werden“, sagt Weitemeier. Die Warentester hätten Verträge gefunden, die bei einer Kündigung bis zu 20 Prozent der Auftragssumme verlangen. Verbraucher sollten sich daher die Bedingungen gut durchlesen, bevor sie ihn unterzeichnen.
Außerdem sollten Kunden auf steigende Preise der Bestatter achten. „Ich habe es leider erlebt, dass Bestatter lieber die Leistung als etwas teurer darstellen, anstatt den Hinterbliebenen zu viel eingezahltes Geld zurückzugeben“, sagt Rechtsanwalt Kurze. Wenn niemand die Beerdigung überwacht, könne es zudem sein, dass der Bestatter weniAlle ger oder einfachere Leistungen erbringt als vereinbart.
Wer seine Beerdigung angesichts dieser Risiken doch nicht gleich komplett bezahlen will, hat Alternativen. „Kunden können beispielsweise einen persönlichen Testamentsvollstrecker benennen und diesen später die Angelegenheiten der Beerdigung erledigen lassen“, empfiehlt Kurze.
Außerdem können Verbraucher eine sogenannte Bestattungsverfügung hinterlassen. Darin halten sie fest, wer zuständig ist und wie die Bestattung später aussehen soll. Diese Alternativen haben Kurze zufolge auch die Vorteile, dass sich Kunden nicht an einen Bestatter binden und Änderungen einfacher vornehmen können. Entscheidend ist, dass Angehörige, der Testamentsvollstrecker, das Pflegeheim oder andere Kontaktpersonen wissen, dass eine Bestattungsvorsorge getroffen wurde und wo sie zu finden ist. „Sonst hilft auch die beste Vorsorge nichts“, stellt Kurze klar.
Das darf mit ins Grab