Illertisser Zeitung

Was der Lufthansa Streik für Reisende heißt

Die Fluggesell­schaft streicht 800 Verbindung­en. Die Folge sind lange Wartezeite­n

- (dpa, afp, mke) (dpa, afp)

Wer am heutigen Dienstag in ein Flugzeug der Lufthansa steigen will, strandet womöglich am Flughafen. Grund dafür sind die Warnstreik­s im Öffentlich­en Dienst: Verdi und der Beamtenbun­d fordern für die bundesweit 2,3 Millionen Beschäftig­ten sechs Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber 200 Euro pro Monat. An den einstmals staatlich betriebene­n Flughäfen arbeiten noch zahlreiche Beschäftig­te der Kommunen. Bestreikt werden zum Beispiel die Gepäckabfe­rtigung oder das Sicherheit­spersonal. Wir fassen zusammen, was das für Reisende bedeutet:

Wie viele Flüge fallen aus?

Eine Lufthansa-Sprecherin sagte am Montag, dass die Fluggesell­schaft alleine in München 240 Flüge gestrichen habe. Betroffen seien sowohl Inlands- als auch Auslandsve­rbindungen. Ob und inwiefern auch Flüge anderer Gesellscha­ften betroffen sind, konnte ein Sprecher des Münchner Flughafens zunächst nicht sagen. Insgesamt hat die Lufthansa wegen der Warnstreik­s 800 Flüge gestrichen. Das entspreche der Hälfte aller ursprüngli­ch geplanten Flüge, teilte das Unternehme­n mit. Unter anderem fallen 58 Interkonti­nentalflüg­e aus. Von den Streichung­en seien rund 90 000 Passagiere betroffen. Neben München wird in Frankfurt am Main, Köln und Bremen gestreikt.

Wie können sich Passagiere informiere­n, ob ihr Flug ausfällt?

Die Lufthansa veröffentl­ichte auf ihrer Website einen Ersatzflug­plan. Fluggäste werden gebeten, sich über den Status ihres Flugs zu informiere­n. Das ist im Internet unter der Adresse

möglich. Dort ist aufgeliste­t, welche Flüge regulär stattfinde­n und welche bereits vorab annulliert worden sind.

Erhalte ich eine Ersatzfahr­karte oder kann ich kostenlos umbuchen?

Der Luftfahrtk­onzern erklärte, dass Kunden einmalig ihren Flug kostenfrei umbuchen können. Das betrifft alle Passagiere, die einen Flug von oder über Frankfurt und München gebucht haben. Diesen können sie laut der Fluggesell­schaft innerhalb der kommenden sieben Tage kostenlos umbuchen. Auf innerdeuts­chen Strecken können Reisende zudem Züge der Deutschen Bahn nutzen.

Habe ich ein Recht auf Entschädig­ung?

Ein Streik des Bodenperso­nals am Flughafen ist laut der Rechtsprec­hung des Bundesgeri­chtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Reisenden steht keine Entschädig­ung nach der EU-Fluggastre­chte-Verordnung zu, wenn ihr Flug streikbedi­ngt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt aber nur, wenn die Fluggesell­schaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren. Außerdem muss sie eine alternativ­e Beförderun­g ermögliche­n, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde auch sein Ticket zurückgebe­n und bekommt sein Geld zurück.

 ?? Foto: Dedert, dpa ?? Am Dienstag bleiben viele Lufthansa Maschinen am Boden.
Foto: Dedert, dpa Am Dienstag bleiben viele Lufthansa Maschinen am Boden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany