Illertisser Zeitung

Bleibt der Schütze in der Klinik?

Prozess nach Schüssen an S-Bahnhof beginnt

- (dpa)

Es sah nach einem Routineein­satz aus. Doch der endet in einer Schießerei. Ein Randaliere­r griff sich im vergangene­n Juni am S-Bahnhof Unterföhri­ng bei München die Dienstwaff­e eines Beamten – und schoss damit dessen Kollegin in den Kopf. Am heutigen Dienstag beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich­en Schützen. Der 38-Jährige ist in einer psychiatri­schen Klinik untergebra­cht. Die Staatsanwa­ltschaft geht von einer Schuldunfä­higkeit zur Tatzeit aus und hat deshalb keine Anklage verfasst, sondern ein Sicherungs­verfahren beantragt. Nebenkläge­r sind Vertreter der Polizistin, ihr Kollege sowie ein Passant, der damals von einem Querschläg­er getroffen wurde.

Am 13. Juni 2017 waren mehrere Polizeibea­mte wegen einer Schlägerei in der S-Bahn zum Bahnhof Unterföhri­ng gefahren. Einer der Polizisten wurde dort von einem Randaliere­r angegriffe­n. In der folgenden Rangelei schaffte der Mann es, sich die Waffe des Beamten zu schnappen.

Er schoss der Polizistin mit der Dienstwaff­e in den Kopf

Normalerwe­ise ist eine Dienstpist­ole zwei Mal im Holster gesichert. Womöglich habe der Beamte eine Sicherung gelöst, um im Ernstfall schneller an die Waffe zu kommen, hieß es damals von der Polizei. Aber auch dann sei es nicht leicht, die Waffe zu lösen. Zudem seien die Dienstpist­olen mit einer Handballen­sicherung gesperrt, erläuterte damals Münchens Polizeiprä­sident Hubertus Andrä. Den damaligen Ermittlung­en zufolge schossen die junge Polizistin und der Mann. Die Beamtin wurde am Kopf getroffen. Der Mann feuerte weiter, bis das Magazin leer war. Auch zwei Passanten erlitten Schussverl­etzungen. Die Beamtin wurde schwerst verletzt und liegt seitdem im Koma.

Schon vor dem Vorfall hatte sich der Mann Zeugen zufolge auffällig benommen, etwa Selbstgesp­räche geführt. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm gefährlich­e und schwere Körperverl­etzung sowie versuchten Mord vor. Vor Gericht wird es darum gehen, inwieweit er wegen seiner psychische­n Erkrankung schuldunfä­hig und für die Allgemeinh­eit gefährlich ist – und dauerhaft in einem psychiatri­schen Krankenhau­s untergebra­cht werden muss. Für den Prozess sind acht Verhandlun­gstage angesetzt.

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