Straßenbau: Manche Bürger müssen nur einen Bruchteil der Kosten zahlen
Die Pläne der Landtags-CSU zur Abschaffung der Anliegerbeiträge führen in der Vöhlinstadt zu einer ungerechten Verteilung. Ob sich das noch ändern lässt, ist fraglich
Die einen Anlieger haben die volle Summe bezahlt, andere „nur“einen Anteil: Bei der Abrechnung der Kosten für die Ausbauten von Bayernstraße und Spöck regt sich Unmut über eine ungleiche Behandlung. Hintergrund ist die Absicht der CSU-Landtagsfraktion, die Straßenausbaubeiträge (Stichwort: Strabs) abzuschaffen. Stichtag ist der 31. Dezember 2017: Wer bis dahin eine Rechnung bekommen hat, muss zahlen. Wer nicht, nicht. Und genau das ist das Problem. Mehrere Bürger sind sauer. Nach Auffassung von Bürgermeister Jürgen Eisen auch zu Recht. „Das ist nicht fair.“
Im Rathaus seien bereits Nachfragen von Anwohnern eingegangen, „mehr oder weniger erboste“, sagt Brigitte Volz, die in der Stadtverwaltung unter anderem für Erschließungsbeiträge zuständig ist. Sie könne den Unmut nachvollziehen, doch an der Sachlage aktuell nichts ändern. „Wir müssen die Anlieger vertrösten“, sagt Volz.
Denn momentan spielt die Musik in München, genauer gesagt im Landtag: Es geht um den Gesetzesentwurf in Sachen Straßenausbaubeiträge, den die CSU eingereicht hat. Der hat empfindliche Auswirkungen für manchen Illertisser. Wie üblich waren die Anlieger in der Bayernstraße und „Auf der Spöck“vor die Wahl gestellt worden: Sie konnten die bisher per Gesetz zu entrichtenden Anteile an den Baukosten entweder einmalig als Ablöse an die Stadt überweisen oder über mehrere Vorauszahlungen und eine Endabrechnung. „Damit sind wir immer gut gefahren“, sagt Volz.
Üblicherweise werde Geld schon vor dem Abschluss der Straßenbauten verlangt. Einerseits damit die Stadt, die die Summen vorstreckt, an Finanzen kommt. Andererseits um „die Beitragslast für die Bürger erträglicher zu machen“, so Volz. Bei größeren Maßnahmen könnten schnell einige tausend Euro pro Grundstück zusammenkommen. In der Bayernstraße und der Spöck sind das mitunter fünfstellige Summen. Daher hätten sich mehrere Anlieger dazu entschieden, die zu bezahlenden Beträge aufzuteilen. In Jedesheim immerhin ein Drittel der Eigentümer der 60 betroffenen Grundstücke. Und über die Hälfte der Besitzer der 18 Anwesen in der Spöck. Sie seien durch die Gesetzesnovelle jetzt „fein raus“– und im Vorteil gegenüber ihren Nachbarn, die sich für eine Gesamtzahlung entschieden haben.
mehr als die erste Vorauszahlung (nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten) müssen die Anlieger nach den vorliegenden CSU-Plänen wohl nicht mehr entrichten, erklärt Volz. Besonders gravierend wirke sich das im Fall der Bayernstraße aus: Weil es sich um ein großes Bauprojekt handelt, hat man den für Vorauszahlungen üblichen Satz von 80 Prozent der zu erwartenden Kosten auf zwei mal 40 geteilt. Eine erste Rechnung erhielten Bürger im Jahr 2017, eine zweite sollten sie 2018 erhalten. Zu Letzterer kommt es nach dem von der CSU festgelegten Stichtag nicht mehr, ebenso wenig wie zur letzten Abrechnung. Durch die hätten die Bürger die letzten 20 Prozent der Baukosten für ihr Grundstück bezahlen sollen. Müssen sie nach dem Gesetzesentwurf nicht mehr, der Freistaat übernimmt die Kosten. „In die Röhre“schauten dadurch eben all jene Anwohner, die alles auf einmal im Voraus bezahlt haben, sagt Volz. Mit einer anteiligen Zahlung wären sie aus heutiger Sicht besser gefahren. Die Rathausmitarbeiterin kann den Unmut nachvollziehen. Rückzahlungen seien laut dem Gesetzentwurf nicht in Sicht.
Wie Kämmerer Markus Weiß sagt, sei man im Rathaus davon ausgegangen, dass die Abschaffung der Strabs nach dem Abschluss einer Baumaßnahme ansetzen werde. IrrDenn tümlich – weshalb sich die Verteilung, wer was bezahlt (Anteil oder Ablöse), nun als „rein zufällig“darstelle. Ärgerlich für Bürger und Stadtmitarbeiter: „Das haben wir anders erwartet“, sagt Weiß. Solche Probleme gebe es auch in anderen Kommunen, weshalb momentan von vielen Seiten auf die Politik eingewirkt werde.
Noch gibt es wohl Hoffnung auf Korrekturen im Gesetz: Das befinde sich in der ersten Lesung, weitere Beratungen folgen, weiß Volz, die das Verfahren verfolgt. Möglicherweise würden die Politiker noch umschwenken. Sobald es einen Beschluss gibt, werde man die Bürger informieren.