Bellenberg schaut weiter auf Zäune
Richtlinien sollen festgelegt werden
Das Thema „Einfriedungssatzung“hat im Gemeinderat Bellenberg erneut zu Diskussionen geführt. Die Verwaltung hatte prüfen sollen, inwieweit eine Satzung starre Gartenzaunvorschriften in alten Bebaungsplänen aushebeln könnte. Jetzt soll sie Richtlinien zusammenfassen. Dadurch will der Gemeinderat künftig schneller und gerechter über Wünsche der Bürger entscheiden können.
Die Vorgeschichte: In Bellenberg hält sich in etwa die Bebauung mit und ohne Bebauungsplan die Waage. Das führt zu Ungleichheit, was das Durchsetzen moderner Vorstellungen mit Gabionen oder Kunststoffund Drahtelementen bei Gartenzäunen angeht: Für Hausbesitzer in Bereichen ohne Bebauungsplan greift die Bayerische Bauordnung, die für Gartenzäune kein Material vorschreibt und lediglich die Höhe auf zwei Meter festlegt. Wer sich an Bebauungspläne halten muss, hat je nach dessen Alter diverse Vorschriften zu beherzigen, was die Gestaltung seines Gartenzauns betrifft. Infolgedessen liegen dem Gemeinderat oft viele Freistellungsverfahren vor.
Über die Vor- und Nachteile einer Satzung, die sich Bebaungsplänen nicht überordnen lasse, – so hatte die Verwaltung auf Antrag des Gemeinderates zuletzt herausgefunden – wurde kontrovers diskutiert. Letztlich gaben die Räte der Verwaltung erneut eine Aufgabe mit: Es sollen Regelungen für Gartenzäune, was Material und Höhe anbelangt, festgelegt werden. Damit will das Gremium eine Richtschnur haben, um großen oder geschlossenen Einfriedungen vorzubeugen.