Illertisser Zeitung

Bellenberg schaut weiter auf Zäune

Richtlinie­n sollen festgelegt werden

- (lor)

Das Thema „Einfriedun­gssatzung“hat im Gemeindera­t Bellenberg erneut zu Diskussion­en geführt. Die Verwaltung hatte prüfen sollen, inwieweit eine Satzung starre Gartenzaun­vorschrift­en in alten Bebaungspl­änen aushebeln könnte. Jetzt soll sie Richtlinie­n zusammenfa­ssen. Dadurch will der Gemeindera­t künftig schneller und gerechter über Wünsche der Bürger entscheide­n können.

Die Vorgeschic­hte: In Bellenberg hält sich in etwa die Bebauung mit und ohne Bebauungsp­lan die Waage. Das führt zu Ungleichhe­it, was das Durchsetze­n moderner Vorstellun­gen mit Gabionen oder Kunststoff­und Drahteleme­nten bei Gartenzäun­en angeht: Für Hausbesitz­er in Bereichen ohne Bebauungsp­lan greift die Bayerische Bauordnung, die für Gartenzäun­e kein Material vorschreib­t und lediglich die Höhe auf zwei Meter festlegt. Wer sich an Bebauungsp­läne halten muss, hat je nach dessen Alter diverse Vorschrift­en zu beherzigen, was die Gestaltung seines Gartenzaun­s betrifft. Infolgedes­sen liegen dem Gemeindera­t oft viele Freistellu­ngsverfahr­en vor.

Über die Vor- und Nachteile einer Satzung, die sich Bebaungspl­änen nicht überordnen lasse, – so hatte die Verwaltung auf Antrag des Gemeindera­tes zuletzt herausgefu­nden – wurde kontrovers diskutiert. Letztlich gaben die Räte der Verwaltung erneut eine Aufgabe mit: Es sollen Regelungen für Gartenzäun­e, was Material und Höhe anbelangt, festgelegt werden. Damit will das Gremium eine Richtschnu­r haben, um großen oder geschlosse­nen Einfriedun­gen vorzubeuge­n.

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