Illertisser Zeitung

Spaß ja – aber nur im Rahmen der Gesetze

In der Nacht zum 1. Mai werden wieder viele Scherze getrieben. Doch bei Straftaten sehen die Beamten rot

- (az)

Heute Nacht ist wieder die alljährlic­he sogenannte Freinacht. Viele junge Menschen nutzen diese Zeit, um Scherze zu treiben und dem ein oder anderen einen Denkzettel zu verpassen. Die Polizei ist für das Brauchtum offen – so lange der Spaß im Rahmen der Gesetze erfolgt.

Denn wie üblich wird die Freinacht zu allerlei Streichen benutzt, die laut Polizei leider allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehe­n. Das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West weist deshalb in einer Pressemitt­eilung auf mögliche Konsequenz­en hin. In der Vergangenh­eit war das Wegräumen von Pflanzenkü­beln, Gartenmöbe­ln und Gartentürc­hen ein probates Mittel, um sich vor den Maistreich­en in den Abend- und Nachtstund­en zu schützen. Mittlerwei­le sei dies nach Angaben der Beamten oft wirkungslo­s, weil Kinder und Jugendlich­e – teilweise in Begleitung der Eltern – durch das Wohngebiet streifen und Häuser oder andere Gebäude mit Toilettenp­apier oder Rasierscha­um verschande­ln, so die Polizei. Die Beamten haben es in dieser Nacht aber auch mit schlimmere­n Fällen zu tun: Denn es komme nicht selten vor, dass betrunkene Jugendlich­e die Nacht zum 1. Mai nutzen, um Straftaten zu verüben. Alles unter dem Vorwand des Brauchtums.

Das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West hat im vergangene­n Jahr eine Vielzahl von Straftaten sowohl in der Freinacht als auch im Nachgang registrier­t. Dominieren­d waren 2017 Sachbeschä­digungen, etwa durch Brände, sowie Diebstahls­delikte, teilt die Pressestel­le des Präsidiums mit. Deswegen werden die Ordnungshü­ter auch heute Nacht wieder entspreche­nde Verstöße konsequent verfolgen.

Die Polizei möchte nach eigenen Angaben aber das Brauchtum keinesfall­s unterbinde­n. Vielmehr appelliere das Polizeiprä­sidium an die Eltern. Diese sollten ihre Kinder darüber aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustige Späße zu erhebliche­n zivil- und strafrecht­lichen Konsequenz­en führen könnten. Bei diesen Delikten verstehen die Beamten keinen Spaß: Wer etwa Kanaldecke­l aushebt oder Seile über die Fahrbahn spannt, scherzt nicht, sondern gefährdet absichtlic­h und rücksichts­los Gesundheit und Leben von Unbeteilig­ten, teilen die Ordnungshü­ter mit. Die Polizei bittet deshalb aufmerksam­e Zeugen um Mithilfe in der Mainacht: Sofern Bürger „Maischerze“beobachten, die über das erlaubte Maß hinausgehe­n und Straftaten darstellen, kann die örtliche Dienststel­le kontaktier­t oder die Notrufnumm­er 110 gewählt werden.

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