Illertisser Zeitung

Zwist wegen Werbeanlag­en in Altenstadt

Was gilt als Marketingf­läche?

- (feema)

Dass es in Altenstadt nach wie vor keine einheitlic­he Werbesatzu­ng gibt, sorgt in der Marktgemei­nde erneut für Probleme. Wie berichtet, wurde unter anderem aus diesem Grund der Antrag eines Fahrradhän­dlers vorerst vertagt. Er wollte mit zwei Fahrrädern und einer Fahne für sein Geschäft an der Memminger Straße werben. Eine Entscheidu­ng wurde im Bauausschu­ss dazu noch nicht gefällt. Dennoch stellte der Händler im Bereich der Synagogens­telen zeitweise zwei Räder zu Werbezweck­en auf.

Wie Gemeindemi­tarbeiteri­n Petra Stein auf Nachfrage mitteilt, wurde der Mann darauf hingewiese­n, die beiden Räder zu entfernen. Nach einem Gespräch zwischen der Familie des Ladeninhab­ers und der Gemeinde sei mittlerwei­le aber ein Rad geduldet, so Stein. Zumindest solange, bis eine Entscheidu­ng zum Thema Werbeanlag­en oder zur Sondergene­hmigung gefällt wird. Nun soll – im Rahmen des integriert­en nachhaltig­en städtebaul­ichen Entwicklun­gskonzepte­s (Insek) – unter anderem geklärt werden, was überhaupt als Werbeanlag­e gelte und ob etwa ein Fahrrad dazu zähle. Bisher sei dazu noch nichts beschlosse­n worden. Sollte sich der Geschäftsm­ann nicht an die Abmachung halten, werde er verwarnt. „Der Platz ist nicht als Fahrradabs­tellplatz konzipiert“, betont die Rathausang­estellte.

Der ehemalige Betreiber des Ladens und Vater des jetzigen Besitzers sagt indes, ihm würden Kunden fehlen – auch, weil der Laden nicht direkt an der Straße liege.

Inzwischen überlege er sogar, den Standort in Altenstadt zu schließen, denn ihm würden vonseiten der Gemeinde Steine in den Weg gelegt werden.

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