Zwist wegen Werbeanlagen in Altenstadt
Was gilt als Marketingfläche?
Dass es in Altenstadt nach wie vor keine einheitliche Werbesatzung gibt, sorgt in der Marktgemeinde erneut für Probleme. Wie berichtet, wurde unter anderem aus diesem Grund der Antrag eines Fahrradhändlers vorerst vertagt. Er wollte mit zwei Fahrrädern und einer Fahne für sein Geschäft an der Memminger Straße werben. Eine Entscheidung wurde im Bauausschuss dazu noch nicht gefällt. Dennoch stellte der Händler im Bereich der Synagogenstelen zeitweise zwei Räder zu Werbezwecken auf.
Wie Gemeindemitarbeiterin Petra Stein auf Nachfrage mitteilt, wurde der Mann darauf hingewiesen, die beiden Räder zu entfernen. Nach einem Gespräch zwischen der Familie des Ladeninhabers und der Gemeinde sei mittlerweile aber ein Rad geduldet, so Stein. Zumindest solange, bis eine Entscheidung zum Thema Werbeanlagen oder zur Sondergenehmigung gefällt wird. Nun soll – im Rahmen des integrierten nachhaltigen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (Insek) – unter anderem geklärt werden, was überhaupt als Werbeanlage gelte und ob etwa ein Fahrrad dazu zähle. Bisher sei dazu noch nichts beschlossen worden. Sollte sich der Geschäftsmann nicht an die Abmachung halten, werde er verwarnt. „Der Platz ist nicht als Fahrradabstellplatz konzipiert“, betont die Rathausangestellte.
Der ehemalige Betreiber des Ladens und Vater des jetzigen Besitzers sagt indes, ihm würden Kunden fehlen – auch, weil der Laden nicht direkt an der Straße liege.
Inzwischen überlege er sogar, den Standort in Altenstadt zu schließen, denn ihm würden vonseiten der Gemeinde Steine in den Weg gelegt werden.