Wenn das Netz weg ist
Welche Rechte Kunden haben
Und plötzlich war es weg: das Mobilfunknetz. Bei vielen Kunden von O2 und E-Plus blieb das Smartphone stumm. Gegen Dienstagmittag setzte die Störung des Netzes bundesweit ein – und hielt bei einigen Nutzern bis zum frühen Mittwochmorgen an. Auch Kunden von Marken wie Aldi Talk, Fonic oder Blau waren betroffen. Sie nutzen alle das gleiche Netz.
Ungewöhnlich bei der aktuellen Störung war die Länge. Normalerweise sind Ausfälle nach wenigen Stunden behoben. „Es war ein interner Softwarefehler, Genaueres wissen wir noch nicht“, sagt O2-Pressesprecher Jörg Borm in Gespräch mit unserer Zeitung. Jedoch sei es kein Hackerangriff gewesen. Wie viele Kunden betroffen waren, könne nicht gesagt werden. „Deswegen ist es auch schwer, über mögliche Entschädigungen zu sprechen“, so der Pressesprecher. Zwar habe man darüber nachgedacht, jedoch werde das Unternehmen einzelne Härtefälle prüfen.
Für O2 sind diese Netzstörungen nichts Neues. Die spanische Muttergesellschaft Telefonica hat 2014 den Mobilfunkanbieter E-Plus übernommen – für 8,5 Milliarden Euro. Dadurch wurde der Konzern damals zum größten Mobilfunkanbieter Deutschlands. Bei der Netzzusammenlegung hat es in den vergangenen Jahren massive Probleme gegeben. Immer wieder fiel der Empfang aus. „Das war aber nicht der Grund für die jetzige Störung“, sagt Borm.
Was können betroffene Nutzer in einem solchen Fall tun? Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg sagt: „Eine solche Störung ist sehr ärgerlich in dem Moment.“Als Verbraucher könne man aber bei einem kurzen Ausfall wenig machen, da die meisten Anbieter in ihren AGB keine hundertprozentige Verfügbarkeit in einem Jahr garantieren. Kommt es häufiger zu längeren Ausfällen, sollten diese genau dokumentiert werden. „Notieren Sie sich von wann bis wann die Störung war und konfrontieren Sie den Anbieter damit. Setzen Sie ihm eine Frist zur Behebung“, sagt Scherer. Würde diese nicht eingehalten und es zu weiteren Störungen kommen, sollte jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob der Vertrag außerordentlich gekündigt und der Anbieter gewechselt werden kann.