Freispruch für Händler von rechter Musik
Richter: Im Zweifel für den Angeklagten
Liedtexte können auf verschiedene Weise interpretiert werden. Ob eine Auslegung eines Textes richtig oder falsch ist, kann meist nicht mit letzter Sicherheit gesagt werden. Noch komplizierter wird es, wenn ein Gericht aufgrund der Interpretation eines Textes ein Urteil fällen muss.
Im vorliegenden Fall ging es nicht um einen Text, sondern um 88. Ein Unterallgäuer Versandhändler wurde beschuldigt, CDs mit volksverhetzenden und verfassungswidrigen Inhalten gelagert und verkauft zu haben. In sieben Fällen hatte das Memminger Amtsgericht im vergangenen Jahr entschieden, dass es sich um strafbare Texte handelte, und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe. Dagegen legte er Berufung ein.
Das Landgericht hat den Mann nun freigesprochen. Die Begründung von Richter Herbert Krause lief in allen Fällen auf den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“– hinaus. „Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass es hauptsächlich rechtes Liedgut ist“, stellte Krause zwar klar. Man könne die Texte auch als volksverhetzend auslegen, müsse das allerdings nicht. „Dann gilt die Interpretation, die für den Angeklagten am günstigsten ist“, erläuterte Krause. In einem Fall war das umstrittene Lied gar nicht auf der CD, die der Angeklagte verkaufte. In einem anderen Fall war der Text des Liedes nicht zweifelsfrei zu verstehen, da es sich um einen Mitschnitt eines Livekonzerts handelte.