Abzocke nach der Hochzeit
27-Jährige aus dem nördlichen Unterallgäu soll 400 Euro für Verkauf des eigenen Brautkleids zahlen
Anfangs hatte sich die junge Frau aus dem Raum Babenhausen sehr gefreut: Über eine Online-Plattform versuchte die 27-Jährige, ihr Brautkleid zu verkaufen und bekam schnell eine Anfrage einer potenziellen Käuferin. Per E-Mail meldete sich „Rachel Wood“, anfangs in schwer verständlichem Deutsch, später auf Englisch, die das Kleid für ihre Schwester in Australien kaufen wollte.
Wie das Online-Portal berichtet, klang zunächst alles nach einer interessierten Käuferin, die mehr Details über das Kleid wissen wollte. Dieses Interesse verflog schnell und Rückfragen der Unterallgäuerin, etwa ob ein farbiges Band, das zum Kleid gehört, auch mitgeschickt werden soll, wurden nie beantwortet. Nach einigen Mails verlangte „Rachel“dann, dass das Kleid von einem Spediteur bei der 27-Jährigen zuhause abgeholt wird. Dieser würde 400 Euro kosten – Geld, das die Kundin natürlich selbst bezahlen würde.
Froh über die bis dahin mehr oder weniger reibungslose Abwicklung schickte die 27-Jährige ihre Kontodaten „Rachel“zu. Wenig später bekam sie jedoch eine Mail von einer nigerianischen Bank. „Rachel“habe das Geld zwar auf das Konto der Unterallgäuerin transferiert, die Bank würde es aber noch zurückhalten, bis die junge Frau selbst 400 Euro an den Spediteur bezahlt und einen Beleg davon an die Bank schickt.
Die Unterallgäuerin wurde stutzig und lehnte das ab, worauf die potenzielle Käuferin sie aufforderte, sich nicht so anzustellen, sie habe ja die E-Mail der Bank und „Rachel’s“Wort, dass sie das Geld danach bekomme. Die 27-Jährige wies mehrfach darauf hin, dass sie als Verkäuferin keinen Spediteur bezahlen würde, solange sie das Geld nicht vorher bekommt.
Daraufhin brach der Kontakt zu „Rachel“und der nigerianischen Bank ab. Die 27-Jährige checkt seitdem regelmäßig ihr Konto, in der Hoffnung, keine unerklärlichen Abbuchungen zu entdecken.
Das Brautkleid wartet jetzt wieder auf eine Käuferin – die es dieses Mal hoffentlich auch ernst meint und nicht Teil eines Betrugsversuchs ist.