Aachen muss Fahrverbote vorbereiten
Letztlich läuft aus Sicht der Richter alles auf ein Diesel-Fahrverbot in der nordrhein-westfälischen Stadt hinaus. Ein Hintertürchen bleibt allerdings noch offen
Aachen muss nach einem Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts ein Diesel-Fahrverbot vorbereiten. Falls die Stadt und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Ende des Jahres keine gleichwertige Alternative vorlegten, wie Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden können, müsse zum 1. Januar 2019 ein solches Verbot in Kraft treten. Dies sagte der Vorsitzende Richter Peter Roitzheim am Freitag. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist zugelassen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in Aachen geklagt, sie pocht auf die Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte.
Damit ist zum ersten Mal ein regionales Gericht der Linie aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gefolgt. Dieses hatte Diesel-Fahrverbote prinzipiell für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Der EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid muss seit 2010 verbindlich eingehalten werden. In vielen Städten gelingt das aber nicht.
Mit einem Bündel von Maßnahmen wollten die Verwaltung in Aachen und das Land Nordrhein- Westfalen 2025 zum Ziel kommen. Laut dem Gericht würde das aber viel zu lange dauern. „Sie hatten schon Jahre Zeit gehabt. Jetzt gilt es“, argumentierte Roitzheim. Stadt und Land hätten kein schlüssiges Alternativkonzept. Nach seiner Einschätzung laufe alles auf ein Fahrverbot für Dieselwagen hinaus. Bei der Ausgestaltung des Verbots müssen sich Stadt und Land an der Leipziger Grundsatzentscheidung orientieren.
Die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem richtungsweisenden Urteil in Aachen. „Die Entscheidung legt letztendlich auch die Latte vor und hoch, wie es in den 27 anderen Verfahren wahrscheinlich ausgehen wird“, sagte Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch. Der Verband klagt auch in anderen Städten. In Aachen habe der Richter deutlich gemacht, dass die Alternativen zum Fahrverbot nicht sichtbar seien, sagte Resch.
Es gibt aber ein Hintertürchen: Für das Land Nordrhein-Westfalen ist es immer noch fraglich, ob das Fahrverbot am Ende tatsächlich kommt. Das lasse sich seriös erst abschätzen, wenn Daten zur erwarteten Schadstoffminderung einzelner Maßnahmen vorlägen, sagte der zuständige Abteilungsleiter Umwelt bei der Bezirksregierung Köln, Joachim Schwab. Erst auf dieser Datengrundlage könne man entscheiden, welche Maßnahme am besten geeignet und verhältnismäßig sei.
Die Umweltminister von Bund und Ländern haben sich mit indes „großer Mehrheit“für HardwareNachrüstungen bei Diesel-Pkw ausgesprochen. Dies sei ein wesentliches und notwendiges Element zur Verringerung von Stickstoffdioxidbelastung, hieß es in einem Beschluss der Umweltministerkonferenz am Freitag in Bremen. Die Kosten möglicher technischer Nachrüstungen dürften dabei nicht zu Lasten der Verbraucher gehen, hieß es.
Auch die Stadt Augsburg will mit einem Bündel an Maßnahmen, die Stickoxid-Belastung senken. Hier gelten Fahrverbote nicht als Option. Mit dem Thema befasst sich unser