Wie viel Rendite war angestrebt?
Bistum und Anwalt widersprechen sich
Das von einem Finanzskandal erschütterte Bistum Eichstätt hat am Freitag auf die jüngst vom Verteidiger des früheren stellvertretenden Finanzdirektors erhobenen Vorwürfe reagiert. Der Münchener Anwalt Ulrich Ziegert hatte der Diözese vorgehalten, „in keiner Weise“eine konservative oder gar zurückhaltende Anlagestrategie verfolgt zu haben. Bereits lange bevor sein Mandant beim Bistum tätig geworden sei, habe dieses „äußerst riskante Anlageformen“gewählt. Dafür hätten die Verantwortlichen „beispielsweise ein inflationsbereinigtes Renditeziel zwischen acht und zehn Prozent angestrebt“.
Während sich das Bistum dazu zunächst nicht hatte äußern wollen, teilte es am Freitag auf Anfrage mit, dass es eine Vorgabe des Diözesanvermögensverwaltungsrats mit einem inflationsbereinigten Renditeziel von acht bis zehn Prozent „zu keinem Zeitpunkt“gegeben habe. Weiter heißt es, in den Jahren 2014 bis 2016 – in denen die zur Anzeige gebrachten Darlehensgeschäfte getätigt wurden – habe es auf Grundlage der entsprechenden Beschlüsse des Diözesanvermögensverwaltungsrats ein „Renditeziel von Inflationsrate plus 2 Prozent“gegeben. Anvisiert worden sei in diesen drei Jahren also ein Renditeziel in Höhe von 2,3 bis 2,9 Prozent.
Das Bistum verweist ferner auf kürzlich von Bischof Gregor Maria Hanke in Kraft gesetzte Diözesangesetze, die für das Bistum eine „risikoarme, ethisch-nachhaltige Anlagestrategie, die im Einklang mit der katholischen (Sozial-)Lehre steht“, regeln. Die Anlagen würden ausschließlich von professionellen Vermögensverwaltern vorgenommen und vom Finanzdirektor der Diözese verantwortet. Das ist seit April Florian Bohn, erstmals ein Wirtschaftsexperte und kein Geistlicher.
Verteidiger Ziegert widerspricht der Stellungnahme des Bistums. Auf Anfrage sagte er gestern: „Eben dieses Renditeziel von acht bis zehn Prozent ist in einem Protokoll aus dem Jahre 2009 über eine Sitzung, an der auch der Bischof Gregor Maria Hanke teilnahm, festgehalten.“
Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft München II gegen Ziegerts Mandanten und einen Geschäftspartner von diesem wegen des Verdachts auf Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Beide sind seit kurzem nicht mehr in U-Haft.