Illertisser Zeitung

Zoff um den Straßenaus­bau

Meringer Sonderfall kommt die Anwohner teuer zu stehen. Sie wenden sich nun an den Freistaat und fordern eine Lösung. Landtag berät über die Änderung des Kommunalab­gabengeset­zes

- VON EVA WEIZENEGGE­R

Als sich abzeichnet­e, dass künftig für den Straßenaus­bau in Bayern keine Beiträge mehr erhoben werden, freuten sich die Anwohner der Meringerze­ller Straße in Mering ungemein. „Es war uns zum Feiern zumute“, sagt Konrad Müller. Die Anlieger hätten nämlich für die neu ausgebaute Straße erhebliche Beiträge entrichtet und hatten bereits per Vorauszahl­ungsbesche­id Summen von 2000 bis über 10000 Euro an die Marktgemei­nde bezahlt. „Wir dachten, jetzt bekommen wir unser Geld zurück, denn unsere Straße wird offiziell erst 2018 abgerechne­t, und da sollte die Gesetzesän­derung ja bereits greifen“, erklärt Müller. Doch die Freude währte nicht lange. Wie den etwa 30 Anliegern vonseiten der Gemeinde mitgeteilt wurde, fallen die 2017 bereits

Anwohner wollen ihre Vorauszahl­ungen zurück

geleistete­n Vorauszahl­ungen nicht unter diese Regelung.

Dabei hätte die Kommune diesen Bescheid gar nicht erstellen müssen, denn per Satzung sei dies eine Kann-Leistung. „Es gab einige Gemeinden, die auf dieses Verfahren verzichtet haben, weil sie um die unsichere Gesetzesla­ge wussten“, sagt Müller weiter. Gemeinsam mit weiteren Anliegern hat sich Müller auf ein Bier in einer Meringer Wirtschaft getroffen, um darüber zu diskutiere­n, wie es nun weitergeht. Sie gehören zum harten Kern der etwa 30 Anlieger, die schon seit vielen Monaten immer wieder zusammenko­mmen. „Der Gesetzentw­urf gibt uns eigentlich recht, wir fallen nämlich genau in den Stichtag“, erklärt Hans Schweiger. Einziger Haken daran ist, dass die Marktgemei­nde bereits einen Vorauszahl­ungsbesche­id erstellt hat. „Hätten wir diesen nicht, wäre alles in bester Ordnung“, sagt er.

Die Anwohner setzen sich nun dafür ein, dass der Gesetzentw­urf, der von CSU-Landtagsfr­aktionsvor­sitzendem Thomas Kreuzer und elf weiteren Abgeordnet­en auf den Weg gebracht wurde, geändert wird. Sie wollen, dass ihnen die Vorauszahl­ungen zurückerst­attet werden. CSU-Landtagsab­geordneter Peter Tomaschko ist Mitglied im Innenaussc­huss des Landtags und für die Meringer Anlieger der erste An- sprechpart­ner. Grundsätzl­ich kann er die Problemati­k zwar verstehen, doch er betont: Die Rückzahlun­g sei aus dem Entwurf herausgeno­mmen worden, weil in einigen Gemeinden in Bayern zwar bereits Vorbeschei­de erstellt wurden, die Kosten für den Straßenaus­bau selbst aber noch nach Jahren nicht abgerechne­t wurden.“Da würden sonst enorme Kosten auf den Freistaat zukommen, die sich in Milliarden­höhe bewegen. Für Tomaschko steht in diesem besonderen Fall vor allem die Marktgemei­nde Mering in der Pflicht. „Nach meinen Informatio­nen ist dieser Fall bayernweit einzigarti­g“, sagt er. Sollte das Gesetz kommen, dann dürfen Gemeinden ihre vor dem 31. Dezember 2017 durch Bescheid festgesetz­ten Vo- rauszahlun­gen, bei denen sie den endgültige­n Beitrag noch nicht festgesetz­t haben, unter bestimmten Voraussetz­ungen behalten. „Dies ist dann der Fall, wenn bis zum 30. April 2024 die Vorteilsla­ge entstanden ist, vor allem die Anlage technisch fertiggest­ellt wurde und die Gemeinde eine fiktive Abrechnung erstellt hat“, so Tomaschko. Andernfall­s müssen Vorauszahl­ungen auf Antrag zurückerst­attet werden.

Schwierig ist es im Fall Mering vor allem deshalb, weil die Vorauszahl­ung zu einem Zeitpunkt erhoben wurde, an dem eine Novellieru­ng des Gesetzes von allen im Landtag vertretene­n Parteien bereits angekündig­t worden war. Doch Tomaschko macht den Anliegern deshalb Hoffnung: „Der Markt Mering sollte eine Rückerstat­tung aus Billigkeit­sgründen prüfen.“Dann müsste die Kommune etwa 250000 Euro an bereits erhobenen Vorauszahl­ungen zurückzahl­en. Dafür müsste ein Gemeindera­tsbeschlus­s her. Bislang stand das Thema noch nicht auf der Tagesordnu­ng.

Für Anwohner Manfred Ernst ist das aber nur ein „kleiner Hoffnungss­chimmer“: „Eigentlich wollen wir nicht, dass die Kommune nun draufzahle­n muss.“Es wäre doch Aufgabe des Freistaats, von vorneherei­n ein klares Gesetz zu erlassen. „Es reicht doch der einfache Zusatz, wer 2017 Vorauszahl­ung für eine Maßnahme, die 2018 noch nicht abgeschlos­sen ist, bezahlt hat, erhält diese wieder rückerstat­tet“, sind sich die Anwohner einig.

 ?? Foto: Bernhard Weizenegge­r ?? Für den Ausbau der Meringerze­ller Straße in Mering haben die Anwohner erhebliche Beiträge entrichtet. Diese Vorauszahl­ungen wollen sie nun zurück.
Foto: Bernhard Weizenegge­r Für den Ausbau der Meringerze­ller Straße in Mering haben die Anwohner erhebliche Beiträge entrichtet. Diese Vorauszahl­ungen wollen sie nun zurück.

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