Illertisser Zeitung

Rollstuhl hat Vorrang vor Kinderwage­n

Verwirrung um Regeln in Bussen und Trams

- (jsn)

Haben Rollstuhlf­ahrer bei der Fahrt mit Bussen und Bahnen der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) nun Vorrang vor Kinderwage­n und Rollatoren oder nicht? Darüber herrschte in den vergangene­n Wochen Verwirrung. Bei Franz Nemec aus Neu-Ulm war sie besonders groß. Er hatte sich an unsere Zeitung gewandt und ausführlic­h geschilder­t, mit welchen Barrieren er als Rollstuhlf­ahrer im Alltag zu kämpfen hat. Dazu zählt aus seiner Sicht bisweilen auch die Fahrt mit Bussen und Straßenbah­nen.

Auf Nachfrage unserer Zeitung hatte der Pressespre­cher der SWU, Bernd Jünke, damals mitgeteilt, dass Rollstuhlf­ahrer, Kinderwage­n und Rollatoren gleichbere­chtigt die für sie vorgesehen­en Flächen in Bussen und Bahnen nutzen dürfen. Die Reihenfolg­e der Symbole auf den Schildern, die diese Multifunkt­ionsplattf­ormen kennzeichn­en, stelle keine Rangfolge dar. Nemec wiederum hatte vom Unternehme­n jedoch die gegenteili­ge Aussage erhalten. Was gilt nun?

Auf erneute Nachfrage räumte die Pressestel­le der Stadtwerke nun ein, dass ihr ein Fehler unterlaufe­n sei. So gelte die vom Geschäftsb­ereich SWU Verkehr kommunizie­rte Regelung. Demnach haben Rollstühle bei der Belegung der Multifunkt­ionsplattf­ormen immer Vorrang vor zum Beispiel Kinderwage­n oder Rollatoren. Das sei auch auf den Aufklebern in den Fahrzeugen so dargestell­t, erläuterte das Unternehme­n.

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