Rollstuhl hat Vorrang vor Kinderwagen
Verwirrung um Regeln in Bussen und Trams
Haben Rollstuhlfahrer bei der Fahrt mit Bussen und Bahnen der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) nun Vorrang vor Kinderwagen und Rollatoren oder nicht? Darüber herrschte in den vergangenen Wochen Verwirrung. Bei Franz Nemec aus Neu-Ulm war sie besonders groß. Er hatte sich an unsere Zeitung gewandt und ausführlich geschildert, mit welchen Barrieren er als Rollstuhlfahrer im Alltag zu kämpfen hat. Dazu zählt aus seiner Sicht bisweilen auch die Fahrt mit Bussen und Straßenbahnen.
Auf Nachfrage unserer Zeitung hatte der Pressesprecher der SWU, Bernd Jünke, damals mitgeteilt, dass Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollatoren gleichberechtigt die für sie vorgesehenen Flächen in Bussen und Bahnen nutzen dürfen. Die Reihenfolge der Symbole auf den Schildern, die diese Multifunktionsplattformen kennzeichnen, stelle keine Rangfolge dar. Nemec wiederum hatte vom Unternehmen jedoch die gegenteilige Aussage erhalten. Was gilt nun?
Auf erneute Nachfrage räumte die Pressestelle der Stadtwerke nun ein, dass ihr ein Fehler unterlaufen sei. So gelte die vom Geschäftsbereich SWU Verkehr kommunizierte Regelung. Demnach haben Rollstühle bei der Belegung der Multifunktionsplattformen immer Vorrang vor zum Beispiel Kinderwagen oder Rollatoren. Das sei auch auf den Aufklebern in den Fahrzeugen so dargestellt, erläuterte das Unternehmen.