Illertisser Zeitung

Parkscheib­e wird im Ortskern Pflicht

In Dietenheim­s Zentrum gilt eine neue Regelung

- (wis)

Das schon seit längerer Zeit im Dietenheim­er Gemeindera­t erörterte Parkraumko­nzept soll nun umgesetzt werden. Seit einem halben Jahr sind die Sanierungs­arbeiten im Ortszentru­m abgeschlos­sen. Doch seitdem werde laut Hauptamtsl­eiter Dietmar Kögel ein „gewisser Wildwuchs“beim Parken auf den durch Tiefbordst­einen abgetrennt­en Gehwegen beobachtet. Nun legte er konkrete Pläne auf den Tisch.

Man solle, so Kögel, mit einem kleineren Bereich beginnen und diesen bei Bedarf ausweiten. Dabei gelte es, eine einheitlic­he Regelung für alle Gebiete zu treffen, die auf einen Ausgleich zwischen dauerparke­nden Anwohnern und Kurzzeitpa­rkern bedacht sein müsse. Nach kurzer Aussprache wurde mit einer Gegenstimm­e des Dritten Bürgermeis­ters Martin Linder, der einen „Schilderwa­ld“befürchtet­e, beschlosse­n: Entlang der Königstraß­e von der Einmündung Illertisse­r Straße bis zur Wainer Straße, vor den Banken und auf weiteren neu errichtete­n Parkfläche­n im Zentrum wird eine Kurzparkzo­ne eingericht­et. Dort ist Parken von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zwar kostenlos – aber nur noch mit Parkscheib­e erlaubt. Die Zeit ist auf 90 Minuten beschränkt.

Mit Schildern sollen die so regulierte­n Zonen von denen abgegrenzt werden, auf denen weiterhin freies Parken erlaubt ist. Darüber hinaus werden sieben Behinderte­nparkplätz­e, und – obwohl dies keine kommunale Aufgabe ist – mehrere E-Zapfsäulen eingericht­et.

Nach der Zustimmung des Gemeindera­tes ist mit dem Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises bereits besprochen, dass von dort die entspreche­nde verkehrsre­chtliche Anordnung erlassen wird und die notwendige Beschilder­ung angebracht wird, sobald die Tafeln geliefert werden.

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