Parkscheibe wird im Ortskern Pflicht
In Dietenheims Zentrum gilt eine neue Regelung
Das schon seit längerer Zeit im Dietenheimer Gemeinderat erörterte Parkraumkonzept soll nun umgesetzt werden. Seit einem halben Jahr sind die Sanierungsarbeiten im Ortszentrum abgeschlossen. Doch seitdem werde laut Hauptamtsleiter Dietmar Kögel ein „gewisser Wildwuchs“beim Parken auf den durch Tiefbordsteinen abgetrennten Gehwegen beobachtet. Nun legte er konkrete Pläne auf den Tisch.
Man solle, so Kögel, mit einem kleineren Bereich beginnen und diesen bei Bedarf ausweiten. Dabei gelte es, eine einheitliche Regelung für alle Gebiete zu treffen, die auf einen Ausgleich zwischen dauerparkenden Anwohnern und Kurzzeitparkern bedacht sein müsse. Nach kurzer Aussprache wurde mit einer Gegenstimme des Dritten Bürgermeisters Martin Linder, der einen „Schilderwald“befürchtete, beschlossen: Entlang der Königstraße von der Einmündung Illertisser Straße bis zur Wainer Straße, vor den Banken und auf weiteren neu errichteten Parkflächen im Zentrum wird eine Kurzparkzone eingerichtet. Dort ist Parken von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zwar kostenlos – aber nur noch mit Parkscheibe erlaubt. Die Zeit ist auf 90 Minuten beschränkt.
Mit Schildern sollen die so regulierten Zonen von denen abgegrenzt werden, auf denen weiterhin freies Parken erlaubt ist. Darüber hinaus werden sieben Behindertenparkplätze, und – obwohl dies keine kommunale Aufgabe ist – mehrere E-Zapfsäulen eingerichtet.
Nach der Zustimmung des Gemeinderates ist mit dem Landratsamt des Alb-Donau-Kreises bereits besprochen, dass von dort die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen wird und die notwendige Beschilderung angebracht wird, sobald die Tafeln geliefert werden.