Falschgeld Trio steht vor Gericht
Memminger Geschäftsleuten fiel der Betrug auf
Wegen Geldfälschung mussten sich drei Angeklagte im Alter von 31, 26 beziehungsweise 20 Jahren kürzlich vor dem Amtsgericht in Memmingen verantworten. Einer war zudem wegen Drogenhandels und Bedrohung angeklagt. Am Ende verhängte das Gericht unterschiedliche Haftstrafen.
Dem 20-Jährigen wurde vorgeworfen, dass er Ende 2017 etwa 80 falsche 50-Euro-Scheine unter die Leute bringen wollte. Dabei hatte er beabsichtigt, sich der zwei anderen Angeklagten zu bedienen, die sich auch schnell überreden ließen. In mehreren Memminger Geschäften wurde versucht, aus dem Falschgeld Profit zu schlagen. Doch das fiel den Geschäftsleuten schnell auf. So kam die Polizei dem 20-Jährigen auf die Spur. Im Januar 2018 wurde der ungelernte Deutsch-Rumäne verhaftet. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Sein Lebenslauf liest sich wie der von vielen Angeklagten, die auf die schiefe Bahn geraten sind: kein Schulabschluss, zerrüttete familiäre Verhältnisse, Alkohol- und Drogenabhängigkeit seit dem 15. Lebensjahr sowie misslungene berufliche Anfänge. In einer Situation, in der er unter Drogen gestanden hatte, bedrohte er andere junge Leute. Zudem handelte er gelegentlich mit Drogen. Allerdings hat ihn die Zeit in U-Haft offenbar etwas reifer gemacht. Er nutzte die psychosoziale Beratung, will weg von seiner Sucht und Schule und Berufslaufbahn erfolgreich angehen. Zwei Jahre Haft auf Bewährung und 100 Stunden Tätigkeit bei einer sozialen Einrichtung erteilte ihm der Jugendrichter, was dem 20-Jährigen und den anwesenden Familienangehörigen ein tiefes Aufatmen entlockte.
Seine beiden Mittäter hätten das mit dem Falschgeldwechseln aus reiner Dummheit gemacht – und weil sie gerade Geld für Alkohol gebraucht hätten, sagten Staatsanwalt und Verteidigung. Der Ältere, der einen gelernten Beruf ausübt, bekam acht Monate auf Bewährung und 1500 Euro Geldstrafe. Der 26-Jährige, der arbeitslos ist und seinen Vater pflegt, erhielt ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Und er muss ebenfalls 100 Sozialstunden ableisten. Das Gericht und die Jugendgerichtshelferin zeigten sich zuversichtlich in Bezug auf die Zukunft der Verurteilten.