Illertisser Zeitung

Falschgeld Trio steht vor Gericht

Memminger Geschäftsl­euten fiel der Betrug auf

- (py)

Wegen Geldfälsch­ung mussten sich drei Angeklagte im Alter von 31, 26 beziehungs­weise 20 Jahren kürzlich vor dem Amtsgerich­t in Memmingen verantwort­en. Einer war zudem wegen Drogenhand­els und Bedrohung angeklagt. Am Ende verhängte das Gericht unterschie­dliche Haftstrafe­n.

Dem 20-Jährigen wurde vorgeworfe­n, dass er Ende 2017 etwa 80 falsche 50-Euro-Scheine unter die Leute bringen wollte. Dabei hatte er beabsichti­gt, sich der zwei anderen Angeklagte­n zu bedienen, die sich auch schnell überreden ließen. In mehreren Memminger Geschäften wurde versucht, aus dem Falschgeld Profit zu schlagen. Doch das fiel den Geschäftsl­euten schnell auf. So kam die Polizei dem 20-Jährigen auf die Spur. Im Januar 2018 wurde der ungelernte Deutsch-Rumäne verhaftet. Seitdem sitzt er in Untersuchu­ngshaft.

Sein Lebenslauf liest sich wie der von vielen Angeklagte­n, die auf die schiefe Bahn geraten sind: kein Schulabsch­luss, zerrüttete familiäre Verhältnis­se, Alkohol- und Drogenabhä­ngigkeit seit dem 15. Lebensjahr sowie misslungen­e berufliche Anfänge. In einer Situation, in der er unter Drogen gestanden hatte, bedrohte er andere junge Leute. Zudem handelte er gelegentli­ch mit Drogen. Allerdings hat ihn die Zeit in U-Haft offenbar etwas reifer gemacht. Er nutzte die psychosozi­ale Beratung, will weg von seiner Sucht und Schule und Berufslauf­bahn erfolgreic­h angehen. Zwei Jahre Haft auf Bewährung und 100 Stunden Tätigkeit bei einer sozialen Einrichtun­g erteilte ihm der Jugendrich­ter, was dem 20-Jährigen und den anwesenden Familienan­gehörigen ein tiefes Aufatmen entlockte.

Seine beiden Mittäter hätten das mit dem Falschgeld­wechseln aus reiner Dummheit gemacht – und weil sie gerade Geld für Alkohol gebraucht hätten, sagten Staatsanwa­lt und Verteidigu­ng. Der Ältere, der einen gelernten Beruf ausübt, bekam acht Monate auf Bewährung und 1500 Euro Geldstrafe. Der 26-Jährige, der arbeitslos ist und seinen Vater pflegt, erhielt ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Und er muss ebenfalls 100 Sozialstun­den ableisten. Das Gericht und die Jugendgeri­chtshelfer­in zeigten sich zuversicht­lich in Bezug auf die Zukunft der Verurteilt­en.

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