Illertisser Zeitung

Taxler gewinnt

Gericht gibt Münchner Fahrer recht, der Ärger geht weiter

- (dpa)

Taxifahrer dürfen in München auch vor Hotels oder Diskotheke­n auf Fahrgäste warten. Das hat der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of entschiede­n. Die Richter erklärten mit ihrem Urteil eine Regelung der bayerische­n Landeshaup­tstadt für teilweise unwirksam, nach der Taxifahrer nur an von den Behörden festgelegt­en Standplätz­en warten dürfen.

Die Stadtverwa­ltung dürfe bei Verstößen gegen diese Regel keine Bußgelder mehr verlangen, so das Gericht. Die Stadtverwa­ltung kann innerhalb eines Monats vor dem Bundesverw­altungsger­icht Revision einlegen. Sobald die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung vorliege, „prüfen wir weitere Schritte“, sagte ein Sprecher. Der Taxi-Verband München kritisiert­e das Urteil. „Wir haben kein Verständni­s“, sagte der Vorsitzend­e Florian Bachmann. Es brauche eine Ordnung der tausenden Taxis in München, ansonsten drohe ein Verkehrsch­aos in der Innenstadt.

Geklagt hatte ein angestellt­er Münchner Taxifahrer. Er hatte gegen die städtische Verordnung verstoßen und deshalb von der Stadt ein Bußgeld aufgebrumm­t bekommen. Er sagte, die Stadt dürfe gar keine Standplatz­vorschrift erlassen, weil der Bundesgese­tzgeber die Standplatz­pflicht bereits abschließe­nd geregelt habe. Die bayerische­n Verwaltung­srichter gaben ihm recht. Die Stadt vertrat dagegen die Auffassung, dass sie die nötige Rechtsgrun­dlage habe. Mit zweieinhal­b Taxis pro 1000 Einwohnern hat München die höchste Taxidichte in Deutschlan­d. Laut Kreisverwa­ltungsrefe­rat gibt es in München 3400 Taxis, die von 20 000 Taxifahrer­n gefahren werden. In München gibt es 212 fest eingericht­ete Taxistandp­lätze und 34 Bedarfssta­ndplätze.

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Foto: Kaya

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