Taxler gewinnt
Gericht gibt Münchner Fahrer recht, der Ärger geht weiter
Taxifahrer dürfen in München auch vor Hotels oder Diskotheken auf Fahrgäste warten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die Richter erklärten mit ihrem Urteil eine Regelung der bayerischen Landeshauptstadt für teilweise unwirksam, nach der Taxifahrer nur an von den Behörden festgelegten Standplätzen warten dürfen.
Die Stadtverwaltung dürfe bei Verstößen gegen diese Regel keine Bußgelder mehr verlangen, so das Gericht. Die Stadtverwaltung kann innerhalb eines Monats vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, „prüfen wir weitere Schritte“, sagte ein Sprecher. Der Taxi-Verband München kritisierte das Urteil. „Wir haben kein Verständnis“, sagte der Vorsitzende Florian Bachmann. Es brauche eine Ordnung der tausenden Taxis in München, ansonsten drohe ein Verkehrschaos in der Innenstadt.
Geklagt hatte ein angestellter Münchner Taxifahrer. Er hatte gegen die städtische Verordnung verstoßen und deshalb von der Stadt ein Bußgeld aufgebrummt bekommen. Er sagte, die Stadt dürfe gar keine Standplatzvorschrift erlassen, weil der Bundesgesetzgeber die Standplatzpflicht bereits abschließend geregelt habe. Die bayerischen Verwaltungsrichter gaben ihm recht. Die Stadt vertrat dagegen die Auffassung, dass sie die nötige Rechtsgrundlage habe. Mit zweieinhalb Taxis pro 1000 Einwohnern hat München die höchste Taxidichte in Deutschland. Laut Kreisverwaltungsreferat gibt es in München 3400 Taxis, die von 20 000 Taxifahrern gefahren werden. In München gibt es 212 fest eingerichtete Taxistandplätze und 34 Bedarfsstandplätze.