Busfahrgast stürzt: Wer haftet?
Mann hat sich nach Vollbremsung verletzt
Na ja, da sagt es der Name schon: Vergiss mich nicht. Ein banales, einfaches Blümchen – aber nette Geste. Beim Veilchen ist es ähnlich. Überhaupt, diese kleinen, unscheinbaren Blüten, Wiesenblumen – damit kann man auch eine Haltung ausdrücken. Schenke ich jetzt einer Frau einen Wiesenstrauß mit zarten Kornblumen oder ein prachtvolles Orchideengebinde? Will ich nur einen Seelenzustand rüberbringen – oder möchte ich protzen? Es kann beides gut ankommen oder danebengehen. Im arabischen Raum müssen es Orchideen sein, in Folie opulent im Karton verpackt. Da käme keiner auf die Idee, Wiesenblumen zu verschenken. Das wäre lächerlich.
Was sollte gar nicht in einen Strauß?
Kommt darauf an, wem
Herr.
90? Da gehe ich davon aus, er ist noch gut drauf und bei guter Gesundheit, raucht vielleicht eine schöne Zigarre und trinkt Whiskey oder Rum. Also etwas in Brauntönen, Orange, warme Farben.
Nein, gar nicht mal. Natürlich nicht laut, bunt, nicht Blau, Lila, Pink zusammen. Aber farbig in einem Spektrum darf das schon sein.
Die ich je verarbeitet habe? Doryanthes excelsa, die Speerblume aus Australien. Da kostet eine Blüte 150 Euro im Einkauf.
Wenn man die geschenkt bekommt …
… dann meint es jemand aber sehr gut mit Ihnen! Sie ist deshalb so teuer, weil sie in Australien wild wächst und geschützt ist. Angebaut werden Hybriden, davon gibt es pro Jahr nur so 500 oder 600 für den weltweiten Handel. Wenn man da mal neun, zehn Exemplare bekommt für eine Ausstellung, ist das toll. Die sind fast mannshoch, Verpackung, Luftfracht. Das kostet.
Wie viele Orchideen, Rosen, Blumen überhaupt haben Sie selbst daheim?
Gar nicht so viele. Ich bin bekennender Stadtmensch und habe Blumen auf der kleinen Loggia. Aber meine Frau bekommt jedes Wochenende einen Strauß. Den besorge ich mit den Brötchen und der Zeitung frisch auf dem Markt.
Wer haftet, wenn ein Fahrgast in einem Linienbus stürzt und sich verletzt? Zu dieser Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Freitag eine außergerichtliche Einigung angeregt. In dem Prozess geht es um einen Mann, der 2012 in einem Linienbus in Ingolstadt nach einer Vollbremsung schwer stürzte und sich die Schulter brach. Seine Berufsgenossenschaft verklagte den Busfahrer und die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft. Laut Vorschlag sollen die Beklagten 30 Prozent der Haftung übernehmen. Bis September soll eine Einigung vorliegen, andernfalls muss das OLG entscheiden.
Das Landgericht Ingolstadt hat die Klage 2017 abgelehnt, wogegen die Klägerin Berufung einlegte.
Der Mann hat sich im Bus nicht festgehalten
Nach Überzeugung des Landgerichts war der Mann am Sturz selbst schuld – schließlich habe er sich zum Zeitpunkt der Vollbremsung nicht festgehalten.
In einem Video aus dem Bus, das am Freitag in der Verhandlung abgespielt wurde, ist zu sehen, wie der Mann sich nach dem Entwerten seiner Fahrkarte in der Mitte des Busses locker gegen den Automaten lehnt mit Blick entgegen der Fahrtrichtung. Als der Fahrer bremste, wurde der Mann „durch den ganzen Bus geschleudert“, wie der Vorsitzende Richter Franz Tischler sagte. Zuvor war ein laut Zeugenaussagen betrunkener Fußgänger vor den Bus gelaufen.
In der Verhandlung in München ging es vor allem darum, dass sich die Angaben des Busfahrers teilweise widersprechen. So ist laut Richter noch nicht klar, ob die Vollbremsung vermeidbar gewesen war. Es sei fraglich, ob der Busfahrer vorher zu sehr beschleunigt hatte.