Achtung Blitzer!
Bürger haben Verkehrsteilnehmer mit eigenen Schildern vor Kontrollen in der Region gewarnt. Aber ist so etwas überhaupt erlaubt?
Mehr als 291000 Euro brachten die Blitzer dem Landkreis Neu-Ulm im vergangenen Jahr ein. Dabei gehe es den Behörden allerdings nicht ums Geld, so die NeuUlmer Polizei, sondern um die Verkehrssicherheit. Ganz überzeugt scheint davon nicht jeder, wie folgende Fälle zeigen.
Zuletzt stand jeweils ein Blitzer am Ortsausgang Unterroth Richtung Illertissen als auch von der Autobahn kommend vor dem Illertisser Ortseingang. Und an beiden Stellen begehrten Bürger gegen die Maßnahme auf. Sie platzierten Schilder, mit denen sie die Autofahrer auf die Verkehrskontrollen aufmerksam machen wollten.
Auch wenn mancher Raser den Anti-Blitzer-Aktivisten dankbar sein wird, die Polizei hält wenig von solchen Aktionen. „Die Leute interessieren sich oft nur für die Geschwindigkeit vor der eigenen Haustür, aber immerhin geht es hier um die allgemeine Verkehrssicherheit“, sagt Roland März von der Illertisser Polizei. Seit der Einführung der Laserpistolen ist er mit den Messgeräten im Einsatz und ihm sei es zum Glück noch nie untergekommen, dass man vor ihm mit einem Schild warne – zumindest ist es ihm nie aufgefallen. Wie er reagieren würde, wenn jemand ein Warnschild an den Straßenrand platziert? „Machen kann ich da nicht viel. Ich würde dann eben die Messstelle verlassen und eine andere aussuchen.“
Mit weniger stoischer Gelassenheit auf solcherlei Hinweise reagiert die Verkehrsüberwachung NeuUlm. „Wir würden diese wegtransportieren. Der Bürger hat nicht das Recht, Schilder aufzustellen“, sagt eine Mitarbeiterin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, so stehe es in der Straßenverkehrsordnung. Sind die kleinen Warnschilder also illegal? Die zuständigen Behörden sind sich bei der Frage unsicher. Die Polizeiinspektion in Neu-Ulm gibt an, dass es sich hierbei um einen Graubereich handelt und man wohl keine Strafverfolgung einleite. Christian Eckel, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/ West, geht ebenfalls nicht davon aus, dass sich der Warner strafbar macht. Im Zweifel werden die Schilder entfernt, denn die Polizei müsse die Autofahrer schließlich zu „verkehrskonformen Verhalten bewegen können“. Wolfgang Jehle von der Verkehrsinspektion NeuUlm sieht das Thema ebenfalls eher entspannt. Er reißt die Warnschilder noch nicht einmal raus, sondern verlegt in solchen Fällen einfach die Messstelle. Erst wenn Leute massiv die Arbeit der Polizei verhindern – sich zum Beispiel vor die Anlage stellen – würden die Beamten durchgreifen, so Jehle. Wer den Straßenverkehr gefährde oder eine Amtshandlung der Polizei störe, der könne sogar für die Dauer der Geschwindigkeitskontrolle in Gewahrsam genommen werden.
Klar geregelt ist daneben das Warnen mit Blinker und Hupe: Beides ist verboten. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen „Schall- und Leuchtzeichen“nur als Warnzeichen bei einer Gefährdung abgegeben werden. Eine Gefährdung des Geldbeutels erkennt die Justiz dabei nicht an.