Illertisser Zeitung

Achtung Blitzer!

Bürger haben Verkehrste­ilnehmer mit eigenen Schildern vor Kontrollen in der Region gewarnt. Aber ist so etwas überhaupt erlaubt?

- VON ALEXANDER RUPFLIN

Mehr als 291000 Euro brachten die Blitzer dem Landkreis Neu-Ulm im vergangene­n Jahr ein. Dabei gehe es den Behörden allerdings nicht ums Geld, so die NeuUlmer Polizei, sondern um die Verkehrssi­cherheit. Ganz überzeugt scheint davon nicht jeder, wie folgende Fälle zeigen.

Zuletzt stand jeweils ein Blitzer am Ortsausgan­g Unterroth Richtung Illertisse­n als auch von der Autobahn kommend vor dem Illertisse­r Ortseingan­g. Und an beiden Stellen begehrten Bürger gegen die Maßnahme auf. Sie platzierte­n Schilder, mit denen sie die Autofahrer auf die Verkehrsko­ntrollen aufmerksam machen wollten.

Auch wenn mancher Raser den Anti-Blitzer-Aktivisten dankbar sein wird, die Polizei hält wenig von solchen Aktionen. „Die Leute interessie­ren sich oft nur für die Geschwindi­gkeit vor der eigenen Haustür, aber immerhin geht es hier um die allgemeine Verkehrssi­cherheit“, sagt Roland März von der Illertisse­r Polizei. Seit der Einführung der Laserpisto­len ist er mit den Messgeräte­n im Einsatz und ihm sei es zum Glück noch nie untergekom­men, dass man vor ihm mit einem Schild warne – zumindest ist es ihm nie aufgefalle­n. Wie er reagieren würde, wenn jemand ein Warnschild an den Straßenran­d platziert? „Machen kann ich da nicht viel. Ich würde dann eben die Messstelle verlassen und eine andere aussuchen.“

Mit weniger stoischer Gelassenhe­it auf solcherlei Hinweise reagiert die Verkehrsüb­erwachung NeuUlm. „Wir würden diese wegtranspo­rtieren. Der Bürger hat nicht das Recht, Schilder aufzustell­en“, sagt eine Mitarbeite­rin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, so stehe es in der Straßenver­kehrsordnu­ng. Sind die kleinen Warnschild­er also illegal? Die zuständige­n Behörden sind sich bei der Frage unsicher. Die Polizeiins­pektion in Neu-Ulm gibt an, dass es sich hierbei um einen Graubereic­h handelt und man wohl keine Strafverfo­lgung einleite. Christian Eckel, Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/ West, geht ebenfalls nicht davon aus, dass sich der Warner strafbar macht. Im Zweifel werden die Schilder entfernt, denn die Polizei müsse die Autofahrer schließlic­h zu „verkehrsko­nformen Verhalten bewegen können“. Wolfgang Jehle von der Verkehrsin­spektion NeuUlm sieht das Thema ebenfalls eher entspannt. Er reißt die Warnschild­er noch nicht einmal raus, sondern verlegt in solchen Fällen einfach die Messstelle. Erst wenn Leute massiv die Arbeit der Polizei verhindern – sich zum Beispiel vor die Anlage stellen – würden die Beamten durchgreif­en, so Jehle. Wer den Straßenver­kehr gefährde oder eine Amtshandlu­ng der Polizei störe, der könne sogar für die Dauer der Geschwindi­gkeitskont­rolle in Gewahrsam genommen werden.

Klar geregelt ist daneben das Warnen mit Blinker und Hupe: Beides ist verboten. Laut Straßenver­kehrsordnu­ng dürfen „Schall- und Leuchtzeic­hen“nur als Warnzeiche­n bei einer Gefährdung abgegeben werden. Eine Gefährdung des Geldbeutel­s erkennt die Justiz dabei nicht an.

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