Führerschein aus Zypern war gefälscht
Neu-Ulmer kauft bei Kriminellen ein und landet vor Gericht
Das Angebot klang verlockend: Im Internet bot eine virtuelle Fahrschule aus Südbaden zyprische Führerscheine an – schnell und professionell, ohne großen Aufwand, mit allen notwendigen Papieren samt Mietvertrag und Meldebescheinigung für den Inselstaat. Ein 29-jähriger Neu-Ulmer mit russischen Wurzeln ging den Kriminellen auf den Leim und besorgte sich für 3090 Euro die gefälschten Dokumente. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, flog die Sache auf. Jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht Neu-Ulm wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung verantworten.
Der Angeklagte zeigte sich reumütig und legte über seinen Anwalt Thomas Maurer ein volles Geständnis ab. Sein Mandant sei auf eine ganz perfide Aktion hereingefallen und sei deshalb auch wütend auf sich selbst: „Das war eine Totalverarschung“, so der Anwalt.
Der vorbestrafte junge Mann hatte Alkoholprobleme. Deshalb fiel er durch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und hatte nie einen Führerschein. Ein Kumpel machte ihn schließlich auf das Angebot im Internet aufmerksam. Von München aus wurde er mit anderen Männern drei mal ins Ausland gebracht, wo er pro forma ein paar Fahrstunden ablegte. Das war vermutlich in Italien. Dass er die „Prüfung“nicht auf Zypern abgelegt hatte, war ihm bewusst. Nach Zahlung der stolzen Summe bekam er den gefälschten Führerschein und fuhr damit zwei Jahre herum. Als er bei einer Kontrolle in Nersingen das Papier – keine Plastikkarte – vorzeigte, wurde ein Polizist misstrauisch. Gleich am nächsten Tag wollte der Angeklagte das Dokument im Landratsamt Neu-Ulm in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen, doch die Beamten erkannten die Fälschung. So war er den Führerschein los und das Geld auch.
„Sie sind selber ein Stück weit betrogen worden“, sagte Richter Thomas Mayer. Er berichtete, dass der Betreiber der angeblichen InternetFahrschule im großen Stil mit gefälschten Führerscheinen gehandelt habe und inzwischen vom Landgericht Freiburg zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. Der Angeklagte war beileibe nicht der einzige, der die Dienste des Fälschers in Anspruch genommen hatte. „Sie haben noch die Kurve gekriegt“, rechnete Mayer dem Angeklagten dessen Geständnis an. Das Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro, die der 29-Jährige an die Kreisverkehrswacht NeuUlm zahlen muss.