Illertisser Zeitung

Neue Satzung für den Oberrother Kindergart­en

- (clb)

Die Benutzung des Oberrother Kindergart­ens ist künftig über eine Satzung geregelt. Den entspreche­nden Beschluss fasste der Gemeindera­t bei seiner Sitzung einstimmig.

Das neue Textstück orientiere sich an den derzeit gültigen Satzungen der Gemeinde Unterroth und des Marktes Buch, informiert­e Bürgermeis­ter Willibold Graf. Unter anderem regle sie den Status der Einrichtun­g innerhalb der Gemeinde, die organisato­rischen Vorgänge zur Aufnahme der Kinder und deren Ausscheide­n sowie die Öffnungsze­iten. Bisher habe es in Oberroth nur eine Kindergart­enordnung gegeben, deren aktuellste Fassung im September 2016/17 in Kraft getreten war. Da die Kinderbetr­euung der Gemeinde im Rahmen des eigenen Wirkungskr­eises obliege, könne sie auch Satzungen erlassen, erklärte der Bürgermeis­ter.

Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeindera­t die vorliegend­e Kindergart­engebühren­satzung. Die darin festgehalt­enen Kosten, insbesonde­re für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, wurden erhöht. Gegen die geplanten Reinigungs­und Sanierungs­arbeiten am Hoch- und Seitenalta­r sowie an der Kanzel der Oberrother Pfarrkirch­e hatte das Gremium nichts einzuwende­n. Deshalb erteilten die Räte der im Auftrag der katholisch­en Kirchensti­ftung St. Stephan vom Bistum Augsburg beantragte­n Erlaubnis seine Zustimmung.

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