Neue Satzung für den Oberrother Kindergarten
Die Benutzung des Oberrother Kindergartens ist künftig über eine Satzung geregelt. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat bei seiner Sitzung einstimmig.
Das neue Textstück orientiere sich an den derzeit gültigen Satzungen der Gemeinde Unterroth und des Marktes Buch, informierte Bürgermeister Willibold Graf. Unter anderem regle sie den Status der Einrichtung innerhalb der Gemeinde, die organisatorischen Vorgänge zur Aufnahme der Kinder und deren Ausscheiden sowie die Öffnungszeiten. Bisher habe es in Oberroth nur eine Kindergartenordnung gegeben, deren aktuellste Fassung im September 2016/17 in Kraft getreten war. Da die Kinderbetreuung der Gemeinde im Rahmen des eigenen Wirkungskreises obliege, könne sie auch Satzungen erlassen, erklärte der Bürgermeister.
Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinderat die vorliegende Kindergartengebührensatzung. Die darin festgehaltenen Kosten, insbesondere für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, wurden erhöht. Gegen die geplanten Reinigungsund Sanierungsarbeiten am Hoch- und Seitenaltar sowie an der Kanzel der Oberrother Pfarrkirche hatte das Gremium nichts einzuwenden. Deshalb erteilten die Räte der im Auftrag der katholischen Kirchenstiftung St. Stephan vom Bistum Augsburg beantragten Erlaubnis seine Zustimmung.